Änderungsantrag NEU der Fraktion der SPD und der CDU zum Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes Drs. 17/2712 Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Drs. 17/2712 wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Es wird eine neue Nr. „2a.“ eingefügt: In § 3 (Genehmigung) wird Absatz (3) gestrichen. Die §§ (4) bis (6) alt werden neu §§ (3) bis (5). 2. Die Nr. „4. c)“ wird durch folgende Fassung ersetzt: „Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4 und erhält folgende Fassung: „(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“ 09.03.2016/2 neu
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