Anfrage Nr. VI-F-02934 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Umsetzung des Antrages A-00700/14-NF-003 "Änderung der Hauptsatzung" der Fraktion DIE LINKE Sachverhalt: Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 8.7.2015 den Antrag A-00700/14-NF-003 "Änderung der Hauptsatzung" der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Mit dem Beschluss wurde die Zuständigkeit der Ratsversammlung und des Grundstücksverkehrsausschusses beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen neu geregelt und damit die Rechte des Stadtrates gestärkt. Nach Beschlussfassung des Antrages gab der Oberbürgermeister zu Protokoll, "..., dass er eine Satzungsänderung der Hauptsatzung ins Verfahren bringen werde, um unterschiedliche Auslegungen auszuschließen.". Das ist bis jetzt nicht geschehen. In diesem Zusammenhang fragen wir: Warum ist der o. g. Beschluss des Stadtrates zum Antrag der Fraktion DIE LINKE bisher von der Verwaltung noch nicht umgesetzt worden, und in welchem Monat und Jahr wird dies verbindlich erfolgen? Seite 1
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