Zur Anfrage - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Anfrage Nr. VI-F-02934
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung des Antrages A-00700/14-NF-003 "Änderung der Hauptsatzung" der
Fraktion DIE LINKE
Sachverhalt:
Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 8.7.2015 den Antrag A-00700/14-NF-003 "Änderung
der Hauptsatzung" der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Mit dem Beschluss wurde die
Zuständigkeit der Ratsversammlung und des Grundstücksverkehrsausschusses beim Abschluss von
Miet- und Pachtverträgen neu geregelt und damit die Rechte des Stadtrates gestärkt.
Nach Beschlussfassung des Antrages gab der Oberbürgermeister zu Protokoll, "..., dass er eine
Satzungsänderung der Hauptsatzung ins Verfahren bringen werde, um unterschiedliche
Auslegungen auszuschließen.". Das ist bis jetzt nicht geschehen.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
Warum ist der o. g. Beschluss des Stadtrates zum Antrag der Fraktion DIE LINKE bisher von der
Verwaltung noch nicht umgesetzt worden, und in welchem Monat und Jahr wird dies verbindlich
erfolgen?
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