Ladung zur Bauverhandlung

GEMEINDE HEIMSCHUH
Mitglied des Naturparkes „Südsteiermark“
8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32
Tel.: 03452/82748 Fax: Durchwahl 4
E-mail: [email protected] Internet: www.heimschuh.at
UID-Nr. ATU28577607
Sachbearbeiter: AL Thomas Held - NSt. 13
Betreff: Kraml Mag. Raphaela, 8230 Hartberg, StefanSeedoch-Allee 18/4, Nachträgliche Baubewilligung und Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Wohnhaus Fahrenbachstraße 43 auf den Grundstücken-Nr. .12/2 und 245/1 EZ: 49 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach
Heimschuh, am 14.09.2016
Zl: 2-131/K-42/2016
LADUNG ZUR BAUVERHANDLUNG
Mit der Eingabe vom 25.08.2016 hat Frau Mag. Raphaela Kraml in 8230 Hartberg, StefanSeedoch-Allee 18/4 gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl.Nr. 59/1995
in der geltenden Fassung um die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung und Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Wohnhaus Fahrenbachstraße 43 auf den Grundstücken-Nr. .12/2 und 245/1 EZ: 49 der Katastralgemeinde Unterfahrenbach angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl.Nr. 51 und des § 24 Abs. 1 des
Steiermärkischen Baugesetzes die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für
Freitag, dem 07. Oktober 2016
mit Beginn um ca. 11.15 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (Fahrenbachstraße 43 - GSt-Nr. 245/1) angeordnet.
Verhandlungsleiter: AL Thomas Held
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der
Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes
(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken
dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich
rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende
Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen
nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum
Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Heimschuh zur
allgemeinen Einsicht auf.
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Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Ergeht an:
Die Bauwerberin/
Grundeigentümerin:
KRAML Mag. Raphaela, 8230 Hartberg, Stefan-Seedoch-Allee 18/4
mit dem gleichzeitigen Auftrage, etwaige hieramts nicht bekannte Anrainer nachweislich mit dieser Kundmachung zu verständigen
Verfasser der
Projektunterlagen:
TRIPAMER BAU GbmH., 7423 Pinkafeld, Hauptstraße 36
Nachbarn:
MARKO Daniel und Nicole, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 39
MÜLLER Johann jun., 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 35
LENZ Johann, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 33
SCHENNACH Aloisia, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 20
FUKA Hugo und Hildegard, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 45/1
KAISER Markus und Eva-Maria, 8451 Heimschuh, Fahrenbachstraße 45/2
Baubezirksleitung Südweststeiermark, Abteilung Wasserbau
(Fahrenbach), 8435 Wagna, Marburger Straße 75
Sonstige Beteiligte:
ENERGIE STEIERMARK AG, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10
TELEKOM AUSTRIA AG Leitung AN Region Süd
E-Mail: [email protected]
Verhandlungsleiter:
Amtsleiter HELD Thomas, 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32/1
Sachverständige:
HEIDINGER DI Reinhold, 8430 Leibnitz, Quergasse 2
BREG Rfkm. Markus, 8430 Leibnitz, Lahnweg 2
Weiters:
Anschlag einer Kundmachung an der Amtstafel
Eine Kundmachung zum Bauakt
Der Bürgermeister
Alfred Lenz e.h.
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