Drucksache 17/2946-1 23.06.2016 17. Wahlperiode Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU (Drucksache 17/2946) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 13. Juni 2016 (Drucksache 17/3067) Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Antrag wird wie folgt geändert: 1. Nummer 8 (Einfügung von § 4a Verfahren zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen) wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Satz 2 Buchstabe d) wird wie folgt neu gefasst: „d) die Abstimmungsliste der als gültig anerkannten Berufungsvorschläge,“ b) In Absatz 4 Satz 2 werden nach Buchstabe d) folgende Buchstaben angefügt: „e) den Abstimmungslistenumschlag, f) den Wahlschein mit vorgedruckter eidesstattlicher Versicherung, dass die beigefügte Abstimmungsliste persönlich gekennzeichnet wurde, g) den Wahlbriefumschlag, h) die Broschüre mit Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten, i) den Hinweis, dass die Vorschlagliste auch per Post als Briefwahl an das zuständige Bezirksamt geschickt werden kann und für die Gültigkeit der Stimme dort Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2946-1 spätestens am letzten Werktag eine Woche vor dem ersten Wahltag eingegangen sein muss.“ c) Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Das Land Berlin erstattet den Bezirken die Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Des Weiteren unterstützt das Land Berlin die Bezirke bei Bedarf personell und organisatorisch.“ Begründung: Zu a und b) Um den Seniorinnen und Senioren die Briefwahl zu erleichtern, sollen bei der Wahlbenachrichtigung die erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl direkt mitgeschickt werden, anstatt dafür einen separaten Antragsvorgang vorzusehen. Zu c) Der Absatz legt in der bisherigen Fassung das Antragsverfahren für die Briefwahl fest und sollte im Sinne einer Erleichterung für die Seniorinnen und Senioren gestrichen werden (siehe Begründung zu a und b). Stattdessen wird durch eine Neuformulierung des Absatzes 5 an dieser Stelle sichergestellt, dass das Land Berlin den Bezirken die Personal- und Sachkosten, die durch das neue Wahlverfahren entstehen, erstattet. Berlin, den 23.06.2016 Pop Kapek Villbrandt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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