Fragen und Antworten zur Kündigung des Netzzugangs für Flexstrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie Was bedeutet die aktuelle Kündigung des Netzzugangs von Flextrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie für mich? Sie müssen sich keine Sorgen machen, eventuell ohne Strom oder Erdgas da zustehen. Um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden, beliefert Sie der örtliche Grundversorger übergangsweise im Rahmen der gesetzlich geregelten Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas. Der Grundversorger informiert alle betreffenden Kunden schriftlich über den Beginn der Ersatzversorgung und das weitere Vorgehen. Warum wurde der Netzzugang für Flextrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie gekündigt? Wir stellen als Netzbetreiber und Eigentümer des Erdgas- und Stromnetzes unsere Anlagen und Netze Lieferanten zur Durchleitung zur Verfügung. Energieanbieter müssen hierfür Netznutzungsentgelte zahlen. Da Flexstrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, war eine Kündigung leider unumgänglich. Die genannten Firmen haben bereits einen Insolvenzantrag gestellt. In welcher Höhe fallen für die Ersatzversorgung mit Strom Kosten an? Für die Ersatzversorgung mit Strom erhalten Sie eine Auftragsbestätigung Ihres Grundversorgers, in der die aktuellen Preise zur Ersatzversorgung notiert sind. Weiter sind die aktuellen Preise im Internet unter dem Punkt Grund- und Ersatzversorgung zu finden. Es wird hier kein erhöhtes Entgelt anfallen, die Preise liegen dem Grundversorgungstarif gleich. Wer ist der Ersatzversorger? Der Ersatzversorger ist der nach § 36 EnWG bestimmte örtliche Grundversorger. Dies ist der Lieferant, der die meisten Kunden im jeweiligen Netzgebiet beliefert. Der Netzbetreiber ermittelt den Grundversorger alle drei Jahre, veröffentlicht ihn im Internet und teilt ihn auch der Bundesnetzagentur mit. In dem Netzgebiet der EVI ist der Grundversorger die EVI Energieversorgung Hildesheim. Wie lange dauert die Ersatzversorgung? Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Grundversorger zu einer Ersatzversorgung von bis zu drei Monaten verpflichtet. Die Ersatzversorgung endet in folgenden Fällen: 1. Ablauf der vorgenannten Frist von 3 Monaten, 2. Vorherige Wiederaufnahme der Belieferung durch Flextrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie 3. Aufnahme einer Neubelieferung auf der Grundlage eines neuen Liefervertrages mit einem Energieversorger Ihrer Wahl 4. Abschluss eines Vertrages mit dem Grundversorger. Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung? Sofern Sie nicht vorher einen entsprechenden Neuvertrag abgeschlossen haben bzw. Flextrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie ihre Belieferung wieder aufnehmen konnten, werden Sie vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung weiter versorgt. Muss ich die Kosten der Ersatzversorgung tragen, auch wenn ich beim bisherigen Lieferanten bereits für das komplette Jahr im Voraus gezahlt habe? Ja, die Ersatzlieferung ist kostenpflichtig. Über Rechte gegenüber Ihrem bisherigen Lieferanten wird Ihnen z.B. die Verbraucherzentrale sicher gerne Auskunft erteilen. Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel im Regelfall? Ein Wechsel des Energielieferanten sollte innerhalb von vier Wochen vollzogen sein. Im Einzelfall kann der Lieferantenwechsel aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos. Ist bei einem Anbieterwechsel ein neuer Zähler nötig? Bei einem Wechsel des Anbieters muss der Zähler weder erneuert noch ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur Verfügung. Sie brauchen lediglich Ihre Zählerstände abzulesen und an den Netzbetreiber zu übermitteln. Wie erreiche ich meinen Hildesheimer Grundversorger? Sie erreichen die EVI Energieversorgung Hildesheim in den Kundencentern im Almstor und am Römerring. Hier sind Ansprechpartner persönlich für Sie da. Telefonisch erreichen Sie die EVI unter 05121/508-333. Die Internetadresse lautet www.evi-hildesheim.de
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