Ersatzversorgung Gas Für die Ersatzversorgung Gas

Preisblatt zur Belieferung mit Erdgas
Ersatzversorgung Gas
Die STAWAG verpflichtet sich, im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz den gesamten
leitungsgebundenen Gasbedarf des Kunden zu decken.
Für die Ersatzversorgung Gas gelten die folgenden Preise
ab dem 1. Juli 2016:
für Haushaltskunden
1
für alle anderen Kunden
in Niederdruck
1
Nettopreis
Bruttopreis
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
derzeit 19 %
Arbeitspreis
Grundpreis je Zähler und begonnenem
Monat
ct/kWh
Euro/Monat
5,60
9,71
6,66
11,55
Arbeitspreis
Leistungspreis
ct/kWh
Euro/kWh/h
5,60
18,00
6,66
21,42
Hierbei sind Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für
den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen“.
Die Netto-Arbeitspreise beinhalten die Erdgassteuer (derzeit 0,55 ct/kWh). Des Weiteren enthalten die Preise die Netznutzungsentgelte inklusive der Konzessionsabgabe.
Der Leistungspreis wird auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen maximalen Leistung innerhalb der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, mindestens jedoch für die vom Netzbetreiber vor Beginn der Ersatzversorgung mitgeteilte
Stundenleistung.
Erdgassteuer
Die Erdgassteuer ist im Energiesteuergesetz geregelt und ist als Verbrauchssteuer in den Arbeitspreisen enthalten. Die
STAWAG ist dazu verpflichtet, Sie auf den nachstehenden Auszug des Gesetzestextes hinzuweisen:
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist
nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als
Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Vertragsgrundlagen
Die Ersatzversorgung unterliegt den vertraglichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung, GasGVV) in der Fassung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I 2006 Nr. 50).
Sollte Ihnen die Grundversorgungsverordnung nicht vorliegen, können Sie diese im Internet unter stawag.de herunterladen.
04/2016