Bundesrat Drucksache BRFuss 09.06.16 309/16 Wi - R Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Drucksache 18/8645 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Drucksache 18/6745 – mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ‚3. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“ ‘ 2. Nummer 4 wird aufgehoben. Fristablauf: 30.06.16 Erster Durchgang: Drs. 440/15 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
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