Deutscher Bundestag Drucksache 18. Wahlperiode 18/8796 14.06.2016 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8165 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2016) Vorbemerkung der Fragesteller Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich seit Jahren wiederholt danach, wie viele per Haftbefehl gesuchte Neonazis sich ihrer Festnahme entziehen. Im Laufe der Zeit haben die Sicherheitsbehörden dieser Frage deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Die Erfassung wird inzwischen zweimal jährlich vorgenommen. Im September 2015 wurden dabei 466 Haftbefehle zu 372 Personen gezählt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7501), davon wurden 65 Personen wegen Delikten aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts gesucht. Auffällig aus Sicht der Fragesteller ist dabei, dass 126 der 372 gesuchten Neonazis schon seit dem Jahr 2014 oder länger gesucht werden. Das bedeutet, dass es über einem Drittel dieser Rechtsextremisten dauerhaft gelingt, sich der Festnahme zu entziehen. Nach 70 Neonazis (19 Prozent) wird gar schon seit über zwei Jahren erfolglos gefahndet. Angesichts dieser Zahlen muss aus Sicht der Fragesteller geprüft werden, ob und wie sich die Gesuchten der Festnahme gezielt entziehen und inwiefern die Zahlen auf die Existenz eines Neonazi-Untergrundes hindeuten. Die Antwort der Bundesregierung auf die letzte diesbezügliche Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/7501) lässt aber aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden dieser Frage mit der notwendigen Konsequenz nachgehen. So verweist die Bundesregierung zwar darauf, dass alle Fälle, die älter als ein halbes Jahr sind, „einer besonderen Betrachtung unterzogen“ werden würden, aber eine Auswertung dieser Betrachtung erfolgte bislang nicht. Die Behörden beschränken sich auf eine rein „personenbezogene Einzelfallbetrachtung“, was angesichts der Zahl von weit über 100 zum Teil gewalttägigen Neonazis problematisch erscheint. Zudem haben die Fragesteller erhebliche Zweifel an der Interpretation der gestiegenen Zahl offener Haftbefehle durch die Bundesregierung, die als Grund dafür exemplarisch lediglich eine „Intensivierung der Erfassung in den Dateien des Polizeilichen Staatsschutzes“ angibt. Das wirft allerdings die Frage auf, warum die Polizei in der Vergangenheit zögerlich damit war, Neonazis auch entsprechend in ihren Datenbanken als solche zu verzeichnen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 18/8796 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele unvollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 22. März 2016 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wieder. Bei den Ergebnissen der Erhebungen handelt es sich um Momentaufnahmen zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 22. März 2016 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 576 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (fünf Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 441 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Wie untergliedern sich diese Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen? Die Haftbefehle untergliedern sich folgendermaßen: Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 499 Fahndungen Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens gemäß § 112 der Strafprozessordnung (StPO): 60 Fahndungen Haftbefehle im Falle des Absehens von Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung gemäß § 456a StPO: 11 Fahndungen Haftbefehle zur Unterbringung: Eine Fahndung Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes: keine Haftbefehle ausländischer Behörden: Fünf Fahndungen. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 79 Personen mindestens ein „offener“ Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen vier dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle vor. c) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 93 Personen mindestens ein „offener“ Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen zwölf dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu elf dieser 93 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat verzeichnet. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 –3– Die den jeweiligen Haftbefehlen zu Grunde liegenden Delikte sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 2. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person als gewaltbereit gilt)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausschreibung unterscheiden. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Erhebungsstichtag in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol) gemäß den Vorgaben der BundLänder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden müssen. Jahr der Einstellung in INPOL-Z bzw. SIS II alle Jahre 2001 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haftbefehle gesamt (Stichtag: 22.03.2016) 576 1 1 1 2 1 18 19 27 66 216 224 Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt 85 0 0 1 1 1 8 4 10 7 29 24 Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt 107 1 0 0 2 0 4 3 5 11 43 38 Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt 11 0 0 0 1 0 0 0 1 0 4 5 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und dabei jeweils anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)? Drucksache 18/8796 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Mehrfachnennungen entstehen würden. Jahr der Einstellung in INPOL-Z bzw. SIS II alle Jahre 2001 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personen (Stichtag: 22.03.16) 441 1 1 1 2 1 13 14 24 50 156 178 Von den zum Erhebungsstichtag mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) 16 Personen als gewaltbereit/gewaltbefürwortend eingestuft. 3. Wie genau gestaltet sich die „besondere Betrachtung“ jener Fälle, bei denen der Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, und wie unterscheidet sich deren Handhabung von den anderen Fällen? Die „besondere Betrachtung“ bedeutet, dass die Personen aus der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter im Phänomenbereich PMK rechts-, die aufgrund einer Terrorismus- oder Gewaltstraftat (Priorität I bzw. II) und länger als sechs Monate gesucht werden und deren aktueller Aufenthalt in der Erhebung durch den Datenbesitzer als unbekannt deklariert wurde, in jedem Einzelfall in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum rechts (GETZ-R) besprochen werden. Hierzu werden die entsprechenden Personalien im Vorfeld an die teilnehmenden Behörden im GETZ-R verteilt. In der darauf folgenden Sitzung bringen die beteiligten Behörden ihre jeweiligen Erkenntnisse ein, um mögliche fahndungsrelevante Informationen zu verdichten und im Anschluss den zuständigen (Fahndungs-) Dienststellen zur Verfügung zu stellen. In allen übrigen Sachverhalten sind die datenbesitzenden Stellen angehalten, eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen. Eine Thematisierung im GETZ-R erfolgt in diesen Fällen auf Initiative des jeweiligen Datenbesitzers. Das BKA fragt diesen Bedarf im Nachgang zu jeder Erhebung im GETZ-R ab. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Welche Ergebnisse brachten die bislang durchgeführten Erörterungen, „inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7501; bitte ggf. anonymisiert für sämtliche untersuchten Einzelfälle angeben, falls weiterhin keine allgemeinen Schlussfolgerungen gezogen worden sind)? 5. Beschränkt sich die sicherheitsbehördliche Bearbeitung der Thematik weiterhin nur auf einzelfallbezogene Betrachtungen? Wenn ja, warum verzichten die Sicherheitsbehörden darauf, aus den einzelnen Fällen allgemeine Schlussfolgerungen abzuleiten, insbesondere hinsichtlich der Frage, a) wie es einer dreistelligen Zahl von Neonazis über einen längeren Zeitraum hinweg gelingen kann, sich der Festnahme zu entziehen, und b) inwiefern diese untergetauchten Neonazis auf Hilfs- und Unterstützungsressourcen innerhalb der Neonazi-Szene bauen können (sollten mittlerweile doch diesbezügliche Schlussfolgerungen, Einschätzungen oder Erkenntnisse vorliegen, wird um entsprechende Information gebeten)? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Aufgrund unterschiedlicher Fallkonstellationen lassen sich keine entsprechenden allgemeingültigen Aussagen über die Personen aus der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter im Phänomenbereich PMK -rechtstreffen. In diesem Zusammenhang ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien der Länder. Das BKA unterstützt die zuständigen Stellen im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion. Beispielsweise bietet das BKA regelmäßig die Unterstützung der Fahndungsdienststellen der Länder durch die Zielfahndung und anderer Fahndungsservices des BKA an. Zudem erfolgte – wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. „Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis“(Bundestagsdrucksache 18/7501) dargestellt – eine bundesweit abgestimmte Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial insbesondere in der AG Personenpotenziale im GETZ R, welche im Nachgang an die turnusmäßigen Erhebungen auch weiterhin durchgeführt wird. Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, sind hierbei von besonderer Relevanz und wurden bzw. werden insofern einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Hierbei wurde bzw. wird regelmäßig im Rahmen einer personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemeinsam erörtert, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern. Werden im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtungen Zusammenhänge oder Strukturen identifiziert, werden diese im Rahmen des GETZ R zwischen den beteiligten Bundes- und Landesbehörden erörtert, um gemeinsame Handlungsoptionen abzuleiten und insbesondere die Bildung von unerkannten Täterstrukturen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Drucksache 18/8796 Drucksache 18/8796 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele dieser mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen gespeichert (bitte auch die personengebundenen Hinweise wie „Straftäter rechtsmotiviert“, „gewalttätig“ usw. angeben)? Die 441 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl waren zum Stichtag 22. März 2016 alle in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 393 Personen PHW „Straftäter rechtsmotiviert“ in INPOL-Z: 151 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 103 Personen Gewalttäterdatei „rechts“: 10 Personen Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 30 Personen (BKA); 14 Personen (BfV) NADIS-WN 7. 43 Personen. Wie viele der gesuchten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige bzw. Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Organisationen bzw. Subkulturen (soweit möglich, bitte jeweils auch die Namen dieser Parteien oder Zusammenschlüsse angeben)? Zu 43 der mit Haftbefehl gesuchten Personen liegen der Bundesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor: Sechs Personen weisen Bezüge zur Kameradschaftsszene auf. Außerdem lassen sich drei Personen dem rechtsextremistischen Parteienspektrum zuordnen. Zwei Personen gehören dem revisionistischen Spektrum an. Darüber hinaus können 17 Personen anderen rechtsextremen Organisationen bzw. Subkulturen zugerechnet werden. 15 weitere Personen weisen keinen Bezug zu einer konkreten Organisation auf. 8. Wie gestaltet sich die Fahndungsdifferenzierung nach terroristischen, Gewalt- und sonstigen Delikten? Die Bewertung der Deliktsqualität erfolgt anhand des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nach dem folgenden dreistufigen Modell: Priorität I: Terrorismusdelikte: Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches [StGB]) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Die Einstufung in die Priorität II erfolgt anhand der Auflistung der Gewaltdelikte in der Begriffsdefinition „Politisch motivierte Gewaltdelikte“. Der Gewaltbegriff der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erscheint für den Polizeilichen Staatsschutz nicht geeignet. Straftaten wie Brand- und Sprengstoffanschläge, aber auch alle Körperverletzungsdelikte haben gerade im Bereich der PMK eine besondere Bedeutung und werden daher einbezogen. Priorität III: Sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug: Die Durchführung geeigneter Fahndungsmaßnahmen liegt in der Zuständigkeit des entsprechenden Datenbesitzers. Das Bundeskriminalamt unterstützt aktiv im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Priorität II: Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug: Drucksache 18/8796 Drucksache 18/8796 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 22. März 2016 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag der Erhebung bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (Schengener Informationssystem – SIS II und Interpol) müssen gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 1 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 2 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 3 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 4 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 5 Strafvollstreckung § 126 StGB unbekannt nein 6 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 7 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 8 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 9 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 10 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 11 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 12 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 13 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 14 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 15 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 16 Strafvollstreckung §§ 185, 323a StGB nein nein 17 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 18 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 19 Strafvollstreckung § 96 OWiG nein nein 20 Strafvollstreckung § 96 OWiG nein nein 21 Strafvollstreckung § 223 , 86a StGB ja ja 22 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 23 Strafvollstreckung § 96 OWiG unbekannt nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 –9– dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 24 Strafvollstreckung § 29 BtmG nein nein 25 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 26 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein SIS II / Interpol- Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt 28 SIS II / Interpol- Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt 29 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 30 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 31 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 32 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 33 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 34 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 35 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 36 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 37 Strafvollstreckung §§ 2 StVG, 21 I Ziffer 1 StVG nein nein 38 Strafvollstreckung AufenthG nein nein 39 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 40 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 41 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 42 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 43 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 44 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 45 Strafvollstreckung § 120 StGB i. V. m. §§ 113, 223 StGB ja ja 46 Strafvollstreckung § 265 a StGB nein nein 47 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 48 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 49 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 50 Sicherung des Strafverfahrens § 261 StGB nein nein 51 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 52 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 53 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 27 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 54 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 55 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 56 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 57 Strafvollstreckung § 370 AO Steuerhinterziehung nein nein 58 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 59 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 60 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 61 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 62 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 63 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 64 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 65 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 66 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 67 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 68 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 69 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 70 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 71 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 72 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 73 Strafvollstreckung § 6 Abs. 1 PflVersG nein nein 74 Strafvollstreckung WaffG nein nein 75 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 76 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 77 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 78 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 80 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 81 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 82 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 83 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 84 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 85 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 86 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 87 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 11 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 88 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 89 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 90 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 91 Strafvollstreckung § 177 StGB nein ja 92 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 93 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein 94 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 95 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 97 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 98 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 99 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 100 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 101 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 102 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 104 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 105 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 106 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 108 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 109 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 110 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 111 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 112 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 113 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 114 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 115 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 116 SIS II / Interpol- Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt 117 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 118 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 119 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 120 Sicherung des Strafverfahrens UrhRG ja nein 121 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 122 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 123 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 124 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 125 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 126 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 127 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 128 Sicherung des Strafverfahrens § 29a BtMG nein nein 129 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 130 Strafvollstreckung § 152a StGB nein nein 131 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 132 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 133 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 134 Strafvollstreckung § 177 StGB nein ja 135 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 136 Strafvollstreckung § 126 StGB nein nein 137 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 138 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 139 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 140 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 141 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 142 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 143 Strafvollstreckung §§ 255, 223 StGB nein ja 144 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 145 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 146 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 147 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 148 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 149 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 150 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 151 Strafvollstreckung StVG nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 13 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 152 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 153 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 154 Strafvollstreckung WaffG nein nein 155 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 156 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 157 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 158 Strafvollstreckung §§ 242, 303 StGB unbekannt nein 159 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 160 SIS II / Interpol- Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt 161 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 162 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 163 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 164 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 165 Strafvollstreckung WaffG nein nein 166 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 167 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 168 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 169 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 170 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 171 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 172 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 173 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 174 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 175 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 176 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 177 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 178 Strafvollstreckung AsylverfG nein nein 179 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 180 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtmG nein nein 181 Sicherung des Strafverfahrens § 303 StGB nein nein 182 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 183 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 184 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 185 Sicherung des Strafverfahrens §§ 223, 230, 241, 185 StGB nein ja 186 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 187 Strafvollstreckung OWiG nein nein 188 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 189 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 190 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 191 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 192 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 193 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 194 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 195 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 196 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 197 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 198 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 199 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 200 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 201 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 202 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 203 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 204 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 205 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 206 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 207 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 208 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 209 Strafvollstreckung § 265 a StGB nein nein 210 Strafvollstreckung § 265 a StGB nein nein 211 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 212 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 213 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 214 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 215 Strafvollstreckung § 276 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 15 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 216 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 217 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 218 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 219 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 220 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 221 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 222 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 223 Strafvollstreckung OWiG nein nein 224 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 225 Strafvollstreckung § 86a StGB unbekannt nein 226 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 227 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 228 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 229 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 230 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 231 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 232 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 233 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 234 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 235 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 236 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 237 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 238 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 239 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 240 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 241 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 242 Sicherung des Strafverfahrens § 263a StGB nein nein 243 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB ja nein 244 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 245 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 246 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 247 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 248 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 249 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 250 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 251 Strafvollstreckung § 459e StPO nein nein 252 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 253 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 254 Strafvollstreckung § 163 i. V. m. § 27 StGB nein nein 255 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 256 Strafvollstreckung TierschutzG nein nein 257 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 258 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 259 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 260 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 261 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 262 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 263 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 264 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 265 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 266 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 267 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 268 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 269 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 270 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 271 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 272 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 273 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 274 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 275 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 276 Strafvollstreckung §§ 303 StGB, 185 StGB nein nein 277 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 17 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 278 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 279 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 280 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 281 § 456a StPO § 177 StGB nein ja 282 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 283 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 284 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 285 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 286 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 287 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 288 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 289 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 290 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 291 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 292 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 293 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 294 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 295 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 296 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 297 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 298 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 299 Strafvollstreckung §§ 242,224 StGB nein ja 300 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 301 Strafvollstreckung § 223 StGB, § 52 (1) WaffG nein ja 302 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 303 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 304 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 305 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 306 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 307 Strafvollstreckung §§ 1 (1), 3 (1), 29 (1 Nr. 3) BtMG nein nein 308 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 309 Strafvollstreckung § 113 StGB § 185 StGB nein ja 310 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 311 Strafvollstreckung §§ 316 (1), 69a, 52 StGB, § 52 StVG nein nein 312 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 313 Strafvollstreckung § 265 a Abs. 1 StGB nein nein 314 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB, § 267 StGB nein nein 315 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 316 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 317 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 318 Strafvollstreckung § 24 StVG, § 41(1) StVO nein nein 319 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 320 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 321 Unterbringung §§ 223, 249, 253 StGB nein ja 322 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 323 Strafvollstreckung §§ 242, 248a StGB nein nein 324 Strafvollstreckung §§ 263 (1), 13 StGB nein nein 325 Strafvollstreckung §§ 1, 6 (1 u. 2) PflVG nein nein 326 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 327 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 328 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 329 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 330 § 456a StPO VersG ja nein 331 Strafvollstreckung § 253 StGB nein ja 332 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 333 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 334 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 335 § 456a StPO § 126 StGB ja nein 336 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 337 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 338 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 339 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 340 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 341 Strafvollstreckung §§ 224, 303 StGB nein ja 342 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 19 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 343 § 456a StPO § 244 StGB nein nein 344 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 345 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 346 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 347 Strafvollstreckung § 223, 240 StGB nein ja 348 Strafvollstreckung §§ 194, 185, 86a StGB ja nein 349 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 350 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 351 Strafvollstreckung § 263, 185 StGB nein nein 352 Strafvollstreckung §§ 306d, 306a, 56 StGB nein ja 353 Strafvollstreckung §§ 223, 242, 230, 53 StGB nein ja 354 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 355 Strafvollstreckung BtMG nein nein 356 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 357 Strafvollstreckung § 156 StGB ja nein 358 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 359 Strafvollstreckung §§ 243, 242, 265a StGB nein nein 360 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 361 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 362 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 53 StGB nein nein 363 § 456a StPO §§ 223, 230 StGB nein ja 364 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 303, 303c StGB nein nein 365 Strafvollstreckung §§ 303, 240, 185 StGB nein nein 366 Strafvollstreckung §§ 223, 242, 230, 194, 185 StGB ja ja 367 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 368 Sicherung des Strafverfahrens §§ 240, 241, 263 StGB nein nein 369 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 370 Strafvollstreckung §§ 223, 185, 113, 86a StGB ja ja 371 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 372 Strafvollstreckung § 242StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 373 Strafvollstreckung § 130StGB ja nein 374 Strafvollstreckung § 113 StGB unbekannt ja 375 Strafvollstreckung § 308 StGB unbekannt ja 376 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 377 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 378 Strafvollstreckung SprengstoffG, StVG nein nein 379 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 380 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 381 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 382 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 383 Strafvollstreckung § 253 StGB nein ja 384 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 385 Strafvollstreckung BtMG nein nein 386 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 387 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 388 Strafvollstreckung §§ 96 ff. OWiG nein nein 389 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 390 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 391 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 392 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 393 Strafvollstreckung § 265 a StGB nein nein 394 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 395 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 396 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 397 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 398 Strafvollstreckung BtMG nein nein 399 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 400 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 401 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 402 Strafvollstreckung BtMG nein nein 403 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 404 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 405 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 406 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 407 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 408 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 21 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 409 Strafvollstreckung WaffG nein nein 410 Strafvollstreckung § 258 StGB nein nein 411 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 412 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 413 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 414 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 415 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 416 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 417 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 418 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 419 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 420 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 421 Strafvollstreckung § 256a StGB nein nein 422 Strafvollstreckung § 27 VersG ja nein 423 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 424 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein 425 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 426 Strafvollstreckung BtMG nein nein 427 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 428 Strafvollstreckung § 248c StGB nein nein 429 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 430 Strafvollstreckung § 242 StGB unbekannt nein 431 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 432 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 433 Strafvollstreckung WaffG unbekannt nein 434 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 435 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 436 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 437 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 438 Strafvollstreckung §§ 223, 185 StGB nein ja 439 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 440 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 441 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 442 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 443 Sicherung des Strafverfahrens § 265A StGB nein nein 444 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 445 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 446 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 447 Strafvollstreckung § 240 StGB unbekannt nein 448 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 449 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 450 Strafvollstreckung WaffG nein nein 451 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 452 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 453 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 454 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 455 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 456 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 457 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 458 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 459 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 460 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 461 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 462 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 463 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 464 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 465 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 466 Strafvollstreckung § 306 StGB nein ja 467 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 468 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 469 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein 470 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 471 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 472 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtmG nein nein 473 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 474 SIS II / Interpol- Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt 475 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 476 Strafvollstreckung § 130b StGB, GmbHG nein nein 477 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 23 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 478 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 479 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 480 Strafvollstreckung § 126 StGB, Verstoß gg. Gewaltschutzgesetz u.a. nein nein 481 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 482 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 483 Strafvollstreckung § 248c StGB nein nein 484 Sicherung des Strafverfahrens § 246 Abs. 2 StGB nein nein 485 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 486 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 487 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 488 Strafvollstreckung § 249 StGB, u. a. nein ja 489 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 490 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 491 Sicherung des Strafverfahrens § 252 StGB nein ja 492 Sicherung des Strafverfahrens § 265 a StGB nein nein 493 Sicherung des Strafverfahrens § 240 StGB nein nein 494 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 495 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 496 Sicherung des Strafverfahrens Insolvenzverschleppung, i. V. m. § 283 StGB nein nein 497 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 498 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 499 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 500 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 501 Sicherung des Strafverfahrens § 265 a StGB nein nein 502 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 503 Strafvollstreckung OWiG nein nein 504 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 505 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 506 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 507 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 508 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 509 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 510 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 511 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 512 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 513 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 514 Strafvollstreckung § 315b StGB nein ja 515 Strafvollstreckung § 145a StGB nein nein 516 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 517 Strafvollstreckung § 201a StGB nein nein 518 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 519 Strafvollstreckung BtMG nein nein 520 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 521 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 522 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 523 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 524 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 525 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 526 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 527 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 528 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 529 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 530 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 531 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 532 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 533 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 534 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 535 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 536 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 537 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/8796 – 25 – dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 538 Strafvollstreckung OWiG nein nein 539 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung WaffG nein nein 541 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 542 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB ja ja 543 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 544 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 545 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 546 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 164 StGB nein nein 548 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 549 Strafvollstreckung § 6 PflVG nein nein 550 Strafvollstreckung § 186 StGB nein nein 551 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 552 Strafvollstreckung WaffG nein nein 553 Strafvollstreckung VersG ja nein 554 Strafvollstreckung § 132 StGB ja nein 555 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 556 Strafvollstreckung OWiG nein nein 557 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 558 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 559 Strafvollstreckung § 132 StGB ja nein 560 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 561 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 562 Strafvollstreckung OWiG nein nein 563 Strafvollstreckung OWiG nein nein 564 Strafvollstreckung OWiG nein nein 565 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 567 Strafvollstreckung OWiG nein nein 568 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 569 Strafvollstreckung § 51 WaffG nein nein 570 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 571 Strafvollstreckung OWiG nein nein 572 Strafvollstreckung OWiG nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Drucksache 18/8796 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 573 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 574 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 575 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 576 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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