Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Information für Privatpersonen/-haushalte und kleine Gewerbebetriebe Soforthilfe anlässlich der Unwetterereignisse vom 29./30.05.2016 __ Bei der Auszahlung der Soforthilfen an Betroffene sind folgende Vorgaben des Landes BadenWürttemberg zu beachten: 1. Zweck der Soforthilfen Soforthilfen sollen in erster Linie dabei helfen, erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs zu tätigen. Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. 2. Zuständigkeit Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren übernimmt im Stadtkreis Ulm die Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt BürgerService Bauen, Münchner Str. 2 Telefon 0731/161-6999, Mail: [email protected], Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch 8-16 Uhr, Donnerstag 12-18 Uhr, Freitag 8-12 Uhr. Betroffene Bürger werden gebeten, sich an o.g. Stelle zu wenden. 3. Kreis der Begünstigten Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 € und bei Verheirateten 50.000 € nicht übersteigt. Schäden bei Gewerbetreibenden bleiben grundsätzliche unberücksichtigt. Ausnahmen gelten für kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten. 4. Höchstgrenzen Durch die Soforthilfe gefördert werden können bis zu 50 % des glaubhaft gemachten Schadens, jedoch nicht mehr als - 500 € je Person, - 2.500 € je Haushalt, - 5.000 € je kleinem Gewerbebetrieb. 5. Mehrfache Geltendmachung Mehrfache Geltendmachung desselben Schadens ist ausgeschlossen. -2- 6. Rückzahlungspflicht Landeshilfen sind gegebenenfalls zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden. 7. Härtefallentscheidungen In besonders begründeten Härtefällen kann von diesen Vorgaben oder von festgelegten Bewilligungskriterien abgewichen werden. Entscheidungen darüber trifft die Stadt Ulm. 8. Ende der Auszahlungsfrist Die Soforthilfen werden längstens bis zum 31.07.2016 gewährt. Nach diesem Zeitpunkt sind keine Bewilligungen und Auszahlungen mehr möglich. 9. Antragsvordrucke auf Soforthilfen Die Antragsvordrucke für Privatpersonen/-haushalte und für kleine Gewerbebetriebe auf Soforthilfen liegen beim BürgerService Bauen bereit. Ebenfalls sind online Antragsvordrucke auf www.ulm.de auf der Startseite zum Download bereitgestellt. 10. Hinweise zum Auszahlungsverfahren Nach Prüfung des ausgefüllten Antrags und gegen Vorlage des Personalausweises oder anderen Ausweisdokumenten wird die Auszahlung umgehend an das angegebene Konto angewiesen. Beizubringen sind: 1. Personalausweis oder anderes Ausweisdokument 2. Nachweis des entstanden Schadens (Fotomaterial) Fotomaterial vorgelegt 3. Einkommensnachweis/Einkommenssteuerbescheinigung
© Copyright 2024 ExpyDoc