Original der Pressemitteilung

Presseinformation
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Schleswig-Holstein
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Nr. 177.16 / 20.04.2016
Wozu die Verfassung achten, wenn es das Bundesverfassungsgericht gibt?
Zu dem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz
sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Burkhard Peters:
Wir begrüßen, dass das Gericht klargestellt hat, dass weite Teile des BKA-Gesetzes
mit unserer Verfassung nicht vereinbar sind.
Hervorzuheben ist insbesondere die Klarstellung, dass die geschaffenen Befugnisse
des BKA den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren, ohne dass erforderliche
Schutzvorschriften für die Privatsphäre der BürgerInnen eingebaut wurden. Auch wird
festgestellt, dass unser Datenschutz nicht durch Datenwiedergabe an ausländische
Behörden unterlaufen werden darf.
All das wissen wir jedoch nicht erst seit heute! Dieses Gesetz ist jetzt sieben Jahre lang
– seit 2009 – in Kraft, und die Bundesregierung hat noch weitere zwei Jahre für entsprechende Nachbesserungen.
Die Verfassungswidrigkeit sprang den Verfahrensbeteiligten von Anfang an ins Auge,
so das eindeutige Ergebnis der Anhörung. Die Bundesregierung hat das ignoriert, und
sich mit ihrem Vorgehen, wohlwissend, wie lange Verfahren in Karlsruhe dauern, summa summarum neun Jahre illegaler Überwachungspraxis erkauft. Wozu die Verfassung
achten, wenn es das Bundesverfassungsgericht gibt?
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Zum wiederholten Mal musste hier das höchste Gericht eingreifen, um verfassungswidrige Gesetzesvorhaben der Großen Koalition zu korrigieren. Bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das im letzten Jahr verabschiedet wurde, und ferner beim Tarifeinheitsgesetzt dürfte die Sache ähnlich ausgehen, doch auch hier wird sich die Beseitigung der verfassungswidrigen Gesetzeslage einige Jahre hinziehen.
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