HCG Energie INFO_neu

Strom und Gas gemeinsam günstiger einkaufen Gemeinsam günstiger!
Große Bestellmengen führen zu günstigen Preisen. Die HCG – HydroCoGen GmbH und ihr Vertragspartner fassen die Nachfrage von Kunden zusammen und ermitteln anschließend für das Gesamtvolumen einen Preis.
Seien Sie dabei und sparen Sie!
Die HCG – HydroCoGen GmbH ist Vertragspartner des größten Sammelportals für Strom‐ und Gaseinkauf an Gewerbetreibende und private Haushalte in Deutschland!
Die HCG ist kein direkter Stromanbieter, sondern bündelt lediglich die Anfrage von Kunden. Das macht den Unterschied aus: durch größere Abnahmemengen können wir bestmögliche Preiskonditionen beim Einkauf erzielen und an Sie als Kunden weitergeben. Unsere Sicherheits‐Sparformel: höchste Sicherheit + günstigster Preis = „mit Sicherheit günstiger“. SEIEN SIE DABEI UND MELDEN SIE SICH JETZT AN.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
Durch das gebündelte Einkaufsvolumen und die daraus resultierende, große Abnahmemenge erzielen wir exklusive Sonderkonditionen. Profitieren Sie von diesem einzigartigen Preisvorteil.
REIN ERFOLGSABHÄNGIG
Nur wenn wir einen besseren Preis aushandeln, wird gewechselt!
ABSOLUT UNABHÄNGIG
Keine Lieferantenbindung. Bei jeder Ausschreibung ermitteln wir den jeweils günstigsten Anbieter.
NUR SICHERE TOP‐ANBIETER
Nur Anbieter die bei der Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen sind werden von uns in Betracht gezogen.
DAS BESONDERE PLUS: EINMALIGE ÄNDERUNGSKÜNDUNG ZU IHREN GUNSTEN BEI FALLENDEN PREISEN MÖGLICH.
NUR SICHERE UND GEPRÜFTE TARIFE
So kritisch, wie wir uns die Anbieter anschauen, so genau prüfen wir auch die angebotenen Tarife.
Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir sowohl AGB wie auch das Kleingedruckte genau einschätzen und achten daher gezielt auf Tarife mit fairen, verbraucherfreundlichen Bedingungen. Selbstverständlich entsprechen die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen den Empfehlungen der Verbraucherverbände.
Darüber hinaus gibt es bei unseren Tarifempfehlungen standardmäßig:
KEINE VORAUSKASSE, KEINE KAUTIONEN
KEINE VERSTECKTEN GEBÜHREN
KEINE PAKETPREISE
KEINE NACHTRÄGLICHEN PREISERHÖHUNGEN.
Für Sie ein ZEIT‐ UND ARBEITSSPARENDER WECHSEL
Der Strom‐ und Gasanbieterwechsel geht schnell und einfach:
Nach Eingabe Ihrer Daten und Bestätigung der AGB kümmert sich die HCG mit ihren Vertragspartnern um ihren Lieferantenwechsel.
Unser Partner bemüht sich, den neuen, günstigeren Tarif so schnell wie möglich für Sie zu erreichen, wenn es geht, durch eine vorzeitige Vertragsaufhebung, wenn nicht, durch eine ordentliche Vertragskündigung.
Lediglich wenn Sie den Anbieter durch Umzug oder Wahrnehmung des außerordentlichen Kündigungsrechts
wechseln, müssen Sie den alten Vertrag selbst kündigen.
So geht der Anbieterwechsel zügig und zuverlässig über die Bühne.
Fragen und Antworten
Kostet der Wechsel zu einem anderen Anbieter etwas?
Ein Wechsel ist für Sie in der Regel kostenlos. Ihr neuer Strom‐/Gasanbieter übernimmt für Sie alle Formalitäten, die bei einer Kündigung notwendig sind. Es werden KEINE Extragebühren fällig.
Wie funktioniert´s?
Auf der Grundlage ihrer letzten Verbrauchsabrechnung ermitteln wir ihre Abnahmemenge. Nur wenn wir einen besseren Preis aushandeln, wird gewechselt. So haben Sie die Sicherheit, dass Sie ihre Abnahmemenge billiger bekommen als bisher.
Unser kostenloser Service zur Senkung der Energie/‐Stromsteuer.
Wir überprüfen die Antragsberechtigung und helfen, Anträge richtig zu stellen und die Energie‐ sowie Stromsteuer zu senken:
∙
Ermäßigte Steuersätze (§9b StromStG, §51 EnergieStG): Reduzierter Steuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf alle verbrauchten Energiemengen
Anforderungen: keine spezifischen
∙
Spitzenausgleich (§10 StromStG, §55 EnergieStG): Zusätzliche Erstattung der Strom‐ und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen (mit wenigen Mitarbeitern)
Anforderung: Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems nach SpaEfV inkl. Testierung
∙
Prozesserstattung (§9a StromStG, §51 EnergieStG): Vollständige Erstattung der Strom‐ und Energiesteuer für in erstattungsfähigen Prozessen verwendete Energie
Anforderung: vollständiger, messtechnischer Nachweis über die in den erstattungsfähigen Prozessen verbrauchten Energiemengen
Von der Prüfung bis zur Antragstellung
Unser Vorgehen ermöglicht es, sogar bis kurz vor Ende der jeweiligen Frist aktiv zu werden und Ihre Energie‐ sowie Stromsteuer zu senken:
∙
∙
∙
o
o
o
o
Kostenlose Prüfung: Wir prüfen die Erstattungshöhe für alle Rückerstattungsmöglichkeiten
Vorbereitung:
Besteht ein Anspruch, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen. z.B. bei der
Nachweisführung zur Einführung eines Energiemanagementsystems
oder bei der Dokumentation der in den erstattungsfähige Prozessen verbrauchten Energie.
Antragstellung: Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die vollständige Antragstellung zur Strom‐ und Energiesteuerrückerstattung. Das heißt:
Erfassung der für die Antragstellung auf Energiesteuererstattung erforderlichen Informationen und Daten,
Erstellung von Energiesteuererstattungsanträgen sowie ggf. die Einreichung,
Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren und
Korrespondenz mit den Finanz‐/Zollbehördenübernimmt.
Weitere Serviceleistungen unseres Partners für Unternehmen
 Beantragung von Fördergeldern für Energieberatung
 Kostenlose Prüfung der Energierechnungen
 Beratung vor Ort
 Persönlicher Ansprechpartner
 Energieberatung
 Zusätzlicher Rund‐um‐Service für Unternehmen mit mehreren Abnahmestellen
Wenn Auch Sie von den Vorteil durch Sammeleinkauf profitieren wollen
Schreiben Sie uns und oder rufen Sie uns an. Wir sind sicher, dass wir Ihnen ein attraktives Angebot machen können
Ihre Ansprechpartner: Helmut Heyd Berthold M. Dicke
Tel.:
+49 (0)7531/8089 946 +49 (0)371 /33 88 323 Fax:
+49 (0)371 / 33 88 311 +49 (0)371 / 33 88 311
Mobil: +49 (0)170 8077 589 +49(0)1573 1851706 Mail: [email protected]
[email protected]