TÜV Rheinland Information zu Schwermetallen (BVL)

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TÜV Rheinland LGA Products - Information
11/2016
Kosmetik
BVL: Änderungen der technisch vermeidbaren Gehalte an Schwermetallen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seiner neuesten
Stellungnahme die Grenzwerte für die technische Vermeidbarkeit von ausgewählten
Schwermetallen, welche im Anhang II der KosmetikVO als verbotene Stoffe gelistet sind,
veröffentlicht.* Diese Werte sind unter Beachtung der GMP und der Machbarkeit der
Rohstoffauswahl festgelegt worden.
Die bisher geltenden Empfehlungen aus dem Jahr 1985 bzw. 1990 entsprachen nicht mehr
dem Stand der Technik. Basierend auf einem mehrjährigen Monitoring von mehr als 1700
Proben wurden folgende neue Grenzwerte zur technischen Vermeidbarkeit festgelegt.
Grenzwerte
Element
Kosmetische Erzeugnisse
(allgemein)
Sonderfall Zahnpasta
Blei (Pb)
2,0 mg / kg*
0,5 mg / kg
Cadmium (Cd)
0,1 mg / kg
0,1 mg / kg
Quecksilber (Hg)
0,1 mg / kg
0,1 mg / kg
Arsen (As)
0,5 mg / kg**
0,5 mg / kg
Antimon (Sb)
0,5 mg / kg
0,5 mg / kg
Dabei wurden für bestimmte Produkte die Grenzwerte an die technische Machbarkeit
angepasst:
* Make-up-Puder, Rouge, Lidschatten, Kajal, incl. Lidstrich und Eyeliner sowie Theater-, Fanund Karnevalsschminke: 5 mg / kg
** Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 2,5 mg / kg
Ausnahmen
Glitterprodukte, enthalten häufig Folien aus Polyethylenterephthalat (PET) welches mittels
antimonhaltiger Katalysatoren hergestellt wurde. Für den dann erhöhten Antimongehalt ist
keine Toleranzgrenze festgelegt. Es sollten antimonfrei hergestellte Folien verwendet
werden.
* http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/04_Fachmeldungen/2016/2016_07_11_vermeidbare_Gehalte_Schwermetallen.html
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