Hilfen bei Katastrophen oder vergleichbaren Notsituationen

Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für Hilfen
bei Katastrophen oder vergleichbaren Notsituationen
(Stand: Oktober 2015)
Besondere Hilfen, die als Folge einer Katastrophe oder in vergleichbaren Notsituationen auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entstehen, können über das Deutsche
Hilfswerk vergeben werden. Um angemessene Förderungen und Hilfestellungen leisten zu
können, können Mittel für Maßnahmen als „Soforthilfen“ sowie für „nachgelagerte Anträge“,
die aus einem Notfall resultieren, gewährt werden.
1.
Soforthilfen:
Eine Soforthilfe muss schnell und flexibel von der Stiftung zu vergeben sein und
entsprechend der Maßnahme zum Einsatz kommen können. In der Regel ist von einem
Umlaufverfahren auszugehen, um die Höhe und die Zweckverfolgung der Förderung
unmittelbar und im Einzelfall bestimmen sowie verabschieden zu können. Die Förderungen
für Soforthilfen und Erstmaßnahmen können in der Regel in einem Zeitraum von 3-4
Monaten gewährt werden und beinhalten beispielsweise Maßnahmen für Evakuierungsleistungen, Transport, Unterstützung in der Versorgung des täglichen Bedarfs (Lebensmittel,
Kleidung, Energie, etc.), Unterbringung, psychologische Begleitung von Betroffenen und
Helfern (Selbsthilfe-Bereich), Maßnahmen für ungebundene Helfer, usw.
2.
nachgelagerte Anträge:
Ein nachgelagerter Antrag, der aus einem Katastrophenfall oder einer Notsituation resultiert,
kann für Maßnahmen der Rehabilitation / Prävention im Rahmen eines nachhaltigen
Wiederaufbaus (um Folgeschäden zu vermeiden) und auch für (psycho-)soziale
Nachsorgemaßnahmen gestellt werden. Anträge können in einem Zeitraum von bis zu drei
Jahren nach Eintreten und Bezugnahme auf die Katastrophe oder die Notsituation
abgerechnet werden, um den subsidiären Charakter der Förderung sicherstellen zu können.
Sämtliche Versicherungsleistungen und/oder Mittel der öffentlichen Hand müssen
Berücksichtigung gefunden haben und können diese Mittel nicht ersetzen. Die Beratung und
Beschlussfassung erfolgt im obligatorischen Vergabeverfahren.
Das allgemeine Antragsformular soll mit dem Stichwort „Katastrophenhilfe bzw. Notfallhilfe“
gekennzeichnet werden und Anwendung finden. Grundsätzlich muss ein geprüfter
Verwendungsnachweis vom Zuschussempfänger vorgelegt werden, der die gewährten
Aktivitäten dokumentiert und die erbrachten Leistungen bescheinigt (nach den Vorgaben der
aktuellen Richtlinien über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Deutsches Hilfswerk Ziffer 7.2).
Bei der Vergabe von nachgelagerten Anträgen müssen neben der Satzung des Deutschen
Hilfswerks auch die Bedingungen der aktuellen Richtlinien vollumfänglich eingehalten
werden, soweit keine Sonderregelung verabschiedet worden ist.