Medieninformation vom 16.12.2016 zum - Schleswig

Medien-Information
16. Dezember 2016
Bundesrat verabschiedet mit Stimme Schleswig-Holsteins Gesetz zum Schutz vor
Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Berlin. Die von Schleswig-Holstein seit langen Jahren eingeforderte nachhaltige
Bekämpfung von Steuerbetrug durch Kassenmanipulationen kommt mit diesem Gesetz
einen ersten großen Schritt voran. Erstmals werden konkrete technische Vorgaben
formuliert, die die Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen künftig deutlich
erschweren werden und eine effektive Bekämpfung digital gestützter
Steuerhinterziehung ermöglichen. Insbesondere mit der nunmehr vorgesehenen
Belegausgabepflicht sowie der Meldepflicht der eingesetzten Kassen- und
Sicherungssysteme an die Finanzverwaltung haben noch zwei entscheidende
Forderungen Schleswig-Holsteins Eingang in das Gesetz gefunden.
Finanzministerin Monika Heinold: „Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die
Kernproblematik der Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe durch manipulierte Kassen
endlich angegangen. Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass der Gesetzgeber auf
ein bereits entwickeltes und praxiserprobtes Gesamtkonzept aufgesetzt hätte, bietet
das nun vorliegende Regelwerk zumindest das Potential mehr Steuergerechtigkeit,
mehr Steuerehrlichkeit und nicht zuletzt auch mehr Rechtssicherheit für die
Steuerpflichtigen zu erreichen.“
Aus Sicht der Finanzministerin ist mit dem vorliegenden Gesetz lediglich ein erster
Schritt in diesem Bereich getan, der jedoch nicht dazu verleiten sollte, die Hände in den
Schoß zu legen.
Finanzministerin Monika Heinold: „Es bleibt abzuwarten, ob die nun vorgesehenen
Maßnahmen die Steuerhinterziehung effektiv zurückdrängen und damit die erhoffte
Wirkung entfalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Schleswig-Holstein das Thema
erneut aufgreifen und Anpassungen an den gesetzlichen Regelungen einfordern.“
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