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Bundesrat
Drucksache
BRFuss
09.06.16
309/16
Wi - R
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie – Drucksache 18/8645 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
– Drucksache 18/6745 –
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
‚3. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1,
die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk
zur Verfügung stellen.“ ‘
2. Nummer 4 wird aufgehoben.
Fristablauf: 30.06.16
Erster Durchgang: Drs. 440/15
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946