Drucksache 18/8796 - DIP21

Deutscher Bundestag
Drucksache
18. Wahlperiode
18/8796
14.06.2016
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8165 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2016)
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich seit Jahren wiederholt danach, wie
viele per Haftbefehl gesuchte Neonazis sich ihrer Festnahme entziehen. Im
Laufe der Zeit haben die Sicherheitsbehörden dieser Frage deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Die Erfassung wird inzwischen zweimal jährlich vorgenommen. Im September 2015 wurden dabei 466 Haftbefehle zu 372 Personen
gezählt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7501), davon wurden 65 Personen wegen Delikten aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) rechts gesucht.
Auffällig aus Sicht der Fragesteller ist dabei, dass 126 der 372 gesuchten Neonazis schon seit dem Jahr 2014 oder länger gesucht werden. Das bedeutet, dass
es über einem Drittel dieser Rechtsextremisten dauerhaft gelingt, sich der Festnahme zu entziehen. Nach 70 Neonazis (19 Prozent) wird gar schon seit über
zwei Jahren erfolglos gefahndet. Angesichts dieser Zahlen muss aus Sicht der
Fragesteller geprüft werden, ob und wie sich die Gesuchten der Festnahme gezielt entziehen und inwiefern die Zahlen auf die Existenz eines Neonazi-Untergrundes hindeuten.
Die Antwort der Bundesregierung auf die letzte diesbezügliche Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/7501) lässt aber aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden dieser Frage mit der notwendigen Konsequenz nachgehen. So verweist die Bundesregierung zwar darauf, dass alle Fälle,
die älter als ein halbes Jahr sind, „einer besonderen Betrachtung unterzogen“
werden würden, aber eine Auswertung dieser Betrachtung erfolgte bislang
nicht. Die Behörden beschränken sich auf eine rein „personenbezogene Einzelfallbetrachtung“, was angesichts der Zahl von weit über 100 zum Teil gewalttägigen Neonazis problematisch erscheint.
Zudem haben die Fragesteller erhebliche Zweifel an der Interpretation der gestiegenen Zahl offener Haftbefehle durch die Bundesregierung, die als Grund
dafür exemplarisch lediglich eine „Intensivierung der Erfassung in den Dateien
des Polizeilichen Staatsschutzes“ angibt. Das wirft allerdings die Frage auf, warum die Polizei in der Vergangenheit zögerlich damit war, Neonazis auch entsprechend in ihren Datenbanken als solche zu verzeichnen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort
Drucksache 18/8796
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte
Datum angeben) wie viele unvollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 22. März 2016 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den
Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wieder. Bei den Ergebnissen der Erhebungen handelt es sich um Momentaufnahmen zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder
sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 22. März 2016 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 576 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich
der Haftbefehle ausländischer Behörden (fünf Fahndungen) richteten sich diese
gegen insgesamt 441 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
a) Wie untergliedern sich diese Haftbefehle in solche zur Sicherung des
Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder
aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
Die Haftbefehle untergliedern sich folgendermaßen:
 Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 499 Fahndungen
 Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens gemäß § 112 der Strafprozessordnung (StPO): 60 Fahndungen
 Haftbefehle im Falle des Absehens von Vollstreckung bei Auslieferung und
Ausweisung gemäß § 456a StPO: 11 Fahndungen
 Haftbefehle zur Unterbringung: Eine Fahndung
 Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes:
keine
 Haftbefehle ausländischer Behörden: Fünf Fahndungen.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes
vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 79 Personen mindestens ein „offener“ Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen vier
dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle vor.
c) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes
vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus
dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 93 Personen mindestens ein „offener“ Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen zwölf dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu elf dieser
93 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch
motivierten Gewalttat verzeichnet.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
1.
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Die den jeweiligen Haftbefehlen zu Grunde liegenden Delikte sind der als Anlage
beigefügten Tabelle zu entnehmen.
2.
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden
(dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben,
ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person als
gewaltbereit gilt)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen
erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausschreibung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Erhebungsstichtag in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es
sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II
nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol) gemäß den Vorgaben der BundLänder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden müssen.
Jahr der Einstellung in INPOL-Z
bzw. SIS II
alle Jahre
2001
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Haftbefehle
gesamt (Stichtag: 22.03.2016)
576
1
1
1
2
1
18
19
27
66
216
224
Haftbefehle, denen
ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt
85
0
0
1
1
1
8
4
10
7
29
24
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
107
1
0
0
2
0
4
3
5
11
43
38
Haftbefehle, denen
ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt
11
0
0
0
1
0
0
0
1
0
4
5
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
d) Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte
vollständig auflisten und dabei jeweils anmerken, ob das Delikt als PMK
und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)?
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Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen ausschließlich der
älteste Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Mehrfachnennungen
entstehen würden.
Jahr der Einstellung in INPOL-Z
bzw. SIS II
alle Jahre
2001
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Personen
(Stichtag: 22.03.16)
441
1
1
1
2
1
13
14
24
50
156
178
Von den zum Erhebungsstichtag mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im
Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) 16 Personen als gewaltbereit/gewaltbefürwortend eingestuft.
3.
Wie genau gestaltet sich die „besondere Betrachtung“ jener Fälle, bei denen
der Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, und wie unterscheidet sich deren
Handhabung von den anderen Fällen?
Die „besondere Betrachtung“ bedeutet, dass die Personen aus der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter im Phänomenbereich PMK rechts-, die aufgrund einer Terrorismus- oder Gewaltstraftat (Priorität I bzw. II)
und länger als sechs Monate gesucht werden und deren aktueller Aufenthalt in
der Erhebung durch den Datenbesitzer als unbekannt deklariert wurde, in jedem
Einzelfall in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum rechts (GETZ-R) besprochen werden. Hierzu
werden die entsprechenden Personalien im Vorfeld an die teilnehmenden Behörden im GETZ-R verteilt.
In der darauf folgenden Sitzung bringen die beteiligten Behörden ihre jeweiligen
Erkenntnisse ein, um mögliche fahndungsrelevante Informationen zu verdichten
und im Anschluss den zuständigen (Fahndungs-) Dienststellen zur Verfügung zu
stellen.
In allen übrigen Sachverhalten sind die datenbesitzenden Stellen angehalten, eine
einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen. Eine Thematisierung im GETZ-R erfolgt in diesen Fällen auf Initiative des jeweiligen Datenbesitzers. Das BKA fragt
diesen Bedarf im Nachgang zu jeder Erhebung im GETZ-R ab.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen,
die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren
vorliegen können.
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Welche Ergebnisse brachten die bislang durchgeführten Erörterungen, „inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 18/7501; bitte ggf. anonymisiert für sämtliche
untersuchten Einzelfälle angeben, falls weiterhin keine allgemeinen Schlussfolgerungen gezogen worden sind)?
5.
Beschränkt sich die sicherheitsbehördliche Bearbeitung der Thematik weiterhin nur auf einzelfallbezogene Betrachtungen?
Wenn ja, warum verzichten die Sicherheitsbehörden darauf, aus den einzelnen Fällen allgemeine Schlussfolgerungen abzuleiten, insbesondere hinsichtlich der Frage,
a) wie es einer dreistelligen Zahl von Neonazis über einen längeren Zeitraum
hinweg gelingen kann, sich der Festnahme zu entziehen, und
b) inwiefern diese untergetauchten Neonazis auf Hilfs- und Unterstützungsressourcen innerhalb der Neonazi-Szene bauen können
(sollten mittlerweile doch diesbezügliche Schlussfolgerungen, Einschätzungen oder Erkenntnisse vorliegen, wird um entsprechende Information gebeten)?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Aufgrund unterschiedlicher Fallkonstellationen lassen sich keine entsprechenden
allgemeingültigen Aussagen über die Personen aus der Erhebung der offenen
Haftbefehle politisch motivierter Straftäter im Phänomenbereich PMK -rechtstreffen. In diesem Zusammenhang ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien
der Länder. Das BKA unterstützt die zuständigen Stellen im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion. Beispielsweise bietet das BKA regelmäßig die Unterstützung
der Fahndungsdienststellen der Länder durch die Zielfahndung und anderer Fahndungsservices des BKA an.
Zudem erfolgte – wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die LINKE. „Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis“(Bundestagsdrucksache 18/7501) dargestellt – eine bundesweit abgestimmte Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial insbesondere in
der AG Personenpotenziale im GETZ R, welche im Nachgang an die turnusmäßigen Erhebungen auch weiterhin durchgeführt wird. Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, sind hierbei
von besonderer Relevanz und wurden bzw. werden insofern einer intensiveren
Betrachtung unterzogen. Hierbei wurde bzw. wird regelmäßig im Rahmen einer
personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemeinsam erörtert, inwiefern sich die
betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls
entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern. Werden im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtungen Zusammenhänge oder
Strukturen identifiziert, werden diese im Rahmen des GETZ R zwischen den beteiligten Bundes- und Landesbehörden erörtert, um gemeinsame Handlungsoptionen abzuleiten und insbesondere die Bildung von unerkannten Täterstrukturen
frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
4.
Drucksache 18/8796
Drucksache 18/8796
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In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind
jeweils wie viele dieser mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen gespeichert (bitte auch die personengebundenen Hinweise wie „Straftäter rechtsmotiviert“, „gewalttätig“ usw. angeben)?
Die 441 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl waren zum Stichtag 22. März 2016 alle in INPOL-Z erfasst, da
die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten:
 INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS):
393 Personen
 PHW „Straftäter rechtsmotiviert“ in INPOL-Z:
151 Personen
 PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z:
103 Personen
 Gewalttäterdatei „rechts“:
10 Personen
 Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED):
30 Personen (BKA);
14 Personen (BfV)
 NADIS-WN
7.
43 Personen.
Wie viele der gesuchten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Angehörige bzw. Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Kameradschaften,
der Musikszene oder anderer rechtsextremer Organisationen bzw. Subkulturen (soweit möglich, bitte jeweils auch die Namen dieser Parteien oder Zusammenschlüsse angeben)?
Zu 43 der mit Haftbefehl gesuchten Personen liegen der Bundesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor:
Sechs Personen weisen Bezüge zur Kameradschaftsszene auf. Außerdem lassen
sich drei Personen dem rechtsextremistischen Parteienspektrum zuordnen. Zwei
Personen gehören dem revisionistischen Spektrum an. Darüber hinaus können
17 Personen anderen rechtsextremen Organisationen bzw. Subkulturen zugerechnet werden. 15 weitere Personen weisen keinen Bezug zu einer konkreten Organisation auf.
8.
Wie gestaltet sich die Fahndungsdifferenzierung nach terroristischen, Gewalt- und sonstigen Delikten?
Die Bewertung der Deliktsqualität erfolgt anhand des dem Haftbefehl zugrunde
liegenden Delikts nach dem folgenden dreistufigen Modell:
Priorität I: Terrorismusdelikte:
Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches [StGB]) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus
schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a
StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig
begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
6.
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–7–
Die Einstufung in die Priorität II erfolgt anhand der Auflistung der Gewaltdelikte
in der Begriffsdefinition „Politisch motivierte Gewaltdelikte“. Der Gewaltbegriff
der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erscheint für den Polizeilichen Staatsschutz nicht geeignet. Straftaten wie Brand- und Sprengstoffanschläge, aber auch
alle Körperverletzungsdelikte haben gerade im Bereich der PMK eine besondere
Bedeutung und werden daher einbezogen.
Priorität III: Sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug:
Die Durchführung geeigneter Fahndungsmaßnahmen liegt in der Zuständigkeit
des entsprechenden Datenbesitzers. Das Bundeskriminalamt unterstützt aktiv im
Rahmen seiner Zentralstellenfunktion.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Priorität II: Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug:
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Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 22. März 2016 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten:
 Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die
zum Stichtag der Erhebung bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung.
 Haftbefehle ausländischer Behörden (Schengener Informationssystem – SIS II
und Interpol) müssen gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
1
Strafvollstreckung
§ 250 StGB
nein
ja
2
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
3
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
4
Strafvollstreckung
§ 142 StGB
nein
nein
5
Strafvollstreckung
§ 126 StGB
unbekannt
nein
6
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
7
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
8
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
9
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
10
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
11
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
12
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
13
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
14
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
15
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
16
Strafvollstreckung
§§ 185, 323a StGB
nein
nein
17
Strafvollstreckung
§ 142 StGB
nein
nein
18
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
19
Strafvollstreckung
§ 96 OWiG
nein
nein
20
Strafvollstreckung
§ 96 OWiG
nein
nein
21
Strafvollstreckung
§ 223 , 86a StGB
ja
ja
22
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
23
Strafvollstreckung
§ 96 OWiG
unbekannt
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Anlage
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
–9–
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
24
Strafvollstreckung
§ 29 BtmG
nein
nein
25
Strafvollstreckung
§ 315c StGB
nein
nein
26
Strafvollstreckung
§ 248a StGB
nein
nein
SIS II / Interpol-
Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt
28
SIS II / Interpol-
Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt
29
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
30
Strafvollstreckung
§ 241 StGB
ja
nein
31
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
32
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
33
Strafvollstreckung
§ 255 StGB
nein
ja
34
Strafvollstreckung
§ 244 StGB
nein
nein
35
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
36
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
37
Strafvollstreckung
§§ 2 StVG, 21 I Ziffer 1 StVG
nein
nein
38
Strafvollstreckung
AufenthG
nein
nein
39
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
40
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
41
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
42
Strafvollstreckung
§ 252 StGB
nein
ja
43
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
44
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
45
Strafvollstreckung
§ 120 StGB i. V. m.
§§ 113, 223 StGB
ja
ja
46
Strafvollstreckung
§ 265 a StGB
nein
nein
47
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
48
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
49
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
50
Sicherung des Strafverfahrens
§ 261 StGB
nein
nein
51
Sicherung des Strafverfahrens
§ 243 StGB
nein
nein
52
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265a StGB
nein
nein
53
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
27
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 10 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
54
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
55
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
56
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
57
Strafvollstreckung
§ 370 AO Steuerhinterziehung
nein
nein
58
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
59
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
60
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
61
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
62
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
63
Strafvollstreckung
§ 244 StGB
nein
nein
64
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
65
Strafvollstreckung
§ 246 StGB
nein
nein
66
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
67
Strafvollstreckung
§ 252 StGB
nein
ja
68
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265a StGB
nein
nein
69
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
70
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
71
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
72
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
73
Strafvollstreckung
§ 6 Abs. 1 PflVersG
nein
nein
74
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
75
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
76
Strafvollstreckung
§ 145 StGB
nein
nein
77
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
78
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
79
Strafvollstreckung
§ 29 BtMG
nein
nein
80
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
81
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
82
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
83
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
84
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
85
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
86
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
87
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 11 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
88
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
89
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
90
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
nein
ja
91
Strafvollstreckung
§ 177 StGB
nein
ja
92
Sicherung des Strafverfahrens
§ 130 StGB
ja
nein
93
Strafvollstreckung
§ 95 AufenthG
nein
nein
94
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
95
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
96
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
97
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265a StGB
nein
nein
98
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
99
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265a StGB
nein
nein
100
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
101
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
102
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
103
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
104
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
105
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
106
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
107
Strafvollstreckung
§ 123 StGB
nein
nein
108
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
109
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
110
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
111
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
112
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
113
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
114
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
115
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
116
SIS II / Interpol-
Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt
117
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
nein
ja
118
Strafvollstreckung
§ 130 StGB
ja
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 12 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
119
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
120
Sicherung des Strafverfahrens
UrhRG
ja
nein
121
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
122
Strafvollstreckung
§ 246 StGB
nein
nein
123
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
124
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
ja
ja
125
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
ja
nein
126
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
127
Strafvollstreckung
§ 123 StGB
nein
nein
128
Sicherung des Strafverfahrens
§ 29a BtMG
nein
nein
129
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
130
Strafvollstreckung
§ 152a StGB
nein
nein
131
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
132
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
133
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
134
Strafvollstreckung
§ 177 StGB
nein
ja
135
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
136
Strafvollstreckung
§ 126 StGB
nein
nein
137
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
138
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
139
Sicherung des Strafverfahrens
§ 253 StGB
nein
ja
140
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
141
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
142
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
143
Strafvollstreckung
§§ 255, 223 StGB
nein
ja
144
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
145
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
146
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
147
Strafvollstreckung
§ 246 StGB
nein
nein
148
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
149
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
150
Sicherung des Strafverfahrens
BtMG
nein
nein
151
Strafvollstreckung
StVG
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 13 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
152
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
153
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
154
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
155
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
156
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
157
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
158
Strafvollstreckung
§§ 242, 303 StGB
unbekannt
nein
159
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
160
SIS II / Interpol-
Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt
161
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
162
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
163
§ 456a StPO
§ 211 StGB
nein
ja
164
Sicherung des Strafverfahrens
§ 130 StGB
ja
nein
165
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
166
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
167
Sicherung des Strafverfahrens
§ 21 StVG
nein
nein
168
Sicherung des Strafverfahrens
§ 21 StVG
nein
nein
169
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
170
§ 456a StPO
§ 223 StGB
nein
ja
171
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
172
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
173
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
174
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
175
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
176
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
177
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
178
Strafvollstreckung
AsylverfG
nein
nein
179
Strafvollstreckung
§ 244 StGB
nein
nein
180
Sicherung des Strafverfahrens
§ 29 BtmG
nein
nein
181
Sicherung des Strafverfahrens
§ 303 StGB
nein
nein
182
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 14 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
183
Strafvollstreckung
§ 29 BtMG
nein
nein
184
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
185
Sicherung des Strafverfahrens
§§ 223, 230, 241, 185
StGB
nein
ja
186
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
187
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
188
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
189
Sicherung des Strafverfahrens
§ 29 BtMG
nein
nein
190
Sicherung des Strafverfahrens
§ 244 StGB
nein
nein
191
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
192
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
193
§ 456a StPO
§ 242 StGB
nein
nein
194
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
195
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
196
Sicherung des Strafverfahrens
§ 243 StGB
nein
nein
197
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
198
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
199
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
200
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
201
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
202
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
203
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
204
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
205
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
206
Sicherung des Strafverfahrens
§ 316 StGB
nein
nein
207
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
208
Strafvollstreckung
§ 240 StGB
nein
nein
209
Strafvollstreckung
§ 265 a StGB
nein
nein
210
Strafvollstreckung
§ 265 a StGB
nein
nein
211
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
212
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
213
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
214
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
215
Strafvollstreckung
§ 276 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 15 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
216
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
217
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
218
Sicherung des Strafverfahrens
§ 242 StGB
nein
nein
219
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
220
Sicherung des Strafverfahrens
§ 242 StGB
nein
nein
221
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
222
Sicherung des Strafverfahrens
§ 255 StGB
nein
ja
223
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
224
Sicherung des Strafverfahrens
§ 223 StGB
nein
ja
225
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
unbekannt
nein
226
Strafvollstreckung
§ 29 BtMG
nein
nein
227
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
228
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
229
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
230
Sicherung des Strafverfahrens
§ 86a StGB
ja
nein
231
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
232
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
233
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
234
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
235
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
236
Strafvollstreckung
§ 250 StGB
nein
ja
237
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
ja
nein
238
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
nein
ja
239
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
nein
ja
240
§ 456a StPO
§ 212 StGB
nein
ja
241
Strafvollstreckung
§ 130 StGB
ja
nein
242
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263a StGB
nein
nein
243
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
ja
nein
244
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 16 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
245
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
246
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
247
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
248
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
249
Strafvollstreckung
§ 315c StGB
nein
nein
250
Strafvollstreckung
§ 145 StGB
nein
nein
251
Strafvollstreckung
§ 459e StPO
nein
nein
252
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
253
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
254
Strafvollstreckung
§ 163 i. V. m.
§ 27 StGB
nein
nein
255
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
256
Strafvollstreckung
TierschutzG
nein
nein
257
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
258
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
259
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
ja
ja
260
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
261
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
262
Strafvollstreckung
§ 263a StGB
nein
nein
263
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
264
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
265
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
266
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
267
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
268
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
269
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
270
Strafvollstreckung
§ 241 StGB
nein
nein
271
Strafvollstreckung
§ 244 StGB
nein
nein
272
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
273
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
274
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
275
Strafvollstreckung
§ 142 StGB
nein
nein
276
Strafvollstreckung
§§ 303 StGB, 185
StGB
nein
nein
277
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 17 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
278
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
279
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
280
Strafvollstreckung
§ 130 StGB
ja
nein
281
§ 456a StPO
§ 177 StGB
nein
ja
282
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
283
Strafvollstreckung
§ 123 StGB
nein
nein
284
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
285
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
286
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
287
Strafvollstreckung
§ 255 StGB
nein
ja
288
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
289
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
290
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
291
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
292
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
293
Strafvollstreckung
§ 29a BtMG
nein
nein
294
Strafvollstreckung
§ 130 StGB
ja
nein
295
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
296
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
297
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
298
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
299
Strafvollstreckung
§§ 242,224 StGB
nein
ja
300
Strafvollstreckung
§ 249 StGB
nein
ja
301
Strafvollstreckung
§ 223 StGB, § 52 (1)
WaffG
nein
ja
302
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
303
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
304
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
305
Strafvollstreckung
§ 263 Abs. 1 StGB
nein
nein
306
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
307
Strafvollstreckung
§§ 1 (1), 3 (1), 29 (1
Nr. 3) BtMG
nein
nein
308
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
309
Strafvollstreckung
§ 113 StGB § 185
StGB
nein
ja
310
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 18 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
311
Strafvollstreckung
§§ 316 (1), 69a, 52
StGB, § 52 StVG
nein
nein
312
Strafvollstreckung
§ 86 a StGB
ja
nein
313
Strafvollstreckung
§ 265 a Abs. 1 StGB
nein
nein
314
Strafvollstreckung
§ 263 Abs. 1 StGB,
§ 267 StGB
nein
nein
315
Strafvollstreckung
§ 29 BtMG
nein
nein
316
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
317
Strafvollstreckung
§ 240 StGB
nein
nein
318
Strafvollstreckung
§ 24 StVG,
§ 41(1) StVO
nein
nein
319
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
320
Strafvollstreckung
§ 263 Abs. 1 StGB
nein
nein
321
Unterbringung
§§ 223, 249, 253
StGB
nein
ja
322
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
323
Strafvollstreckung
§§ 242, 248a StGB
nein
nein
324
Strafvollstreckung
§§ 263 (1), 13 StGB
nein
nein
325
Strafvollstreckung
§§ 1, 6 (1 u. 2) PflVG
nein
nein
326
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
327
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
328
Sicherung des Strafverfahrens
§ 241 StGB
nein
nein
329
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
nein
ja
330
§ 456a StPO
VersG
ja
nein
331
Strafvollstreckung
§ 253 StGB
nein
ja
332
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
333
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
334
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
335
§ 456a StPO
§ 126 StGB
ja
nein
336
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
337
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
338
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
339
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
340
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
341
Strafvollstreckung
§§ 224, 303 StGB
nein
ja
342
Strafvollstreckung
§§ 185, 241 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 19 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
343
§ 456a StPO
§ 244 StGB
nein
nein
344
§ 456a StPO
§ 123 StGB
nein
nein
345
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
346
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
347
Strafvollstreckung
§ 223, 240 StGB
nein
ja
348
Strafvollstreckung
§§ 194, 185, 86a StGB
ja
nein
349
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
350
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
351
Strafvollstreckung
§ 263, 185 StGB
nein
nein
352
Strafvollstreckung
§§ 306d, 306a, 56
StGB
nein
ja
353
Strafvollstreckung
§§ 223, 242, 230, 53
StGB
nein
ja
354
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
355
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
356
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
357
Strafvollstreckung
§ 156 StGB
ja
nein
358
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
ja
nein
359
Strafvollstreckung
§§ 243, 242, 265a
StGB
nein
nein
360
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
361
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
362
Strafvollstreckung
§§ 265a, 248a, 53
StGB
nein
nein
363
§ 456a StPO
§§ 223, 230 StGB
nein
ja
364
Strafvollstreckung
§§ 265a, 248a, 303,
303c StGB
nein
nein
365
Strafvollstreckung
§§ 303, 240, 185 StGB
nein
nein
366
Strafvollstreckung
§§ 223, 242, 230, 194,
185 StGB
ja
ja
367
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
ja
nein
368
Sicherung des Strafverfahrens
§§ 240, 241, 263 StGB
nein
nein
369
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
370
Strafvollstreckung
§§ 223, 185, 113, 86a
StGB
ja
ja
371
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
372
Strafvollstreckung
§ 242StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 20 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
373
Strafvollstreckung
§ 130StGB
ja
nein
374
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
unbekannt
ja
375
Strafvollstreckung
§ 308 StGB
unbekannt
ja
376
Strafvollstreckung
§ 29 BtMG
nein
nein
377
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
ja
nein
378
Strafvollstreckung
SprengstoffG, StVG
nein
nein
379
Strafvollstreckung
§ 142 StGB
nein
nein
380
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
381
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
382
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
383
Strafvollstreckung
§ 253 StGB
nein
ja
384
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
385
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
386
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
387
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
388
Strafvollstreckung
§§ 96 ff. OWiG
nein
nein
389
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
390
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
391
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
392
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
393
Strafvollstreckung
§ 265 a StGB
nein
nein
394
Strafvollstreckung
§ 241 StGB
unbekannt
nein
395
Strafvollstreckung
§ 241 StGB
unbekannt
nein
396
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
ja
nein
397
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
398
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
399
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
400
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
401
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
402
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
403
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
404
Strafvollstreckung
§ 145 StGB
nein
nein
405
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
406
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
407
Strafvollstreckung
§ 255 StGB
nein
ja
408
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 21 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
409
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
410
Strafvollstreckung
§ 258 StGB
nein
nein
411
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
412
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
ja
ja
413
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
414
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
415
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
416
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
417
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
418
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
419
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
420
Strafvollstreckung
§ 241 StGB
nein
nein
421
Strafvollstreckung
§ 256a StGB
nein
nein
422
Strafvollstreckung
§ 27 VersG
ja
nein
423
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
424
Strafvollstreckung
PflichtVersG
nein
nein
425
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
426
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
427
Strafvollstreckung
§ 250 StGB
nein
ja
428
Strafvollstreckung
§ 248c StGB
nein
nein
429
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
unbekannt
ja
430
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
unbekannt
nein
431
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
432
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
433
Strafvollstreckung
WaffG
unbekannt
nein
434
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
435
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
436
Strafvollstreckung
§ 244 StGB
nein
nein
437
Strafvollstreckung
§ 240 StGB
nein
nein
438
Strafvollstreckung
§§ 223, 185 StGB
nein
ja
439
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
440
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
441
§ 456a StPO
§ 243 StGB
nein
nein
442
Strafvollstreckung
§ 123 StGB
nein
nein
443
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265A StGB
nein
nein
444
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 22 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
445
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
446
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
447
Strafvollstreckung
§ 240 StGB
unbekannt
nein
448
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
unbekannt
nein
449
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
unbekannt
nein
450
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
451
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
452
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
453
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
454
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
455
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
456
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
457
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
458
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
459
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
460
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
461
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
462
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
463
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
464
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
465
Strafvollstreckung
§ 229 StGB
nein
nein
466
Strafvollstreckung
§ 306 StGB
nein
ja
467
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
468
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
469
Strafvollstreckung
PflichtVersG
nein
nein
470
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
471
Strafvollstreckung
§ 265a StGB
nein
nein
472
Sicherung des Strafverfahrens
§ 29 BtmG
nein
nein
473
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
474
SIS II / Interpol-
Haftbefehl ausländischer Behörden – Delikt unbekannt
475
Sicherung des Strafverfahrens
§ 241 StGB
nein
nein
476
Strafvollstreckung
§ 130b StGB, GmbHG
nein
nein
477
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 23 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
478
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
479
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
480
Strafvollstreckung
§ 126 StGB, Verstoß
gg. Gewaltschutzgesetz u.a.
nein
nein
481
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
482
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
483
Strafvollstreckung
§ 248c StGB
nein
nein
484
Sicherung des Strafverfahrens
§ 246 Abs. 2 StGB
nein
nein
485
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
486
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
487
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
488
Strafvollstreckung
§ 249 StGB, u. a.
nein
ja
489
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
490
Sicherung des Strafverfahrens
§ 263 StGB
nein
nein
491
Sicherung des Strafverfahrens
§ 252 StGB
nein
ja
492
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265 a StGB
nein
nein
493
Sicherung des Strafverfahrens
§ 240 StGB
nein
nein
494
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
495
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
496
Sicherung des Strafverfahrens
Insolvenzverschleppung, i. V. m. § 283
StGB
nein
nein
497
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
498
Strafvollstreckung
§ 130 StGB
ja
nein
499
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
500
Sicherung des Strafverfahrens
§ 255 StGB
nein
ja
501
Sicherung des Strafverfahrens
§ 265 a StGB
nein
nein
502
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
503
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
504
Strafvollstreckung
VersammlG
ja
nein
505
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 24 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
506
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
507
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
508
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
509
Strafvollstreckung
§ 86a StGB
ja
nein
510
Sicherung des Strafverfahrens
§ 130 StGB
ja
nein
511
Strafvollstreckung
§ 224 StGB
nein
ja
512
Sicherung des Strafverfahrens
BtMG
nein
nein
513
Strafvollstreckung
VersammlG
ja
nein
514
Strafvollstreckung
§ 315b StGB
nein
ja
515
Strafvollstreckung
§ 145a StGB
nein
nein
516
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
ja
ja
517
Strafvollstreckung
§ 201a StGB
nein
nein
518
Strafvollstreckung
§ 250 StGB
nein
ja
519
Strafvollstreckung
BtMG
nein
nein
520
Sicherung des Strafverfahrens
§ 29 BtMG
nein
nein
521
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
522
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
523
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
524
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
525
Sicherung des Strafverfahrens
§ 255 StGB
nein
ja
526
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
527
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
528
Sicherung des Strafverfahrens
§ 243 StGB
nein
nein
529
Sicherung des Strafverfahrens
§ 243 StGB
nein
nein
530
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
531
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
532
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
533
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
534
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
535
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
ja
ja
536
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
537
Strafvollstreckung
§ 113 StGB
nein
ja
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/8796
– 25 –
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
538
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
539
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
540
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
541
Strafvollstreckung
§ 246 StGB
nein
nein
542
Sicherung des Strafverfahrens
§ 223 StGB
ja
ja
543
Strafvollstreckung
§ 21 StVG
nein
nein
544
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
545
Sicherung des Strafverfahrens
§ 224 StGB
ja
ja
546
Strafvollstreckung
§ 316 StGB
nein
nein
547
Strafvollstreckung
§ 164 StGB
nein
nein
548
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
549
Strafvollstreckung
§ 6 PflVG
nein
nein
550
Strafvollstreckung
§ 186 StGB
nein
nein
551
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
552
Strafvollstreckung
WaffG
nein
nein
553
Strafvollstreckung
VersG
ja
nein
554
Strafvollstreckung
§ 132 StGB
ja
nein
555
Strafvollstreckung
§ 243 StGB
nein
nein
556
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
557
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
558
Strafvollstreckung
§ 223 StGB
nein
ja
559
Strafvollstreckung
§ 132 StGB
ja
nein
560
Strafvollstreckung
§ 86 a StGB
ja
nein
561
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
nein
nein
562
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
563
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
564
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
565
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
566
Strafvollstreckung
§ 303 StGB
nein
nein
567
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
568
Strafvollstreckung
§ 185 StGB
unbekannt
nein
569
Strafvollstreckung
§ 51 WaffG
nein
nein
570
Strafvollstreckung
§ 242 StGB
nein
nein
571
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
572
Strafvollstreckung
OWiG
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Drucksache 18/8796
– 26 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
573
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
574
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
575
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
576
Strafvollstreckung
§ 263 StGB
nein
nein
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
lfd. Nr.
Grund des
Haftbefehls
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333