Rassegna stampa - Science South Tyrol

Fonte: Die Neue Südtiroler Tageszeitung | Data: 11/06/2016 | Pagina: 9 | Autore: von Thomas Vikoler | Categorie:
Unibz
il ritaglio del contenuto e' nella pagina seguente per migliorarne la visualizzazione
Documento generato da Raffaella De Rossi il 13/06/2016 alle 08:30:58
Pagina 1/2
Fonte: Die Neue Südtiroler Tageszeitung | Data: 11/06/2016 | Pagina: 9 | Autore: von Thomas Vikoler | Categorie:
Unibz
> Redaktion Südtirol: Thomas Vikoler – [email protected]
Die Abschreiberinnen
Das Bozner Verwaltungsgericht fällt in Sachen Schwindeln bei Prüfungen ein
richtungsweisendes Urteil. Zwei Studentinnen waren von der Prüfungskommission
der Bozner Wirtschafts-Uni nachträglich des Plagiats überführt worden.
von Thomas Vikoler
M
anchen Menschen wird ein fotografisches Gedächtnis zugesprochen, das es ihnen ermöglicht,
längere Texte zu memorisieren und
wiederzugeben. Zwei Studentinnen
der Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bozen
müssen zweifellos über ein solches
Mega-Gedächtnis verfügen.
Sie wehren sich nämlich gegen den
Vorwurf der Prüfungskommission,
bei einem Examen zum Thema „öffentliche Rechnungslegung“, abgehalten am14. Dezember vergangenen Jahres, geschwindelt zu haben.
Die beiden Wirtschaftsstudentinnen behaupten nämlich, bei der
Prüfung in der Lage gewesen zu
sein, einen rund zweiseitigen Text
aus einem Skriptum (Autor unbekannt) gänzlich aus dem Gedächtnis abzurufen und in der Prüfungsantwort niederzuschreiben.
„Aus der Überprüfung der drei
Texte geht hervor, dass sie nicht
nur in Bezug auf die Struktur und
dem Inhalt, sondern auch in der
Wortwahl, Interpunktion und sogar in den Fehlern und sprachli-
„Die Texte stimmen nicht nur in Struktur und Inhalt, sondern
auch in der Wortwahl, Interpunktion und sogar in den
Fehlern und sprachlichen Unrichtigkeiten überein“
Aus der Urteilsbegründung
Stimmt das, zweifellos eine memotechnische Glanzleistung.
Das Problem dabei aus der Sicht der
Kommission: Die Antworten der beiden Studentinnen sind weitgehend
wortgleich – untereinander und mit
dem von ihnen zur Rechtfertigung
vorgelegten Skriptums-Text.
chen Unrichtigkeiten übereinstimmen“, heißt es dazu in einem nun
ergangenen Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts.
Die beiden Wirtschaftsstudentinnen haben sich nämlich an das Gericht gewandt, nachdem die Kommission ihren Einwand gegen die
Sheraton und zurück
Ein aus Italien Ausgewiesener hat ein Recht darauf,
bei einem Prozess in Bozen anwesend zu sein. Der
Documento generato da Raffaella De Rossi il 13/06/2016 alle 08:30:58
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
verhängten negativen Noten am
21. Dezember 2015 abgewiesen
hatte.
In der Urteilsbegründung werden
die Klägerinnen nun unmissverständlich als „Abschreiberinnen“
bezeichnet. Ihr Rekurs wurde vollumfassend abgewiesen, sie müssen
zudem der Universität jeweils
3.000 Euro an Verteidigungsspesen ersetzen.
Die beiden Studentinnen und ihrer
Anwälte Petra Hofer und Mauro
De Pascalis (die Universität wurde
von Christoph Baur vertreten)
brachten im Verfahren ein Argument vor, das man auch von Mitteund Oberschülern kennt: Wer
nicht auf frischer Tat ertappt wird,
hat auch nicht geschwindelt. Die
sechs Mitglieder der Prüfungskommission erwischten während
des Examens tatsächlich niemand
beim Schwindeln. Das vermeintliche Plagiat wurde einen Tag später
beim Korrigieren der Prüfungsaufgaben entdeckt.
Für das Verwaltungsgericht ist das
Universitäts-Prüfung: Zwei Studentinnen
fielen durch, weil sie offenbar wortgleich einen
fremden Text abgeschrieben hatten
unerheblich. Sie berufen sich auf
Art. 5 des Reglements der Uni Bozen, wonach die wörtliche und
nicht erklärte Wiedergabe von
fremden Texten auf jedem Fall einen Verstoß darstelle. Unabhängig
davon, ob abgeschrieben oder aus
dem Gedächtnis zitiert.
Plagiat in jedem Fall.
Pagina 2/2