Inhalt der Bekanntmachung des Erörterungstermin

Inhalt der Bekanntmachung in den Städten Köln und Leverkusen zum Erörterungstermin
Bekanntmachung
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der
Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlage Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte und Leverkusen (Gemarkungen Wiesdorf, Bürrig, Rheindorf und Hitdorf) und Köln
(Gemarkung Worringen)
Erörterungstermin im Anhörungsverfahren
1. Im vorgenannten Planfeststellungsverfahren findet der Erörterungstermin statt
von Montag, 04.07.2016 bis Freitag den 08.07.2016
in der
Stadthalle Köln-Mülheim
Jan-Wellem-Str. 2
51065 Köln.
Die Erörterung beginnt an 04.07.2016 um 9:30 Uhr. Für die weiteren Termine wird der Erörterungsbeginn jeweils im Laufe der vorherigen Sitzung festgelegt. Sollte an diesen Terminen nicht alle Einwendungen erörtert werden können, wird die Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt
werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat
seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den
Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass
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bei Ausbleiben eines Bevollmächtigten auch ohne ihn verhandelt werden kann;
verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und
das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Entstandene Kosten durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.