Preisübersicht Grund & Ersatzversorgung: Mitteilung an unsere Kunden Stadtwerke Walldürn GmbH Die Stadtwerke Walldürn GmbH (SWW) erhöht ab dem 1. April 2016 die Verbrauchspreise der Grund- und Ersatzversorgung (Allgemeine Preise) für Strom. Die SWW gibt dabei ausschließlich die gestiegenen gesetzlichen Umlagen sowie die gestiegenen Netzentgelte unter Berücksichtigung von gesunkenen Beschaffungskosten weiter. Die Umlagen haben sich ab 1. Januar 2016 wie folgt verändert (netto): • Die EEG-Umlage zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien stieg von 6,170 ct/kWh auf 6,354 ct/kWh. • Der KWK-Aufschlag zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stieg von 0,254 ct/kWh auf 0,445 ct/kWh. • Die Entlastung von energieintensiven Unternehmen nach §19 Absatz 2 (StromNEV-Umlage) stieg von 0,237 ct/kWh auf 0,378 ct/kWh. • Die Offshore-Haftungsumlage stieg von -0,051 ct/kWh auf 0,040 ct/kWh. • Die Umlage für abschaltbare Lasten entfällt bis auf Weiteres. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2016 Haushalts- u. Landwirtschaftl. Bedarf Eintarif Mit Schwachlastregelung HT außerhalb der Schwachlastzeit NT innerhalb der Schwachlastzeit Die staatlich regulierten Netzentgelte, die vom örtlichen Netzbetreiber erhoben werden, steigen ab dem 1. Januar 2016. Sie finanzieren unter anderem die Instandhaltung und den Ausbau der Netzinfrastruktur für den Transport des Stroms. Dank der günstigeren Großhandelspreise und einer vorausschauenden Einkaufspolitik kann der notwendige Anstieg teilweise abgefedert werden. Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S.2391), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S.1631) geändert worden ist. Es steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Für die Ersatzversorgung der SWW mit Lastgangmessung gelten die separat unten aufgeführten Preise. Weiterführende Detailinformationen zu den einzelnen Preisen erhalten Sie im Internet unter www.sw-wallduern.de Verbrauchspreis netto ct/kWh Stromsteuer brutto ct/kWh Gewerblich, beruflicher u. sonst. Bedarf Eintarif Mit Schwachlastregelung HT außerhalb der Schwachlastzeit NT innerhalb der Schwachlastzeit Wärmepumpen Grundpreis netto €/Jahr brutto €/Jahr 22,08 2,05 28,71 79,44 94,53 22,08 16,58 2,05 2,05 28,71 22,17 101,88 121,24 24,57 2,05 31,68 79,44 94,53 24,57 16,58 2,05 2,05 31,68 22,17 101,88 121,24 13,87 2,05 18,94 81,49 96,97 16,83 14,40 28,00 20,03 17,14 33,32 Verrechnungspreis (bei zusätzlichem Bedarf) Stromwandlersatz Tarifschaltgerät einzeln Verrechnungspreis Eintarifzähler Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung, gültig ab 01.04.2016 1/4-Stunden-Lastgangmessung Leistungspreis HT außerhalb der Schwachlastzeit NT innerhalb der Schwachlastzeit Verrechnungspreis KW/a 21,78 13,78 2,05 2,05 17,51 20,84 740,88 881,65 28,36 18,84 Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, z. Zt. 19% und alle sonstigen zur Zeit anfallenden Steuern und Abgaben. Im Entgelt sind Konzessionsabgaben, gemäß der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S.12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) an die von der SWW direkt versorgten Gemeinden gezahlt werden, in folgender Höhe enthalten: Für die Stromlieferung in Walldürn Gemäß dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 242 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), wird die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe, seit dem 1. Januar 2003 (Regelsteuersatz) in Höhe von 2,05 Ct/kWh netto (2,44 Ct/kWh brutto), berechnet. ct/kWh (netto) außerhalb der Schwachlastzeit innerhalb der Schwachlastzeit Wärmepumpe Nachtspeicherheizung, getrennte Messung STADTWERKE WALLDÜRN GmbH Würzburger-Straße 10-18 74731 Walldürn Telefon +49 (0) 6282-9220-0 Telefax +49 (0) 6282-9220-40 E-mail: [email protected] www.sw-wallduern.de Vereinbarung mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. In diesem Fall werden die Verbrauchspreise für die Kunden der jeweiligen Gemeinden entsprechend herabgesetzt. ct/kWh (netto) 1,32 Nachtspeicherheizung, gemeinsame Messung 0,61 außerhalb der Schwachlast 1,32 0,11 Nachtspeicherheizung, gemeinsame Messung 0,11 innerhalb der Schwachlast 0,11 Stadtwerke Walldürn GmbH, Februar 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc