Geschäftsbereich Produkte Retail Seite 1 von 1 TÜV Rheinland LGA Products - Information 06/2016 Änderung des Migrationsgrenzwertes von Bisphenol-A bei Produkten im Kontakt mit Lebensmitteln Die Europäische Kommission plant im Rahmen der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 eine weitere Verschärfung des Migrationsgrenzwertes von Bisphenol-A bei Lacken und Beschichtungen auf Produkten im Lebensmittelkontakt. Vor dem Hintergrund der von vielen Umweltorganisationen und anderen NGO geführten Diskussionen um Gefährdungen durch Bisphenol-A ist davon auszugehen, dass der Grenzwert von 0,6 mg/kg auf 0,05 mg/kg Prüflebensmittel reduziert wird. Nach dem vorgelegten Entwurf gilt dieser Grenzwert für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Artikeln im Lebensmittelkontakt und für andere Polymere die potentiell Bisphenol-A freisetzen, z. B. Polycarbonat. Wie bei Kunststoffen im Lebensmittelkontakt soll jetzt auch bei beschichteten oder lackierten Materialien eine schriftliche Konformitätserklärung beigefügt werden, in der die Einhaltung der Anforderung bestätigt wird, vergl. Anlage, Annex I. Prüfbedingungen und Prüfergebnisse der Prüfung sollen darstellt werden. Die Konformitätserklärung muss dem Endverbraucher nicht zur Verfügung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung tritt die Regelung nach 6 Monaten in Kraft. Handlungsempfehlung Davon ausgehend, dass diese Änderung der Verordnung in den nächsten Monaten veröffentlicht wird, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig die relevanten Materialien auf den strengeren Grenzwert zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Epoxybeschichtungen diesen strengen Anforderungen nicht ohne weitere Änderungen einhalten. Weitere fachliche Informationen erhalten Sie bei: TÜV Rheinland LGA Products GmbH Retail Technical Competence Center Dr. Ansgar Wennemer Am Grauen Stein D-51105 Köln Tel. +49 221 806-2062 Fax +49 221 806-2882 [email protected] Haftungsausschluss Dieser Newsletter umfasst lediglich Informationen allgemeiner Art ohne konkreten Bezug auf bestimmte natürliche oder juristische Personen, Gegenstände oder Sachverhalte. Dieser Newsletter ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und ersetzt eine solche in keinem Fall. Die TÜV Rheinland LGA Products GmbH (TRLP) kann nicht gewährleisten, dass alle Formulierungen genau den jeweiligen offiziellen Fassungen entsprechen. Die TRLP ist um Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die TRLP übernimmt deshalb keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Den offiziellen Text entnehmen Sie bitte dem EU Amtsblatt. Haftungsansprüche gegen die TRLP, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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