Ladung zur Bauverhandlung

GEMEINDE HEIMSCHUH
Mitglied des Naturparkes „Südsteiermark“
8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32
Tel.: 03452/82748 Fax: Durchwahl 4
E-mail: [email protected] Internet: www.heimschuh.at
Sachbearbeiter: AL Thomas Held
Betreff: Schneeberger Johann GmbH., 8451 Heimschuh, Pernitschstraße 31, Baubewilligung
für die Errichtung eines Zu- und Umbaues
mit Nutzungsänderung beim bestehenden
Kellerstöckl Weberegg auf dem GrundstückNr. 999 EZ: 633 der Katastralgemeinde
Heimschuh
Heimschuh, am 22.03.2016
Zl: 2-131/S-18/2016
LADUNG ZUR BAUVERHANDLUNG
Mit der Eingabe vom 09.03.2016 hat die Firma Johann Schneeberger GmbH. vertreten durch
Johann Schneeberger in 8451 Heimschuh, Pernitschstraße 31 gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl.Nr. 59/1995 in der geltenden Fassung um die Erteilung der
Baubewilligung für die Errichtung eines Zu- und Umbaues mit Nutzungsänderung beim bestehenden Kellerstöckl Weberegg auf dem Grundstück-Nr. 999 EZ: 633 der Katastralgemeinde
Heimschuh angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl.Nr. 51 und des § 24 Abs. 1 des
Steiermärkischen Baugesetzes die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für
Mittwoch, den 6. April 2016
mit Beginn um ca. 9.30 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (Weberegg - GSt-Nr. 999) angeordnet.
Verhandlungsleiter: AL Thomas Held
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der
Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes
(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken
dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich
rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende
Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen
nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum
Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Heimschuh zur
allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
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Ergeht an:
Die Bauwerberin:
SCHNEEBERGER Johann GmbH. vertreten durch
Johann Schneeberger, 8451 Heimschuh, Pernitschstraße 31 mit dem
gleichzeitigen Auftrage, etwaige hieramts nicht bekannte Anrainer
nachweislich mit dieser Kundmachung zu verständigen
Der Grundeigentümer:
POMMER Alfred, 8430 Leibnitz, Seggauberg 121
Verfasser der
Projektunterlagen:
WSB-BAU GmbH., 8430 Leibnitz, Leopold-Figl-Straße 1/1/2
Nachbarn:
HIERZER Josef und Irmgard, 8451 Heimschuh, Weberegg 14
REICH Alois und Hildegard, 8451 Heimschuh, Weberegg 12
FUCHS Hildegard, 8451 Heimschuh, Weberegg 17/1
FUCHS Raimund, 8451 Heimschuh, Weberegg 17/2
POMMER Alfred, 8430 Leibnitz, Seggauberg 121
GEMEINDE HEIMSCHUH, 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32/1
Sonstige Beteiligte:
ENERGIE STEIERMARK AG, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10
TELEKOM AUSTRIA AG Leitung AN Region Süd
E-Mail: [email protected]
Verhandlungsleiter:
Amtsleiter HELD Thomas, 8451 Heimschuh, Heimschuhstraße 32/1
Sachverständige:
HEIDINGER DI Reinhold, 8430 Leibnitz, Quergasse 2
BREG Rfkm. Markus, 8430 Leibnitz, Lahnweg 2
Weiters:
Anschlag einer Kundmachung an der Amtstafel
Eine Kundmachung zum Bauakt
Der Bürgermeister
Alfred Lenz e.h.
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