Handout Dritte Kraft

Stufenplan Dritte Kraft in Krippen
Finanzhilfe Wöchentliche Betreuungszeit
40 Std**
40
35
32 Std*
29 Std*
30
26 Std*
25
20
23 Std*
20 Std*
15
10
5
0
2015
2016
2017
2018
2019
*Obergrenze
2020
**Finanzhilfepauschale für die gesamte tatsächliche Betreuungszeit
Stufenplan „Dritte Kraft in Krippen“
Finanzierungsplan*
160
140
142 Mio. €
120
120,1 Mio. €
100
80
61,1 Mio. €
75,6 Mio. €
88,8 Mio. €
102,7 Mio. €
60
40
20
0
2016
2017
2018
2019
2020
2021
*Betriebskosten im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2016-2020)
Ausbaustand
„Dritte Kraft in Krippen“ (Stand Juli 2016)
Kindergartenjahr 2014/2015
Finanzhilfe für eine dritte Fachkraft wurde für 2.248 Krippengruppen bewilligt (77,7 Prozent). Hier sind insgesamt
2.342 dritte Fachkräfte tätig. Das Bewilligungsverfahren ist nahezu abgeschlossen.
Kindergartenjahr 2015/2016
Finanzhilfeanträge liegen für 2.905 Krippengruppen vor (87,1 Prozent), das Bewilligungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Hier sind 3.419 dritte Fachkräfte tätig.
Zum Stichtag 01.10.2015 gab es 3.335 Krippengruppen in Niedersachsen. Das Gesetz sieht als Voraussetzung für die
Finanzhilfe durch das Land eine Drittkraft nur für Krippengruppen ab elf belegten Plätzen vor, 2.894 Gruppen (86,8
%) hatten zum vorgenannten Stichtag mindestens elf belegte Plätze. In den 3.335 Krippengruppen wurden zu diesem
Zeitpunkt 42.312 Kinder betreut (genehmigte Plätze: 48.424).