finden Sie die Ladung zur nachträglichen Bau

GEMEINDE HEIMSCHUH
Mitglied des Naturparkes „Südsteiermark“
8451 Heimschuh Tel. 03452/82748 Fax. Dw 4
e-mail: [email protected] Internet: www.heimschuh.at
Sachbearbeite: AL Thomas Held
Betreff: Erhard Josef, 8451 Unterfahrenbach 46, Nachträgliche Baubewilligung mit Nutzungsänderung
sowie Benützungsbewilligung für die Errichtung
eines Zu- und Umbaues beim bestehenden Einfamilienwohnhaus Unterfahrenbach 102 für den
Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem
Grundstück-Nr. 407/1 EZ: 304 der KG Unterfahrenbach
Heimschuh, am 15.06.2015
Zl: 2-131/E-22/2015
LADUNG ZUR BAUVERHANDLUNG
Mit der Eingabe vom 08.06.2015 hat Herr Josef Erhard in 8451 Unterfahrenbach 46 gemäß §
22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl.Nr. 59/1995 in der geltenden Fassung um
die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung mit Nutzungsänderung sowie Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Zu- und Umbaues beim bestehenden Einfamilienwohnhaus
Unterfahrenbach 102 für den Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück-Nr.
407/1 EZ: 304 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl.Nr. 51 und des § 24 Abs. 1 des
Steiermärkischen Baugesetzes die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für
Donnerstag, den 25. Juni 2015
mit Beginn um ca. 10.30 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (Unterfahrenbach 102 - GSt-Nr. 407/1) angeordnet.
Verhandlungsleiter: Bürgermeister Alfred Lenz
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der
Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes
(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken
dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich
rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende
Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen
nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum
Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Heimschuh zur
allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
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Ergeht an:
Der Bauwerber/
Grundeigentümer:
ERHARD Josef, 8451 Unterfahrenbach 46 mit dem gleichzeitigen
Auftrage, etwaige hieramts nicht bekannte Anrainer nachweislich
mit dieser Kundmachung zu verständigen
Verfasser der
Projektunterlagen:
WSB-BAU GmbH., 8430 Leibnitz, Leopold-Figl-Straße 1
Nachbarn:
STIENDL Johann und Dagmar, 8451 Unterfahrenbach 119
SCHMID Günter und Lieselotte, 8451 Unterfahrenbach 114
SCHMID Karl, 8451 Unterfahrenbach 115
PORTENSCHLAGER Alois, 8451 Unterfahrenbach 103
LENZ Martha, 8451 Unterfahrenbach 134
POMMER Alfred, 8430 Seggauberg 121
HERZOG Robert, 8451 Heimschuh 73/1
LENZ Johann, 8451 Unterfahrenbach 7
ERHARD Anna, 8451 Unterfahrenbach 46
HARTINGER Dietmar und Mag. Anita, 8451 Heimschuh 71
GEMEINDE HEIMSCHUH, 8451 Heimschuh 143
Sonstige Beteiligte:
ENERGIE STEIERMARK AG, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10
TELEKOM AUSTRIA AG Leitung AN Region Süd
E-Mail: [email protected]
Verhandlungsleiter:
Bürgermeister Alfred Lenz, 8451 Heimschuh 143
Sachverständige:
HEIDINGER DI Reinhold, 8430 Leibnitz, Quergasse 2
BREG Rfkm. Markus, 8430 Leibnitz, Lahnweg 2
Weiters:
Anschlag einer Kundmachung an der Amtstafel
Eine Kundmachung zum Bauakt
Der Bürgermeister
Alfred Lenz e.h.
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