Geschäftsbereich Produkte Softlines Seite 1 von 2 TÜV Rheinland LGA Products - Information 07/2016 Zulassung dreier Inhaltsstoffe in Nanoform Die Europäische Kommission hat drei Änderungsverordnungen zur europäischen Kosmetikverordnung veröffentlicht, wodurch die jeweilige Nanoform von zwei UV-Filtern und einem Farbstoff in die Positivliste der Anhänge VI bzw. IV aufgenommen wird. Verordnung (EU) 2016/621 Folgende UV-Filter werden neu in Anhang VI Nr. 30 bzw. 30a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen: 1. Zinkoxid mit einer zulässigen Höchstkonzentration von 25% 2. Zinkoxid (nano) mit einer zulässigen Höchstkonzentration von 25% unter Einhaltung der dort aufgeführten physikalisch-chemischen Eigenschaften Beim Einsatz beider Zinkoxidformen beträgt die zulässige Höchstkonzentration der Summe (Zinkoxid und Zinkoxid (nano)) 25%. Ausnahme: Jeweils nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können. Verordnung (EU) 2016/1120 Der Farbstoff Carbon black (CI 77266) wird neu als Nanomaterial in Anhang IV 126a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen: Carbon black (nano) mit einer zulässigen Höchstkonzentration von 10% unter Einhaltung des dort aufgeführten Reinheits- und Verunreinigungsprofils Ausnahme: Nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können Seite 2 von 2 Verordnung (EU) 2016/1143 Der UV-Filter Titandioxid wird neu als Nanomaterial in Anhang VI 27a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen: Titandioxid (nano) mit einer zulässigen Höchstkonzentration von 25% unter Einhaltung der dort aufgeführten physikalisch-chemischen Eigenschaften Beim Einsatz beider Titandioxidformen beträgt die zulässige Höchstkonzentration der Summe (Titandioxid und Titandioxid (nano)) 25%. Ausnahme: Nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können Weitere fachliche Informationen erhalten Sie bei: TÜV Rheinland LGA Products GmbH Softlines Andrea Collmann Am Grauen Stein D-51105 Köln Tel. +49 221 806-3271 Fax +49 221 806-2882 [email protected] TÜV Rheinland LGA Products GmbH Softlines Dr. Greta Dau Am Grauen Stein D-51105 Köln Tel. +49 221 806-4029 Fax +49 221 806-2882 [email protected] TÜV Rheinland LGA Products GmbH Softlines Susan Schwarz Am Grauen Stein D-51105 Köln Tel. +49 221 806-4903 Fax +49 221 806-2882 [email protected] Haftungsausschluss Die TÜV Rheinland LGA Products GmbH übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt dieser Dokumentation. Dieser umfasst: - ausschließlich Informationen allgemeiner Art ohne Bezug auf eine bestimmte Person oder Einrichtung; - nicht unbedingt vollständige, ausführliche, genaue oder aktuelle Informationen; - keine rechtliche Beratung (für eine solche sollten Sie immer einen sachverständigen Rechtsanwalt zurate ziehen). Wenn wir Kenntnis über Irrtümer erhalten, werden wir diese versuchen zu berichtigen. Den offiziellen Text entnehmen Sie bitte dem EU Amtsblatt.
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