bayern lässt hochwasseropfer nicht allein

14. Juni 2016
CSU SORGT FÜR BESSERE UNTERSTÜTZUNG DES EHRENAMTS
BAYERN LÄSST HOCHWASSEROPFER NICHT ALLEIN
Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Details
zu den umfangreichen Hilfen für die Hochwasseropfer beschlossen.
„Die Flutkatastrophe, die einzelne Regionen Bayerns in
heimgesucht hat, hat die Menschen ohne Vorwarnung
getroffen. Es ist selbstverständlich, dass die Staatsregierung in dieser Notsituation an der Seite der Betroffenen steht und sie mit umfassenden finanziellen
Hilfen schnell und unbürokratisch unterstützt. Bayern
steht zusammen. Wer unverschuldet in eine existenzielle Notlage gerät, kann sich auf den Freistaat
und unsere Gemeinschaft verlassen“, so Parteichef
Horst Seehofer.
Soforthilfe - schnell und unbürokratisch
Bayern hat bereits über 13 Millionen Euro an Sofortgeldern und Soforthilfen ausgezahlt:
Unmittelbar nach dem Katastrophenfall hat Bayern
unbürokratische Hilfsgelder auf den Weg gebracht,
die vom örtlichen Landratsamt ausbezahlt wurden.
Das Sofortgeld von 1500 € für Private und 5000 € für
Unternehmer und Landwirte sowie Soforthilfen von
5000 € für Haushalt und Hausrat und 10.000 € für die
Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden waren und
sind als schnelle Zuschüsse wichtig.
Weitere vier Hilfsprogramme
Betroffene des Jahrtausendhochwassers im Landkreis Rottal-Inn erhalten im Härtefall bis zu 100 %
des Schadens. Die Hilfsmaßnahmen des Freistaats
unterstützen alle Betroffenen:
Unternehmer und Freiberufler
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Land– und Forstwirte
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Impressum
CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Straße 1, 80807 München
Verantwortlicher: Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer
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Private Haushalte zur Wiederherstellung von
Wohngebäuden und zur Beseitigung von
Hausratsschäden
Gemeinden zur Wiederherstellung der Infrastruktur
Für die Geschädigten der besonders betroffenen derzeit zehn Gebiete werden neben den Soforthilfen
ebenfalls Hilfsprogramme aufgelegt.
Zusätzlich zur Schadensminderung um bis zu
100.000 € für Unternehmer und 50.000 € für Landwirte werden zinslose Darlehen vergeben. Der Freistaat
sichert ein Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“
für beschädigte Wohnungen zu je 50.000 € ab. Besondere Härtefälle können ebenfalls über den Härtefonds berücksichtigt werden.
Ehrenamt besser unterstützen—
Rettergleichstellung
Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei
voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden - und
das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück
um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt.
Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der
Größe des Schadensereignisses. Mit der Ausweitung
der Freistellungs– und Entgeltfortzahlungsansprüche im Katastrophenschutzgesetz unterstützt der
Freistaat das ehrenamtliche Engagement der Menschen in Bayern noch besser.
Service: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.csu.de