17/2339-3 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 17/2339-3
17.03.2016
17. Wahlperiode
Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke
zur
Dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16.03.2016 (Drs. 17/2794)
zur Vorlage – zur Beschlussfassung Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin (Energiewendegesetz) Drs. 17/2339
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
a) § 17 (Verbot des Neuanschlusses elektrischer Heizungen) wird nicht gestrichen.
b) Die bisherige Nummerierung wird nicht geändert.
Begründung:
Elektrische Direktheizungen und Nachtstromspeicherheizungen gehören zu den ineffizientesten Technologien zur Raumwärmeerzeugung. Nachtspeicherheizungen werden in der Regel
mit Strom des deutschen Durchschnittsmixes betrieben und haben damit einen geringen Primärenergie-Ausnutzungsgrad von ca. 40%.
Sie verbrauchen wesentlich mehr Energie als andere marktübliche Anlagen und Einrichtungen
gleicher Funktion und sind daher besonders klimaschädlich. Darüber hinaus erhöhen elektrische Direktheizungen die Höchstlast im Winter und damit den Bedarf an Speichern und (fossilen) Reservekraftwerken zur Deckung dieser Last bei Flauten.
Nach bisherigem Recht war der Anschluss dieser Heizsysteme daher gemäß § 22 BEnSpG
verboten. Aufgrund der in Artikel 4 dieses Gesetzes enthaltenen Aufhebung des BEnSpG und
damit auch des bisherigen § 22 BEnSpG sowie der im Zuge der Novellierung der EnEV entfallenen Regelung des bisherigen § 10a EnEV könnten diese Heizsysteme künftig jedoch
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wieder verwendet werden. Dies ist aus den genannten Gründen aus klimapolitischer Sicht
nicht sinnvoll und widerspricht den mit dem Energiewendegesetz verfolgten Zielen.
Absatz 2 des ursprünglichen Entwurfs enthält die Möglichkeit von Ausnahmen vom Verbot in
einzelnen Fällen.
Berlin, den 17.03.2016
Pop Kapek Schäfer
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
U. Wolf H. Wolf
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Die Linke