Schreiben an RA Dr. Krankl - Landesschwimmverband Wien

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Landesschwimmverband Wien
A-1010 Wien, Tuchlauben t4/8
www,wlsv.at I [email protected]
EINSCHREIBEN
Herrn
Dr. Thomas Krankl
Rechtsanwalt
Lerchenfelder Straße L2O/+
1080 Wien
Wien, am tl.L2.2Ot5
Betrifft:
lhr Schreiben vom 07.L2.2Ot5
Sehr geehrter Herr Dr. Krankl,
zu betonen ist, dass die in lhrem Schreiben vomO7.L2.2015 mit LL.LZ.2OLS gesetzte Frist schon in
Anbetracht der Tatsache, dass der Landesschwimmverband ein gemeinnütziger Verein ist,
unangemessen kurz gesetzt wurde. lhnen sollte bewusst sein, dass für derart wichtige
Entscheidungen zumindest eine Vorstandssitzung erforderlich ist und gewisse Einberufungsfristen zu
beachten sind.
Ungeachtet dessen muss entgegengehalten werden, dass die Bestimmungen der Statuten und auch
Entscheidung des Verbandgerichtes eindeutig sind.
Organ des Wiener
Landesschwimmverbandes können diese Tatsachen nicht ignoriert werden.
die
Als
Entgegenkommenderweise kann jedoch
Lösungsansatz vorgeschlagen werden.
dem von lhnen vertretenen Verein ein alternativer
Dem SC Austria steht es frei, nach Bezahlung sämtlicher Schulden beim WLSV ein neuerliches
Ansuchen auf Aufnahme in den WLSV gemäß den Statuten des WLSV und OSV zu stellen, das dann
auch statuten- und geschäftsord nungsgemäß beha ndelt wird.
Sollte der SC Austria jedoch auf seinen Rechtsstandpunkt bestehen, würde der Vorstand des LSBV
Wien einen außerordentlichen Verbandstag einberufen und die Mitgliederversammlung über eine
Anderung der Satzungen des LSV Wien in Bezug auf 5 9 Abs 6 abstimmen lassen.
lm Sinne eines rechtskonformen Vorgehens sehen wir keine andere Möglichkeit.
ln Erwartung lhrer geschätzten Rückantwort verbleiben wir
x,
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/\_
Mag. GregorAlmässy
Präsident
mit sportlichen Grüßen
\
rxdb
Dr. Wolfgang Raber
Schriftführer