Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung ab 01.04.2016

Preisübersicht Grund & Ersatzversorgung: Mitteilung an unsere Kunden
Stadtwerke Walldürn GmbH
Die Stadtwerke Walldürn GmbH (SWW) erhöht ab dem
1. April 2016 die Verbrauchspreise der Grund- und Ersatzversorgung
(Allgemeine Preise) für Strom. Die SWW gibt dabei ausschließlich die
gestiegenen gesetzlichen Umlagen sowie die gestiegenen
Netzentgelte unter Berücksichtigung von gesunkenen
Beschaffungskosten weiter. Die Umlagen haben sich ab 1. Januar
2016 wie folgt verändert (netto):
• Die EEG-Umlage zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer
Energien stieg von 6,170 ct/kWh auf 6,354 ct/kWh.
• Der KWK-Aufschlag zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
stieg von 0,254 ct/kWh auf 0,445 ct/kWh.
• Die Entlastung von energieintensiven Unternehmen nach
§19 Absatz 2 (StromNEV-Umlage) stieg von 0,237 ct/kWh auf
0,378 ct/kWh.
• Die Offshore-Haftungsumlage stieg von -0,051 ct/kWh auf
0,040 ct/kWh.
• Die Umlage für abschaltbare Lasten entfällt bis auf Weiteres.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen erhalten Sie im
Internet unter www.netztransparenz.de
Preisblatt Strom
Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 01.04.2016
Haushalts- u. Landwirtschaftl. Bedarf
Eintarif
Mit Schwachlastregelung
HT außerhalb der Schwachlastzeit
NT innerhalb der Schwachlastzeit
Die staatlich regulierten Netzentgelte, die vom örtlichen Netzbetreiber
erhoben werden, steigen ab dem 1. Januar 2016. Sie finanzieren unter
anderem die Instandhaltung und den Ausbau der Netzinfrastruktur für
den Transport des Stroms. Dank der günstigeren Großhandelspreise
und einer vorausschauenden Einkaufspolitik kann der notwendige
Anstieg teilweise abgefedert werden.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
(Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) vom
26. Oktober 2006 (BGBl. I S.2391), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S.1631) geändert worden
ist. Es steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Für die Ersatzversorgung der SWW mit Lastgangmessung gelten die
separat unten aufgeführten Preise.
Weiterführende Detailinformationen zu den einzelnen Preisen erhalten
Sie im Internet unter www.sw-wallduern.de
Verbrauchspreis
netto ct/kWh Stromsteuer brutto ct/kWh
Gewerblich, beruflicher u. sonst. Bedarf
Eintarif
Mit Schwachlastregelung
HT außerhalb der Schwachlastzeit
NT innerhalb der Schwachlastzeit
Wärmepumpen
Grundpreis
netto €/Jahr
brutto €/Jahr
22,08
2,05
28,71
79,44
94,53
22,08
16,58
2,05
2,05
28,71
22,17
101,88
121,24
24,57
2,05
31,68
79,44
94,53
24,57
16,58
2,05
2,05
31,68
22,17
101,88
121,24
13,87
2,05
18,94
81,49
96,97
16,83
14,40
28,00
20,03
17,14
33,32
Verrechnungspreis (bei zusätzlichem Bedarf)
Stromwandlersatz
Tarifschaltgerät einzeln
Verrechnungspreis Eintarifzähler
Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung, gültig ab 01.04.2016
1/4-Stunden-Lastgangmessung
Leistungspreis
HT außerhalb der Schwachlastzeit
NT innerhalb der Schwachlastzeit
Verrechnungspreis
KW/a
21,78
13,78
2,05
2,05
17,51
20,84
740,88
881,65
28,36
18,84
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, z. Zt. 19% und alle sonstigen zur Zeit
anfallenden Steuern und Abgaben.
Im Entgelt sind Konzessionsabgaben, gemäß der "Verordnung über
Konzessionsabgaben für Strom und Gas
(Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 9. Januar 1992
(BGBl. I S.12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von
Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom
1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) an die von der SWW direkt
versorgten Gemeinden gezahlt werden, in folgender Höhe enthalten:
Für die Stromlieferung in Walldürn
Gemäß dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom
24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), zuletzt geändert
durch Artikel 242 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474), wird die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich
festgelegten Höhe, seit dem 1. Januar 2003 (Regelsteuersatz) in
Höhe von 2,05 Ct/kWh netto (2,44 Ct/kWh brutto), berechnet.
ct/kWh (netto)
außerhalb der Schwachlastzeit
innerhalb der Schwachlastzeit
Wärmepumpe
Nachtspeicherheizung, getrennte Messung
STADTWERKE WALLDÜRN GmbH
Würzburger-Straße 10-18
74731 Walldürn
Telefon +49 (0) 6282-9220-0
Telefax +49 (0) 6282-9220-40
E-mail: [email protected]
www.sw-wallduern.de
Vereinbarung mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere
Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. In diesem Fall
werden die Verbrauchspreise für die Kunden der jeweiligen
Gemeinden entsprechend herabgesetzt.
ct/kWh (netto)
1,32 Nachtspeicherheizung, gemeinsame Messung
0,61 außerhalb der Schwachlast
1,32
0,11 Nachtspeicherheizung, gemeinsame Messung
0,11 innerhalb der Schwachlast
0,11
Stadtwerke Walldürn GmbH, Februar 2016