Ing. FRIEDMANN & AUJESKY OG - Marktgemeinde Perchtoldsdorf

Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung
Dipl.-Ing. FRIEDMANN & AUJESKY OG
1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8
Tel : 01/ 86 58 455 und Fax : 01 / 86 75 898
e-mail : [email protected]
6A. ÄNDERUNG 2015
und digitale Neudarstellung
DES BEBAUUNGSPLANES
DER MARKTGEMEINDE PERCHTOLDSDORF
Wien, am 4. 3. 2015
Technisches Büro
f. Raumplanung u. Raumordnung
Dipl. lng. Friedmann u. Aujesky OG
1230 Wien, Fröhlichgasse 44/8
Tel:01/86 58 455 und Fax:01/86 75 898
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POLITISCHER BEZIRK MÖDLING
LAND NIEDERÖSTERREICH
KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf beabsichtigt für die Marktgemeinde Perchtoldsdorf den
Bebauungsplan in einem Teilbereich zu ändern.
Die 6A. digitale Änderung des Bebauungsplanes auf den Blattnummern: B9 wird gemäß § 33, Abs. 1
des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 in der geltenden Fassung, durch 6 Wochen, das
ist in der Zeit vom
vom 5. März 2015 bis 16. April 2015
im Gemeindeamt der Marktgemeinde Perchtoldsdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann
ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes
schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene
Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen
Rechtsanspruch darauf, dass eine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister
(Martin Schuster)
Angeschlagen am: 5. März 2015
Abgenommen am: 17. April 2015
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf beschließt nach Erörterung der eingelangten
Stellungnahmen in seiner Sitzung am
folgende
VERORDNUNG
§1
Aufgrund des § 34, Abs. 1 und Abs. 2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 in der
geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan der Marktgemeinde Perchtoldsdorf in einem Teilbereich
abgeändert. Die auf der Plandarstellung (Blattnummern: B9) dargestellte Änderung erfolgt als digitale
Neudarstellung.
§2
Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächen ist
dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing.
Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8, am 4. 3. 2015 verfassten
Plandarstellung (Blattnummer: B9) besteht, und die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen
ist, zu entnehmen.
§3
Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
§4
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen
Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.
___________________________
Der Bürgermeister
(Martin Schuster)
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Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung DI Friedmann und Aujesky
Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung
Dipl.-Ing. FRIEDMANN & AUJESKY OG
1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8
Tel : 01/ 86 58 455 und Fax : 01 / 86 75 898
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An
das Amt der NÖ - Landesregierung
Abteilung RU/1
Haus 16
3100 St. Pölten
Wien, am 4. 3. 2015
g : ÄAnlaß-BBPL-6A-Ä-15_GV
Betrifft :
Marktgemeinde Perchtoldsdorf
6A. Änderung 2015 des Bebauungsplanes und digitale Neudarstellung
Auf folgendem Blatt wird der Bebauungsplan abgeändert und digital neudargestellt:
 Blatt B9
ÄNDERUNGSANLASS
Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf hat beschlossen, dass auf dem Blatt B9 der Bebauungsplan
abgeändert und digital neudargestellt wird.
Der nachstehende Punkt bezieht sich auf die Plandarstellung auf dem Blatt B9 des Bebauungsplanes
der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, der 6A. Änderung 2015 und digitale Neudarstellung vom 4. 3.
2015.
1.)
Änderung der Bebauungsdichte von 25% auf keine Festlegung der Bebauungsdichte;
Blatt B9, (Aspettenstraße 27, Parzelle 899/4)
Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen für Kindergartenplätze ist die Gemeinde gefordert, auch
entsprechende Kindergartenplätze anzubieten, um die Kinder nicht abweisen zu müssen.
Um entsprechende Aus-, Zu- und Umbauten für den dringenden Platzbedarf zu ermöglichen, wird auf
dem Grundstück 899/4, das als Bauland - Sondergebiet - Kindergarten gewidmet ist, die derzeitige
Bebauungsdichte von 25% komplett aufgehoben. Es ist somit auf dieser Parzelle keine
Bebauungsdichte mehr festgelegt. Da diese Maßnahme dringend ist und im öffentlichen Interesse
liegt, wird diese Änderung als gesonderter Punkt durchgeführt.
Im Namen der Marktgemeinde Perchtoldsdorf ersuchen wir um die Genehmigung der vorliegenden
Änderungen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Technisches Büro
f. Raumplanung u. Raumordnung
Dipl. lng. Friedmann u. Aujesky OG
1230 Wien, Fröhlichgasse 44/8
Tel:01/86 58 455 und Fax:01/86 75 898
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6A. Änderung 2015
Ä.-Pkt. 1 / Aspettenstraße 27, Parz. 899/4, Blatt B9
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Wien, am 4. 3. 2015