Fonte: Die Neue Südtiroler Tageszeitung | Data: 11/06/2016 | Pagina: 9 | Autore: von Thomas Vikoler | Categorie: Unibz il ritaglio del contenuto e' nella pagina seguente per migliorarne la visualizzazione Documento generato da Raffaella De Rossi il 13/06/2016 alle 08:30:58 Pagina 1/2 Fonte: Die Neue Südtiroler Tageszeitung | Data: 11/06/2016 | Pagina: 9 | Autore: von Thomas Vikoler | Categorie: Unibz > Redaktion Südtirol: Thomas Vikoler – [email protected] Die Abschreiberinnen Das Bozner Verwaltungsgericht fällt in Sachen Schwindeln bei Prüfungen ein richtungsweisendes Urteil. Zwei Studentinnen waren von der Prüfungskommission der Bozner Wirtschafts-Uni nachträglich des Plagiats überführt worden. von Thomas Vikoler M anchen Menschen wird ein fotografisches Gedächtnis zugesprochen, das es ihnen ermöglicht, längere Texte zu memorisieren und wiederzugeben. Zwei Studentinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bozen müssen zweifellos über ein solches Mega-Gedächtnis verfügen. Sie wehren sich nämlich gegen den Vorwurf der Prüfungskommission, bei einem Examen zum Thema „öffentliche Rechnungslegung“, abgehalten am14. Dezember vergangenen Jahres, geschwindelt zu haben. Die beiden Wirtschaftsstudentinnen behaupten nämlich, bei der Prüfung in der Lage gewesen zu sein, einen rund zweiseitigen Text aus einem Skriptum (Autor unbekannt) gänzlich aus dem Gedächtnis abzurufen und in der Prüfungsantwort niederzuschreiben. „Aus der Überprüfung der drei Texte geht hervor, dass sie nicht nur in Bezug auf die Struktur und dem Inhalt, sondern auch in der Wortwahl, Interpunktion und sogar in den Fehlern und sprachli- „Die Texte stimmen nicht nur in Struktur und Inhalt, sondern auch in der Wortwahl, Interpunktion und sogar in den Fehlern und sprachlichen Unrichtigkeiten überein“ Aus der Urteilsbegründung Stimmt das, zweifellos eine memotechnische Glanzleistung. Das Problem dabei aus der Sicht der Kommission: Die Antworten der beiden Studentinnen sind weitgehend wortgleich – untereinander und mit dem von ihnen zur Rechtfertigung vorgelegten Skriptums-Text. chen Unrichtigkeiten übereinstimmen“, heißt es dazu in einem nun ergangenen Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts. Die beiden Wirtschaftsstudentinnen haben sich nämlich an das Gericht gewandt, nachdem die Kommission ihren Einwand gegen die Sheraton und zurück Ein aus Italien Ausgewiesener hat ein Recht darauf, bei einem Prozess in Bozen anwesend zu sein. Der Documento generato da Raffaella De Rossi il 13/06/2016 alle 08:30:58 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) verhängten negativen Noten am 21. Dezember 2015 abgewiesen hatte. In der Urteilsbegründung werden die Klägerinnen nun unmissverständlich als „Abschreiberinnen“ bezeichnet. Ihr Rekurs wurde vollumfassend abgewiesen, sie müssen zudem der Universität jeweils 3.000 Euro an Verteidigungsspesen ersetzen. Die beiden Studentinnen und ihrer Anwälte Petra Hofer und Mauro De Pascalis (die Universität wurde von Christoph Baur vertreten) brachten im Verfahren ein Argument vor, das man auch von Mitteund Oberschülern kennt: Wer nicht auf frischer Tat ertappt wird, hat auch nicht geschwindelt. Die sechs Mitglieder der Prüfungskommission erwischten während des Examens tatsächlich niemand beim Schwindeln. Das vermeintliche Plagiat wurde einen Tag später beim Korrigieren der Prüfungsaufgaben entdeckt. Für das Verwaltungsgericht ist das Universitäts-Prüfung: Zwei Studentinnen fielen durch, weil sie offenbar wortgleich einen fremden Text abgeschrieben hatten unerheblich. Sie berufen sich auf Art. 5 des Reglements der Uni Bozen, wonach die wörtliche und nicht erklärte Wiedergabe von fremden Texten auf jedem Fall einen Verstoß darstelle. Unabhängig davon, ob abgeschrieben oder aus dem Gedächtnis zitiert. Plagiat in jedem Fall. Pagina 2/2
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