L$# ffwilHru |[äääI{td}ftffixfflH**il$ Landesschwimmverband Wien A-1010 Wien, Tuchlauben t4/8 www,wlsv.at I [email protected] EINSCHREIBEN Herrn Dr. Thomas Krankl Rechtsanwalt Lerchenfelder Straße L2O/+ 1080 Wien Wien, am tl.L2.2Ot5 Betrifft: lhr Schreiben vom 07.L2.2Ot5 Sehr geehrter Herr Dr. Krankl, zu betonen ist, dass die in lhrem Schreiben vomO7.L2.2015 mit LL.LZ.2OLS gesetzte Frist schon in Anbetracht der Tatsache, dass der Landesschwimmverband ein gemeinnütziger Verein ist, unangemessen kurz gesetzt wurde. lhnen sollte bewusst sein, dass für derart wichtige Entscheidungen zumindest eine Vorstandssitzung erforderlich ist und gewisse Einberufungsfristen zu beachten sind. Ungeachtet dessen muss entgegengehalten werden, dass die Bestimmungen der Statuten und auch Entscheidung des Verbandgerichtes eindeutig sind. Organ des Wiener Landesschwimmverbandes können diese Tatsachen nicht ignoriert werden. die Als Entgegenkommenderweise kann jedoch Lösungsansatz vorgeschlagen werden. dem von lhnen vertretenen Verein ein alternativer Dem SC Austria steht es frei, nach Bezahlung sämtlicher Schulden beim WLSV ein neuerliches Ansuchen auf Aufnahme in den WLSV gemäß den Statuten des WLSV und OSV zu stellen, das dann auch statuten- und geschäftsord nungsgemäß beha ndelt wird. Sollte der SC Austria jedoch auf seinen Rechtsstandpunkt bestehen, würde der Vorstand des LSBV Wien einen außerordentlichen Verbandstag einberufen und die Mitgliederversammlung über eine Anderung der Satzungen des LSV Wien in Bezug auf 5 9 Abs 6 abstimmen lassen. lm Sinne eines rechtskonformen Vorgehens sehen wir keine andere Möglichkeit. ln Erwartung lhrer geschätzten Rückantwort verbleiben wir x, / /\_ Mag. GregorAlmässy Präsident mit sportlichen Grüßen \ rxdb Dr. Wolfgang Raber Schriftführer
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