GEMEINDE HEIMSCHUH Mitglied des Naturparkes „Südsteiermark“ 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32 Tel.: 03452/82748 Fax: Durchwahl 4 E-mail: [email protected] Internet: www.heimschuh.at UID-Nr. ATU28577607 Sachbearbeiter: AL Thomas Held - Nebenstelle 13 Betreff: Moser Johann und Maria, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 132, Baubewilligung für die Sanierung der bestehenden Stützmauer auf dem Grundstück-Nr. 914 EZ: 292 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach Heimschuh, am 22.06.2016 Zl: 2-131/M-24/2016 LADUNG ZUR BAUVERHANDLUNG Mit der Eingabe vom 06.10.2015 haben Herr Johann und Frau Maria Moser in 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 132 gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl.Nr. 59/1995 in der geltenden Fassung um die Erteilung der Baubewilligung für die Sanierung der bestehenden Stützmauer auf dem Grundstück-Nr. 914 EZ: 292 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach angesucht. Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl.Nr. 51 und des § 24 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für Freitag, dem 8. Juli 2016 mit Beginn um ca. 9.00 Uhr mit Zusammentritt an Ort und Stelle (Fahrenbachstraße 132 - GSt-Nr. 914) angeordnet. Verhandlungsleiter: AL Thomas Held Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Heimschuh zur allgemeinen Einsicht auf. Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden. Seite 1 von 2 Ergeht an: Die Bauwerber/ Grundeigentümer: MOSER Johann und Maria, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 132 Verfasser der Projektunterlagen: HOFF ZT-GmbH., 4810 Gmunden, Miller von Aichholzerstraße 16 Nachbarn: ADAM Eduard und Dagmar, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 134 GEMEINDE HEIMSCHUH, 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32/1 Sonstige Beteiligte: R.F. HUBER Spezialsanierungen, 4663 Laakirchen, Stockham 4 Verhandlungsleiter: Amtsleiter HELD Thomas, 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32/1 Sachverständige: HEIDINGER DI Reinhold, 8430 Leibnitz, Quergasse 2 PRODINGER Dr. DI Walter, 8010 Graz, Tegetthoffplatz 3/III Weiters: Anschlag einer Kundmachung an der Amtstafel Eine Kundmachung zum Bauakt Der Verhandlungsleiter: AL Thomas Held e.h. Seite 2 von 2
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