Kopfbogen Stadt Ulm

Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht
Information für Privatpersonen/-haushalte und kleine Gewerbebetriebe
Soforthilfe anlässlich der Unwetterereignisse vom 29./30.05.2016
__
Bei der Auszahlung der Soforthilfen an Betroffene sind folgende Vorgaben des Landes BadenWürttemberg zu beachten:
1. Zweck der Soforthilfen
Soforthilfen sollen in erster Linie dabei helfen, erste unumgängliche Beschaffungen von verloren
gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs zu tätigen. Auf die Gewährung von
Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
2. Zuständigkeit
Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren übernimmt im Stadtkreis Ulm die
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt
BürgerService Bauen, Münchner Str. 2
Telefon 0731/161-6999,
Mail: [email protected],
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch 8-16 Uhr, Donnerstag 12-18 Uhr, Freitag 8-12 Uhr.
Betroffene Bürger werden gebeten, sich an o.g. Stelle zu wenden.
3. Kreis der Begünstigten
Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde
Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 € und bei Verheirateten 50.000 € nicht übersteigt.
Schäden bei Gewerbetreibenden bleiben grundsätzliche unberücksichtigt.
Ausnahmen gelten für kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten.
4. Höchstgrenzen
Durch die Soforthilfe gefördert werden können bis zu 50 % des glaubhaft gemachten Schadens,
jedoch nicht mehr als
- 500 € je Person,
- 2.500 € je Haushalt,
- 5.000 € je kleinem Gewerbebetrieb.
5. Mehrfache Geltendmachung
Mehrfache Geltendmachung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
-2-
6. Rückzahlungspflicht
Landeshilfen sind gegebenenfalls zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt
durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden.
7. Härtefallentscheidungen
In besonders begründeten Härtefällen kann von diesen Vorgaben oder von festgelegten
Bewilligungskriterien abgewichen werden. Entscheidungen darüber trifft die Stadt Ulm.
8. Ende der Auszahlungsfrist
Die Soforthilfen werden längstens bis zum 31.07.2016 gewährt. Nach diesem Zeitpunkt sind keine
Bewilligungen und Auszahlungen mehr möglich.
9. Antragsvordrucke auf Soforthilfen
Die Antragsvordrucke für Privatpersonen/-haushalte und für kleine Gewerbebetriebe auf
Soforthilfen liegen beim BürgerService Bauen bereit.
Ebenfalls sind online Antragsvordrucke auf www.ulm.de auf der Startseite zum Download
bereitgestellt.
10. Hinweise zum Auszahlungsverfahren
Nach Prüfung des ausgefüllten Antrags und gegen Vorlage des Personalausweises oder anderen
Ausweisdokumenten wird die Auszahlung umgehend an das angegebene Konto angewiesen.
Beizubringen sind:
1. Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
2. Nachweis des entstanden Schadens (Fotomaterial)

Fotomaterial vorgelegt
3. Einkommensnachweis/Einkommenssteuerbescheinigung