14. Juni 2016 CSU SORGT FÜR BESSERE UNTERSTÜTZUNG DES EHRENAMTS BAYERN LÄSST HOCHWASSEROPFER NICHT ALLEIN Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Details zu den umfangreichen Hilfen für die Hochwasseropfer beschlossen. „Die Flutkatastrophe, die einzelne Regionen Bayerns in heimgesucht hat, hat die Menschen ohne Vorwarnung getroffen. Es ist selbstverständlich, dass die Staatsregierung in dieser Notsituation an der Seite der Betroffenen steht und sie mit umfassenden finanziellen Hilfen schnell und unbürokratisch unterstützt. Bayern steht zusammen. Wer unverschuldet in eine existenzielle Notlage gerät, kann sich auf den Freistaat und unsere Gemeinschaft verlassen“, so Parteichef Horst Seehofer. Soforthilfe - schnell und unbürokratisch Bayern hat bereits über 13 Millionen Euro an Sofortgeldern und Soforthilfen ausgezahlt: Unmittelbar nach dem Katastrophenfall hat Bayern unbürokratische Hilfsgelder auf den Weg gebracht, die vom örtlichen Landratsamt ausbezahlt wurden. Das Sofortgeld von 1500 € für Private und 5000 € für Unternehmer und Landwirte sowie Soforthilfen von 5000 € für Haushalt und Hausrat und 10.000 € für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden waren und sind als schnelle Zuschüsse wichtig. Weitere vier Hilfsprogramme Betroffene des Jahrtausendhochwassers im Landkreis Rottal-Inn erhalten im Härtefall bis zu 100 % des Schadens. Die Hilfsmaßnahmen des Freistaats unterstützen alle Betroffenen: Unternehmer und Freiberufler Land– und Forstwirte Impressum CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1, 80807 München Verantwortlicher: Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer Private Haushalte zur Wiederherstellung von Wohngebäuden und zur Beseitigung von Hausratsschäden Gemeinden zur Wiederherstellung der Infrastruktur Für die Geschädigten der besonders betroffenen derzeit zehn Gebiete werden neben den Soforthilfen ebenfalls Hilfsprogramme aufgelegt. Zusätzlich zur Schadensminderung um bis zu 100.000 € für Unternehmer und 50.000 € für Landwirte werden zinslose Darlehen vergeben. Der Freistaat sichert ein Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“ für beschädigte Wohnungen zu je 50.000 € ab. Besondere Härtefälle können ebenfalls über den Härtefonds berücksichtigt werden. Ehrenamt besser unterstützen— Rettergleichstellung Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden - und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses. Mit der Ausweitung der Freistellungs– und Entgeltfortzahlungsansprüche im Katastrophenschutzgesetz unterstützt der Freistaat das ehrenamtliche Engagement der Menschen in Bayern noch besser. Service: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.csu.de
© Copyright 2024 ExpyDoc