Fragen und Antworten zur Kündigung des

Fragen und Antworten zur Kündigung des
Netzzugangs für Flexstrom, OptimalGrün und
Löwenzahn Energie
Was bedeutet die aktuelle Kündigung des Netzzugangs von Flextrom,
OptimalGrün und Löwenzahn Energie für mich?
Sie müssen sich keine Sorgen machen, eventuell ohne Strom oder Erdgas da
zustehen. Um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden, beliefert Sie der
örtliche Grundversorger übergangsweise im Rahmen der gesetzlich
geregelten Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas. Der Grundversorger
informiert alle betreffenden Kunden schriftlich über den Beginn der
Ersatzversorgung und das weitere Vorgehen.
Warum wurde der Netzzugang für Flextrom, OptimalGrün und
Löwenzahn Energie gekündigt?
Wir stellen als Netzbetreiber und Eigentümer des Erdgas- und Stromnetzes
unsere Anlagen und Netze Lieferanten zur Durchleitung zur Verfügung.
Energieanbieter müssen hierfür Netznutzungsentgelte zahlen. Da Flexstrom,
OptimalGrün und Löwenzahn Energie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
nachgekommen sind, war eine Kündigung leider unumgänglich. Die
genannten Firmen haben bereits einen Insolvenzantrag gestellt.
In welcher Höhe fallen für die Ersatzversorgung mit Strom Kosten an?
Für die Ersatzversorgung mit Strom erhalten Sie eine Auftragsbestätigung
Ihres Grundversorgers, in der die aktuellen Preise zur Ersatzversorgung
notiert sind. Weiter sind die aktuellen Preise im Internet unter dem Punkt
Grund- und Ersatzversorgung zu finden. Es wird hier kein erhöhtes Entgelt
anfallen, die Preise liegen dem Grundversorgungstarif gleich.
Wer ist der Ersatzversorger?
Der Ersatzversorger ist der nach § 36 EnWG bestimmte örtliche
Grundversorger. Dies ist der Lieferant, der die meisten Kunden im jeweiligen
Netzgebiet beliefert. Der Netzbetreiber ermittelt den Grundversorger alle drei
Jahre, veröffentlicht ihn im Internet und teilt ihn auch der Bundesnetzagentur
mit.
In dem Netzgebiet der EVI ist der Grundversorger die EVI Energieversorgung
Hildesheim.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Grundversorger zu einer
Ersatzversorgung von bis zu drei Monaten verpflichtet. Die Ersatzversorgung
endet in folgenden Fällen:
1. Ablauf der vorgenannten Frist von 3 Monaten,
2. Vorherige Wiederaufnahme der Belieferung durch Flextrom,
OptimalGrün und Löwenzahn Energie
3. Aufnahme einer Neubelieferung auf der Grundlage eines neuen
Liefervertrages mit einem Energieversorger Ihrer Wahl
4. Abschluss eines Vertrages mit dem Grundversorger.
Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung?
Sofern Sie nicht vorher einen entsprechenden Neuvertrag abgeschlossen
haben bzw. Flextrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie ihre Belieferung
wieder aufnehmen konnten, werden Sie vom örtlichen Grundversorger im
Rahmen der Grundversorgung weiter versorgt.
Muss ich die Kosten der Ersatzversorgung tragen, auch wenn ich beim
bisherigen Lieferanten bereits für das komplette Jahr im Voraus gezahlt
habe?
Ja, die Ersatzlieferung ist kostenpflichtig. Über Rechte gegenüber Ihrem
bisherigen Lieferanten wird Ihnen z.B. die Verbraucherzentrale sicher gerne
Auskunft erteilen.
Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel im Regelfall?
Ein Wechsel des Energielieferanten sollte innerhalb von vier Wochen
vollzogen sein. Im Einzelfall kann der Lieferantenwechsel aber auch längere
Zeit in Anspruch nehmen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.
Ist bei einem Anbieterwechsel ein neuer Zähler nötig?
Bei einem Wechsel des Anbieters muss der Zähler weder erneuert noch
ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur
Verfügung. Sie brauchen lediglich Ihre Zählerstände abzulesen und an den
Netzbetreiber zu übermitteln.
Wie erreiche ich meinen Hildesheimer Grundversorger?
Sie erreichen die EVI Energieversorgung Hildesheim in den Kundencentern
im Almstor und am Römerring. Hier sind Ansprechpartner persönlich für Sie
da. Telefonisch erreichen Sie die EVI unter 05121/508-333. Die
Internetadresse lautet www.evi-hildesheim.de