Lohnbarzahlungen in der Bauwirtschaft Aufteilung von

FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
JUNI
2016
06
www.taxlex.at
181 – 212
Ertragsteuern
Lohnbarzahlungen in der Bauwirtschaft
Umsatzsteuer
Aufteilung von Pauschalpreisen
Lohnsteuer & Sozialversicherung
Fremdgeschäftsführer kein steuerlicher
Dienstnehmer
Betriebsprüfung in der Praxis
KSt-Zuschlag bei unpräziser
Empfängerbenennung
INHALT
FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
JUNI
2016
06
FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
12. JG. Heft 06, Juni 2016
www.taxlex.at
181 – 212
Ertragsteuern
Lohnbarzahlungen in der Bauwirtschaft
Umsatzsteuer
Aufteilung von Pauschalpreisen
Zitiervorschlag:
taxlex 2016, Seite
taxlex 2016/Nummer
HERAUSGEBER:
Manz’sche Verlags- und
Universitätsbuchhandlung GmbH
SCHRIFTLEITUNG:
Univ.-Prof. Dr. Markus
ACHATZ, StB
Univ.-Prof. Dr. Sabine
KIRCHMAYR, StB
HR Mag. Roland MACHO
Dr. Stefan STEIGER, StB
HR Gerhard STEINER
MMag. Michael PETRITZ,
LL. M., TEP, StB
Dr. Peter UNGER
REDAKTIONSTEAM:
Univ.-Prof. Dr. Tina
EHRKE-RABEL
Univ.-Prof. Dr. Sabine
KANDUTH-KRISTEN,
LL. M., StB
Lohnsteuer & Sozialversicherung
Fremdgeschäftsführer kein steuerlicher
Dienstnehmer
Betriebsprüfung in der Praxis
KSt-Zuschlag bei unpräziser
Empfängerbenennung
EDITORIAL
Zur Digitalisierung der Prüfung von Registrierkassenaufzeichnungen
Sabine Kirchmayr / Markus Achatz
Impressum
181
U3
ERTRAGSTEUERN
182
taxlex 2016
Pensionisten als Arbeitnehmer und leitende Angestellte als Gruppe von Arbeitnehmern iSd § 3 EStG
Die Steuerbefreiungen des § 3 EStG für den geldwerten Vorteil aus der Benützung arbeitgebereigener Einrichtungen sowie aus Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung, aus Kinderbetreuungszuschüssen, aus Zukunftssicherungsmaßnahmen, aus Mitarbeiterbeteiligungen, aus Stock Options und aus Mitarbeiterrabatten dürfen nur „allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern“ gewährt werden. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob Pensionisten ohne aktives Dienstverhältnis als Arbeitnehmer und leitende
Arbeitnehmer als Gruppe von Arbeitnehmern gelten.
Tobias Hayden
184
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Steuerabzugsverfahren
Seit 1. 1. 2009 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an
ausgewählte Begünstigte geleistet werden, gem § 3 Abs 1 Z 16 c EStG bis zu einem bestimmten Betrag
von der Einkommensteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt grds auch für beschränkt Steuerpflichtige. Bei
beschränkt steuerpflichtigen nichtselbständigen Sportlern wird die Steuer mittels Steuerabzugsverfahren gem
§ 70 Abs 2 Z 2 EStG erhoben, als Bemessungsgrundlage dient nach dem Gesetzeswortlaut der volle Betrag
der Bezüge. Die Intention des Gesetzgebers, bestimmte Einkommensteile von der Besteuerung auszunehmen,
steht somit dem ausdrücklichen Wortlaut des § 70 Abs 2 Z 2 EStG gegenüber.
Stefanie Hudobnik
187
Missglückte Veranlagung in eine deutsche Publikums-KG
Anleger konnten Geld in eine deutsche KG investieren, die gebrauchte Lebensversicherungen erwirbt. Die in
Aussicht gestellte Rendite nach Steuer sollte rund 7% jährlich betragen, tatsächlich machten jedoch nur die
Provisionäre ein gutes Geschäft. Was bedeutet der realisierte Verlust für einen österreichischen Kommanditisten?
Clemens Endfellner
190
Lohnbarzahlungen in der Bauwirtschaft
Seit dem StRefG 2015/2016 darf der Arbeitslohn von Bauarbeitern weder in bar bezahlt noch angenommen
werden. Das Verbot „an der Wurzel“ besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer ein Konto oder einen Anspruch auf ein solches hat. Wird dennoch bar bezahlt, so ist der Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit
erfüllt.
Volker Engelmann
192
Unterschiedliche Sanierungsquoten in der Unternehmensgruppe
Aus der bis dato ergangenen UFS- und VwGH-Rechtsprechung geht hervor, dass die Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrags iSd § 23 a KStG auf Basis des individuellen Einkommens beim einzelnen Gruppenmitglied zu erfolgen hat. Werden in einer Unternehmensgruppe über mehrere Gruppenkörperschaften Sanierungsverfahren eröffnet und unterschiedliche Sanierungsquoten vereinbart, stellt sich die Frage, in welcher
Höhe die Nichtfestsetzungsbeträge von der Gruppenkörperschaftsteuer in Abzug gebracht werden können.
Ausgehend von der (mE abzulehnenden) Ansicht, dass die Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrags auf
Ebene der einzelnen sanierten Körperschaft zu erfolgen hat, werden im Beitrag damit verbundene Konsequenzen in diesen besonderen Fällen aufgezeigt und dabei auftretende Zweifelsfragen einer systematischen Lösung
zugeführt.
Ernst Komarek
196
INHALT
UMSATZSTEUER
200
Aufteilung von Pauschalpreisen
Die Frage der Aufteilung von Pauschalpreisen beschäftigte in den letzten Jahren sowohl die österreichischen
Gerichte wie auch den EuGH wiederholt. Die österreichische Rechtsprechung des BFG (früher UFS) ist
dabei, überwiegend mit Bezugnahme auf das Erkenntnis VwGH 16. 12. 2009, 2008/15/0075, uneinheitlich.
Derzeit sind gleich drei Verfahren beim VwGH anhängig – in allen drei Verfahren geht es um die Frage, wie
ein für mehrere selbständige Teilleistungen, die teilweise einem ermäßigten Steuersatz (oder auch einer
Steuerbefreiung) unterliegen, berechneter Gesamtbetrag aufzuteilen ist.
Der Beitrag stellt die der Aufteilung von Pauschalpreisen zugrunde liegende wesentliche Problematik aus
umsatzsteuerlicher Sicht dar, geht auf die bisherige Rechtsprechung ein und fasst die wesentlichen, für die
Praxis bedeutsamen Aussagen zusammen.
Anna Schefzig
LOHNSTEUER & SOZIALVERSICHERUNG
206
Fremdgeschäftsführer kein steuerlicher Dienstnehmer
Wieder einmal hat sich der VwGH (21. 4. 2016, 2013/15/0202) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine
Weisungsfreistellung des Geschäftsführers mit einer schuldrechtlichen Vereinbarung erfolgen kann. Von dieser Frage hängt die Beurteilung der Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) wesentlich ab!
Stefan Steiger
Steuer-Radar
Dieser Beitrag enthält unter anderem aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts
Christian Huber / Peter Pichler
STEUER-RADAR
208
BETRIEBSPRÜFUNG IN DER PRAXIS
210
Zuschlag zur KSt – bei nicht genauer Bezeichnung der Empfänger von Beträgen
Ausgaben, die nach § 4 Abs 4 EStG als betrieblich veranlasst gesehen werden, können einen Zuschlag zur
Körperschaftsteuer nach § 22 Abs 3 KStG nach sich ziehen. Der Zuschlag ist ungeachtet von eventuellen
negativen Einkünften im jeweiligen Jahr und zusätzlich zur Mindestkörperschaftsteuer festzusetzen und kann
nicht mit zukünftiger Körperschaftsteuer verrechnet werden.
Susanne Gonter
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S ÄG 2
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euerberater
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für Steuerberater
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2016. XLII, 1258 Seiten.
Geb. EUR 148,–
ISBN 978-3-214-08782-1
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M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
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taxlex 2016
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