Stufenplan Dritte Kraft in Krippen Finanzhilfe Wöchentliche Betreuungszeit 40 Std** 40 35 32 Std* 29 Std* 30 26 Std* 25 20 23 Std* 20 Std* 15 10 5 0 2015 2016 2017 2018 2019 *Obergrenze 2020 **Finanzhilfepauschale für die gesamte tatsächliche Betreuungszeit Stufenplan „Dritte Kraft in Krippen“ Finanzierungsplan* 160 140 142 Mio. € 120 120,1 Mio. € 100 80 61,1 Mio. € 75,6 Mio. € 88,8 Mio. € 102,7 Mio. € 60 40 20 0 2016 2017 2018 2019 2020 2021 *Betriebskosten im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2016-2020) Ausbaustand „Dritte Kraft in Krippen“ (Stand Juli 2016) Kindergartenjahr 2014/2015 Finanzhilfe für eine dritte Fachkraft wurde für 2.248 Krippengruppen bewilligt (77,7 Prozent). Hier sind insgesamt 2.342 dritte Fachkräfte tätig. Das Bewilligungsverfahren ist nahezu abgeschlossen. Kindergartenjahr 2015/2016 Finanzhilfeanträge liegen für 2.905 Krippengruppen vor (87,1 Prozent), das Bewilligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Hier sind 3.419 dritte Fachkräfte tätig. Zum Stichtag 01.10.2015 gab es 3.335 Krippengruppen in Niedersachsen. Das Gesetz sieht als Voraussetzung für die Finanzhilfe durch das Land eine Drittkraft nur für Krippengruppen ab elf belegten Plätzen vor, 2.894 Gruppen (86,8 %) hatten zum vorgenannten Stichtag mindestens elf belegte Plätze. In den 3.335 Krippengruppen wurden zu diesem Zeitpunkt 42.312 Kinder betreut (genehmigte Plätze: 48.424).
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