hier. - Verband Berliner Verwaltungsjuristen eV

VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.
14167 Berlin Hampsteadstraße 38
www.berliner-verwaltungsjuristen.de
[email protected]
Berlin, den 17.05.2016
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
wir laden Sie ein zur Jahreshauptversammlung 2016 am
Dienstag, den 14. Juni 2016, 17.00 Uhr,
in das Finanzamt Wilmersdorf, Albrecht-Achilles-Str. 61-64 in 10709 Berlin, Raum 356
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht
Der Vorstand berichtet über die Arbeit des Verbandes im letzten Jahr.
2. Kassenbericht
Es wird der Kassenbericht des letzten Geschäftsjahres vorgestellt.
3. Kassenprüfungsbericht
Der Kassenprüfer stellt den Kassenprüfungsbericht vor.
4. Aussprache zu 1 bis 3
5. Wahl eines Wahlvorstandes
6. Entlastung des Vorstandes
Beschlussvorschlag des Vorstandes:
Dem Vorstand wird für das vergangene Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
7. Neuwahl zum Vorstand des Verbandes
Zur Wahl des Vorstandes treten derzeit folgende Mitglieder an:
Erika Lanzke, Ltd. RD’in a.D.
Jens Peter Panthen, Ltd. RD a.D.
André R. Brakrock, ORR
Ullrike Schunn, RR‘in
Andreas Schmidt von Puskás, Ltd. SR a.D.
Wolfgang Schirmer, Ltd. Mag. Dir. a.D.
Anke Meyer, ORR‘in
Béla Krauß, RD
Dr. Catharina Rehse, ORR‘in
Weitere Kandidaten können sich bis zur Hauptversammlung beim Vorstand melden.
8. Neuwahl des Kassenprüfers
9. Satzungsänderungen
Der Vorstand schlägt die Änderung der Satzung vor. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Einladung als Anlage zu TOP 9 beigefügt.
10. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Anlage zu TOP 9
Der Vorstand schlägt folgende Änderungen der Satzung vor:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Der Verband führt den Namen „Verband Berliner Verwaltungsjuristen“.
Begründung:
In der bisherigen Satzung hieß es: „Verband der Berliner Verwaltungsjuristen“. Dies
entspricht nicht der Eintragung im Vereinsregister. Die geänderte Formulierung entspricht ferner der ursprünglichen Bezeichnung des Verbandes. Sie ist daher zu korrigieren.
2. § 2 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
(4) Der Verband kann anderen Vereinigungen als Mitglied beitreten.
Begründung:
Es handelt sich um eine rein formelle Korrektur. Der Inhalt der Regelung ändert sich
nicht.
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
(1) Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der
a) die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz
besitzt oder Diplomjurist ist und
b) im Dienst einer Einrichtung der öffentlichen Hand in Berlin oder in
Brandenburg steht.
Ein neuer Absatz 2 wird mit folgender Formulierung eingefügt:
(2) Mitglied des Verbandes kann auch werden, wer nach dem Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst seinen Wohnsitz in Berlin hat und die Voraussetzungen des Abs. 1
Buchstabe a) erfüllt.
Abs. 2 wird zu Abs. 3.
Abs. 3 wird zu Abs. 4 und wie folgt gefasst:
(5) Die Mitgliedschaft erlischt nur durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Wegfall der
Voraussetzungen der Absätze 1 und 2. Dienstunfähigkeit, Erreichung der Altersgrenze oder Versetzung in den Ruhestand berühren die Mitgliedschaft nicht.
Absätze 4 bis 6 werden zu Absätzen 5 bis 7.
Begründung:
Absatz 1 ändert sich inhaltlich nicht. Er wird nur neu gegliedert.
Der neue Absatz 2 soll es ermöglich, dass auch nicht mehr aktive Beamte, die erstmalig ihren Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg nehmen, Mitglied des Verbandes
werden können. Dies war bisher nicht möglich.
Die Änderung des neuen Abs. 4 ist erforderlich, um den neu eingefügten Absatz 2
mit einzubeziehen.
Die anderen Änderungen sind nur formeller Art und ändern sich inhaltlich nicht.
4. § 8 wird wie folgt geändert:
Ein neuer Absatz 4 wird mit folgender Formulierung eingefügt:
(4) Der Schriftform der Absätze 2 und 3 genügt es, wenn die Einladung per E-Mail
verschickt wird oder auf der Webseite des Verbandes öffentlich bekannt gemacht
wird.
Der alte Absatz 4 wird zu Absatz 5.
Begründung:
Der neue Absatz 4 soll klarstellen, dass auch die Einladung per E-Mail die Schriftform
wahrt. Es sollen Informationen nach Möglichkeit überwiegend elektronisch verschickt
werden, um Porto zu sparen. So können die Mitgliedsbeiträge stabil gehalten werden
und Gelder für andere Aktivitäten bereitgestellt werden. Schließlich ist der Empfang
von E-Mails heutzutage für die Allgemeinheit möglich und unproblematisch.
Der Vorstand wird ferner die Einladung mit den Tagesordnungspunkten auf der Webseite veröffentlichen, sodass auch dieser Informationsweg offen steht.
Die Änderung des alten Absatzes 4 in Absatz 5 resultiert ausschließlich durch die
Neuformulierung des Absatzes 4. Eine inhaltliche Änderung gibt es nicht.
5. § 9 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt formuliert:
Die Verteilung der Aufgaben auf die Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Begründung:
Das Einfügen des Wortes „den“ korrigiert nur die Formulierung. Eine inhaltliche Änderung wird nicht vorgenommen.
6. § 10 wird wie folgt formuliert:
(1) Die in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.
(2) Die in den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich vom Protokollführer niederzulegen. Da Protokoll wird in der nachfolgenden Vorstandssitzung von den anwesenden Mitgliedern des Vorstandes bestätigt.
Begründung:
Die neue Formulierung in zwei Absätzen dient der Arbeitserleichterung für den Vorstand.
7. § 13 Abs. 2 wird wie folgt formuliert:
(2) Im Fall der Auflösung hat die Mitgliederversammlung gleichzeitig über die Verwendung des Vereinsvermögens Beschluss zu fassen.
Begründung:
Das Einfügen des Wortes „zu“ dient nur der Korrektur. Eine inhaltliche Änderung ist
nicht gegeben.
Eine komplette Fassung mit den nachvollziehbaren Änderungen und eine neue konsolidierte Fassung (im Entwurf) sind auf der Webseite abrufbar.
Der Vorstand