Änderung des Migrationsgrenzwertes von

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06/2016
Änderung des Migrationsgrenzwertes von Bisphenol-A
bei Produkten im Kontakt mit Lebensmitteln
Die Europäische Kommission plant im Rahmen der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr.
10/2011 eine weitere Verschärfung des Migrationsgrenzwertes von Bisphenol-A bei Lacken und
Beschichtungen auf Produkten im Lebensmittelkontakt.
Vor dem Hintergrund der von vielen Umweltorganisationen und anderen NGO geführten Diskussionen
um Gefährdungen durch Bisphenol-A ist davon auszugehen, dass der Grenzwert von 0,6 mg/kg auf
0,05 mg/kg Prüflebensmittel reduziert wird.
Nach dem vorgelegten Entwurf gilt dieser Grenzwert für Lacke und Beschichtungen auf Materialien
und Artikeln im Lebensmittelkontakt und für andere Polymere die potentiell Bisphenol-A freisetzen,
z. B. Polycarbonat.
Wie bei Kunststoffen im Lebensmittelkontakt soll jetzt auch bei beschichteten oder lackierten
Materialien eine schriftliche Konformitätserklärung beigefügt werden, in der die Einhaltung der
Anforderung bestätigt wird, vergl. Anlage, Annex I. Prüfbedingungen und Prüfergebnisse der Prüfung
sollen darstellt werden. Die Konformitätserklärung muss dem Endverbraucher nicht zur Verfügung
gestellt werden.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung tritt die Regelung nach 6 Monaten in Kraft.
Handlungsempfehlung
Davon ausgehend, dass diese Änderung der Verordnung in den nächsten Monaten veröffentlicht wird,
empfehlen wir Ihnen, frühzeitig die relevanten Materialien auf den strengeren Grenzwert zu prüfen. Es
ist davon auszugehen, dass verschiedene Epoxybeschichtungen diesen strengen Anforderungen
nicht ohne weitere Änderungen einhalten.
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TÜV Rheinland LGA Products GmbH
Retail Technical Competence Center
Dr. Ansgar Wennemer
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
Tel. +49 221 806-2062
Fax +49 221 806-2882
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