Bulletin - Winterhilfe Schweiz

Juni 2016, Nummer 2/16, erscheint 3 x jährlich
Liebe Freunde
der Winterhilfe
Für Familien, aber auch alleinstehende
Frauen und Männer, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, wird
jede ausserordentliche Auslage schnell
zu einer grossen Belastung. Ist der
Grund dafür auch noch der schmerzliche Verlust eines nahestehenden Menschen, wiegt die Last doppelt schwer.
Jede und jeder in der Schweiz hat
ein Recht, dass Trauern und Abschied
nehmen, zu allem Leid nicht auch noch
mit Geldsorgen verbunden sind. Dies ist
nicht selbstverständlich, denn oft müssen auch nach dem Tod noch Rechnungen bezahlt werden. So können von Armut betroffene Hinterbliebene schnell in
eine finanzielle Notlage geraten.
Die Winterhilfe ist für Menschen da,
die nicht über genügend Geld für ausserordentliche Auslagen verfügen. Falls
nötig, unterstützen wir deshalb bei Todesfällen auch Hinterbliebene. Wir nehmen ihnen eine finanzielle Last von der
Schulter und ermöglichen ein würdiges
Abschiednehmen.
Die Bergbauernfamilie I. verlor auf
tragische Weise den Ehemann und Vater und es entstand eine finanzielle Notlage. Lesen Sie in diesem Bulletin, wie
die Winterhilfe zur Lösung der schwierigen Situation beigetragen hat.
Ich danke für Ihre Mithilfe und grüsse
Sie herzlich.
Ihr,
Daniel Frei
Zentralsekretär
Wenn auch noch
finanzielle Sorgen die
Trauer überschatten
Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein belastendes
Ereignis. Zur Trauerverarbeitung kommt auf die Hinterbliebenen viel Aufwand hinzu, der nicht nur mit Arbeit, sondern
auch mit hohen Kosten verbunden ist. Für Menschen, die
am Rande des Existenzminimums leben, übersteigen solche
ausserordentliche Auslagen schnell die finanziellen Mög­
lichkeiten. Deshalb bezahlt die Winterhilfe in Härtefällen To­desfallkosten, die nicht von der öffentlichen Hand getragen
werden. Dies nimmt den Angehörigen eine grosse Last ab
und ermöglicht ihnen ein würdiges Abschiednehmen.
Damals war die Welt noch in Ordnung.
Es begann mit Magenbeschwerden
Vor vier Jahren war für die Bergbauernfamilie I. noch alles in Ordnung. Die Eltern von
zwei Mädchen führten ein bescheidenes,
aber glückliches Leben. Dann klagte der
Vater zunehmend über Magenbeschwerden, schob den Arztbesuch jedoch immer
wieder hinaus. Als er im Oktober 2012 als
Notfall ins Spital eingeliefert werden musste, stellte sich heraus, dass ein bösartiges
Magengeschwür aufgebrochen war. Kurze
Zeit danach verstarb der 48-jährige Mann
und hinterliess seine Frau mit den beiden
Töchtern. Der plötzliche Tod des geliebten
Vaters war für die Angehörigen äusserst
belastend.
Der plötzliche Tod stürzt die Familie in
die Not
Inmitten von Schmerz und Trauer musste
sich die Mutter um die vielen organisatorischen Aufgaben kümmern, die bei einem
Todesfall nötig sind. Und auch im landwirtschaftlichen Betrieb wollten die Tiere ver--> Fortsetzung auf der nächsten Seite
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Clausiusstrasse 45
8006 Zürich
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Ja
Dank unserer Hilfe in Ruhe
Abschied nehmen
’16
Bulletin
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Telefon044 269 40 50
Fax 044 269 40 55
[email protected]
www.winterhilfe.ch
Postkonto
80-8955-1
Bulletin
’16
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--> Fortsetzung
sorgt sein. Ausserdem plagten die Bäuerin
Geldsorgen, denn Erspartes für ausserordentliche Auslagen war keines vorhanden.
Die Bauersfrau wusste nicht, wie es weitergehen sollte.
Die Winterhilfe schafft neue Perspektiven
«Ich konnte es kaum glauben, als mich
Hans Gisler von der Winterhilfe anrief und
Für Armutsbetroffene können Bestattungskosten zum finanziellen Problem werden.
«Ich las die Todesanzeige des Bergbauern in der Zeitung. Eine Vertrauensperson machte mich darauf aufmerksam, dass die in äusserst be­s cheidenen Verhältnissen lebende
­
Familie mit dem Todesfall finanziell
und auch sonst kaum zurechtkomme
und dringend Hilfe brauche. Ich meldete mich persönlich bei der Witwe
und bot ihr unsere Unterstützung an.»
Ihre Spende hilft vielfältig!
Jährlich unterstützt die Winterhilfe
rund 21 000 armutsbetroffene Menschen, davon über 10 000 Kinder und
Jugendliche:
– F inanzielle Hilfe: Überbrückung in
Notsituationen
– B ettenhilfe: Betten, Matratzen und
Bettzeug
– K leiderhilfe: Pakete mit robusten
und zweckmässigen Kleidern
– L ebensmittelhilfe: Essensgutscheine und Lebensmittelabgabe
– G esundheitskosten: Arztrechnungen und Franchisen
– R EKA-Ferienhilfe: Erholung vom
beschwerlichen Alltag
– U nterstützung für Kinder/Jugendliche: Sport/Musik-Vereinsbeiträge
und Ausrüstung
– S chulsäcke: Grundausrüstung
während der Schulpflicht
Alle Angebote und Leistungen werden
durch Spenden erbracht.
Hilfe anbot», erinnert sich Lisbeth I. Dies
war mehr als nur ein Lichtblick in der Not
für die Mutter von zwei Mädchen. Bisher
kam die Familie ohne fremde Hilfe zurecht, doch die neue Situation veränderte alles und sie war äusserst dankbar für
das Angebot. Die Winterhilfestelle leistete
dann eine finanzielle Notfallunterstützung
und übernahm die nicht gedeckten Todesfallkosten. Auch für dringend benötigte Winterkleider für die Kinder wurde
gesorgt. Gemeinsam suchte man zudem
nach einer Lösung für die Zukunft des
Bauernbetriebs.
Nach der Beerdigung eine hohe
Rechnung
Wer die Kosten für eine Bestattung übernimmt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Dies musste auch
Esther A. am eigenen Leib erfahren. Ihr
Mann erkrankte an Krebs und war lange
Zeit pflegebedürftig. Dies zehrte nicht nur
stark an ihren Kräften, sondern auch am
Ersparten.
Anfangs 2015 verstarb ihr geliebter Gatte. Nach diesem traurigen Ereignis fand sie
kaum die nötige Zeit, um in Ruhe Abschied
zu nehmen, denn es gab viel zu regeln.
«Es war ein Schock, als ich dann die hohe
Rechnung für die Todesfallkosten bekam»,
erinnert sich Esther A.
Detailliert wurde darin aufgelistet, wofür
die Witwe aufkommen muss: den Sarg, das
Sterbehemd, die Einsargung und das Einkleiden des Verstorbenen, die Kühlraumbenützung, Hygieneprodukte und dann
auch noch administrative Kosten: So kamen
Fr. 1 258.20 zusammen. Esther A. lebt in einer Gemeinde, die für diese Todesfallauslagen nicht aufkommt.
Rasche und unkomplizierte Unterstützung über die Winterhilfe
Da die Rentnerin die Rechnung nicht bezahlen konnte, bat sie um Unterstützung. Nach
eingehender Prüfung der finanziellen Situation wurde rasch klar, dass es sich um einen
Notfall handelte. Deshalb konnten die Kosten von einer der Winterhilfe angegliederten
Stiftung übernommen werden. Esther A. fiel
ein grosser Stein vom Herzen.
Mit einem Legat Not lindern
Viele Menschen, die wie Sie armutsbetroffene Familien, Frauen und Männer
unterstützen, möchten auch über ihren
Tod hinaus Gutes tun. Denn was gibt
es Schöneres, als auch der nächsten
Generation Lebensfreude zu schenken? Grundvoraussetzung dafür ist das
Erstellen eines Testaments. Damit eine
testamentarische Begünstigung rechtsgültig ist, gilt es jedoch, einige Regeln
zu beachten.
Weitere Informationen und eine Broschüre zu diesem Thema finden Sie
unter:
www.winterhilfe.ch/legate. Bei Bedarf
berät Sie gerne auch Daniel Frei, Zentralsekretär, unter 044 269 40 53.
Fotos: © Winterhilfe Schweiz, Privat und Fotolia
Hans Gisler,
Geschäftsleiter
Winterhilfe Kanton Uri