GEMEINDE HEIMSCHUH Mitglied des Naturparkes „Südsteiermark“ 8451 Heimschuh Tel. 03452/82748 Fax. Dw 4 e-mail: [email protected] Internet: www.heimschuh.at Sachbearbeite: AL Thomas Held Betreff: Erhard Josef, 8451 Unterfahrenbach 46, Nachträgliche Baubewilligung mit Nutzungsänderung sowie Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Zu- und Umbaues beim bestehenden Einfamilienwohnhaus Unterfahrenbach 102 für den Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück-Nr. 407/1 EZ: 304 der KG Unterfahrenbach Heimschuh, am 15.06.2015 Zl: 2-131/E-22/2015 LADUNG ZUR BAUVERHANDLUNG Mit der Eingabe vom 08.06.2015 hat Herr Josef Erhard in 8451 Unterfahrenbach 46 gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl.Nr. 59/1995 in der geltenden Fassung um die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung mit Nutzungsänderung sowie Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Zu- und Umbaues beim bestehenden Einfamilienwohnhaus Unterfahrenbach 102 für den Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück-Nr. 407/1 EZ: 304 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach angesucht. Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl.Nr. 51 und des § 24 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für Donnerstag, den 25. Juni 2015 mit Beginn um ca. 10.30 Uhr mit Zusammentritt an Ort und Stelle (Unterfahrenbach 102 - GSt-Nr. 407/1) angeordnet. Verhandlungsleiter: Bürgermeister Alfred Lenz Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Heimschuh zur allgemeinen Einsicht auf. Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden. Seite 1 von 2 Ergeht an: Der Bauwerber/ Grundeigentümer: ERHARD Josef, 8451 Unterfahrenbach 46 mit dem gleichzeitigen Auftrage, etwaige hieramts nicht bekannte Anrainer nachweislich mit dieser Kundmachung zu verständigen Verfasser der Projektunterlagen: WSB-BAU GmbH., 8430 Leibnitz, Leopold-Figl-Straße 1 Nachbarn: STIENDL Johann und Dagmar, 8451 Unterfahrenbach 119 SCHMID Günter und Lieselotte, 8451 Unterfahrenbach 114 SCHMID Karl, 8451 Unterfahrenbach 115 PORTENSCHLAGER Alois, 8451 Unterfahrenbach 103 LENZ Martha, 8451 Unterfahrenbach 134 POMMER Alfred, 8430 Seggauberg 121 HERZOG Robert, 8451 Heimschuh 73/1 LENZ Johann, 8451 Unterfahrenbach 7 ERHARD Anna, 8451 Unterfahrenbach 46 HARTINGER Dietmar und Mag. Anita, 8451 Heimschuh 71 GEMEINDE HEIMSCHUH, 8451 Heimschuh 143 Sonstige Beteiligte: ENERGIE STEIERMARK AG, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10 TELEKOM AUSTRIA AG Leitung AN Region Süd E-Mail: [email protected] Verhandlungsleiter: Bürgermeister Alfred Lenz, 8451 Heimschuh 143 Sachverständige: HEIDINGER DI Reinhold, 8430 Leibnitz, Quergasse 2 BREG Rfkm. Markus, 8430 Leibnitz, Lahnweg 2 Weiters: Anschlag einer Kundmachung an der Amtstafel Eine Kundmachung zum Bauakt Der Bürgermeister Alfred Lenz e.h. Seite 2 von 2
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