Antrag ProBasket Statutenänderung Art. 3.5

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Antrag an Delegiertenversammlung vom 18.Juni 2016
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Anträge die unter Artikel 8 der Zentralstatuten fallen
Artikel 8
Kompetenzen
In die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung fallen:
a. Verabschiedung von Statuten und Auflösung des Verbandes
b. Verabschiedung von Leitbild, Verbandspolitik und Reglemente der
Rechtspflegeinstanzen
c. Wahl von Revisoren, Rechtspflegeinstanzen, Basketrat und Delegierte des Swiss
Basketball Parlaments
d. Verabschiedung von Budget und Jahresbeitrag
e. Abnahme des Geschäfts- und Revisorenberichtes, sowie der Jahresrechnung
f. Ernennung von Ehrenmitgliedern
g. Aufnahme von neuen Mitgliedern
Name des Vereins : ProBasket Präsident : Georg Langlotz
Betreff:
Art. 3 Zentralstatuten
1. Antrag
Ausschluss von Mitgliedern /
Art. 3.5
Die Delegiertenversammlung kann Mitglieder, aus triftigen Gründen, insbesondere, wenn sie durch
ihre Zielsetzung oder Tätigkeit dem Zweck des Verbandes nicht entsprechen oder sein Ansehen oder
seine Interessen erheblich schädigen, mit sofortiger Wirkung auf Antrag des Basketrats von ProBasket
ausschließen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig.
2. Begründung :
Im Rahmen der jährlichen Revision der Statuten und dem Vergleich der Statuten mit anderen
Regionalverbänden ist festgestellt worden, dass die derzeit gültige Fassung der Statuten zwar die
Aufnahme von Mitgliedern regelt, jedoch nicht den Ausschluss Derselbigen. Mit der Aufnahme dieses
Passus wird die entsprechend Möglichkeit geschaffen.