Hinweise und Informationen zum Bezug von Elektrizität und Erdgas Elektrizität Grund- und Ersatzversorgung: Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der SWS Netze GmbH, Teilnetz Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden. Energielieferung: Die für Haushalts- und Geschäftskunden angebotenen Stromprodukte bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh, beziehen sich auf die Lieferung elektrischer Energie ohne Leistungsmessung. Energiedienstleistungen: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste im Internet unter www.bfee-online.de. Energieeffizienz: Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch, Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Service- und Energiesparangebote erhalten Sie im Internet unter www.energie-stralsund.de oder unter www.ganz-einfach-energiesparen.de. Stromkennzeichnung – Energiemix und Umweltauswirkungen 2014 gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert 2014 Energieträgermix in Prozent Kernkraft Unternehmensportfolio – Gesamtstromlieferungen Produkt StrelaStrom natur * Unternehmensportfolio – Verbleibender Energiemix Stromerzeugung ** in Deutschland – Durchschnittswerte zum Vergleich Kohle Erdgas 16,8 % 24,6 % 37,7 % 37,7 % Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen bzw. sonstige Erneuerbare Energien Strom aus Erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG 14,9 % 14,0 % Sonstige fossile Energieträger 27,5 % 37,7 % 3,3% 29,2 % 62,3 % 3,1% 6,7 % 4,0 % 1,2 % 15,6 % Quelle: SWS Energie GmbH 0,3 % 1,3 % Quelle: SWS Energie GmbH 45,5 % 16,6 % Quelle: SWS Energie GmbH Quelle: BDEW Umweltauswirkungen je Kilowattstunde Radioaktiver Abfall 0,0004 g/kWh 0 g/kWh 0,0004 g/kWh 0,0005 g/kWh CO2-Emissionen 334 g/kWh 0 g/kWh 356 g/kWh 508 g/kWh Hinweis: Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.stadtwerke-stralsund.de/stromkennzeichnung, per Telefon: 03831/241- 0 oder im Service-Center der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, Frankendamm 8, 18439 Stralsund – Stand der Information: 1. November 2015 * Das von Ihnen gewählte Ökostromprodukt StrelaStrom natur ist Bestandteil des Anteils für Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen. ** allgemeine Versorgung und private Einspeiser SWS Energie GmbH Frankendamm 7_18439 Stralsund_Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Koos_Aufsichtsratsvorsitzender Peter Paul_Telefon 03831/241-0_Telefax 03831/241-1545 E-Mail [email protected]_Internet www.energie-stralsund.de_Handelsregister Amtsgericht Stralsund_HRB 2209_Steuernummer 079 / 133 / 30832_Konzern 079 / 133 / 30824 (UStl. Organschaft)_USt.-Ident-Nr. DE 162140905_Bankverbindung Deutsche Bank AG_IBAN DE27 1307 0000 0542 0054 00_BIC-Code DEUTDEBRXXX Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund Seehafen_Wasserversorgung_Abwasserbehandlung_Energienetze_Kommunikationsnetze_Stromversorgung_Erdgasversorgung_Wärmeversorgung_Energieerzeugung Erdgas Grund- und Ersatzversorgung: Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet der SWS Netze GmbH, Teilnetz Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung von Gas in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden. Erdgaslieferungen: Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Allgemeine Informationen Informationen zu Fragen oder Beschwerden: Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice gerichtet werden. SWS Energie GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund Telefon: 03831 / 241-0 (3 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) Telefax: 03831 / 241-15 45 _ E-Mail: [email protected] Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Strom und Erdgas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon: Montag – Freitag, 09:00 – 15:00 Uhr, 030 / 2 24 80-500 oder 01805 / 10 10 00 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent / Min.; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent / Min.) Telefax: 030 / 2 24 80-323 _ E-Mail: [email protected] Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufrieden stellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin Telefon: 030 / 2 75 72 40-0 _ Telefax: 030 / 2 75 72 40-69 _ E-Mail: [email protected] Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung mit Elektrizität oder Gas endet entsprechend § 38 Abs. 2 EnWG mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung. Grundversorgung: Die Grundversorgung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann nach § 20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sonderverträge: Die Belieferung von Elektrizität oder Erdgas über Sonderverträge erfolgt, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, ab Vertragsbeginn ein Jahr. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Wochen vor dem Ablauf des Vertragsjahres gekündigt werden. Für die Strom- und Gasprodukte »classic« gilt eine Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Angaben zum Netzbetreiber Netzbetreiber im Netzgebiet der Hansestadt Stralsund ist die: SWS Netze GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund Telefon: 03831 / 241- 0 _ Telefax: 03831 / 241-5202 _ E-Mail: [email protected] Internet: www.netze-stralsund.de _ BDEW-Codenummer: 9900915000007 Steuernummer: 079 / 133 / 30875 _ Amtsgericht: Stralsund HRB Nr. 7309
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