Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für Hilfen bei Katastrophen oder vergleichbaren Notsituationen (Stand: Oktober 2015) Besondere Hilfen, die als Folge einer Katastrophe oder in vergleichbaren Notsituationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entstehen, können über das Deutsche Hilfswerk vergeben werden. Um angemessene Förderungen und Hilfestellungen leisten zu können, können Mittel für Maßnahmen als „Soforthilfen“ sowie für „nachgelagerte Anträge“, die aus einem Notfall resultieren, gewährt werden. 1. Soforthilfen: Eine Soforthilfe muss schnell und flexibel von der Stiftung zu vergeben sein und entsprechend der Maßnahme zum Einsatz kommen können. In der Regel ist von einem Umlaufverfahren auszugehen, um die Höhe und die Zweckverfolgung der Förderung unmittelbar und im Einzelfall bestimmen sowie verabschieden zu können. Die Förderungen für Soforthilfen und Erstmaßnahmen können in der Regel in einem Zeitraum von 3-4 Monaten gewährt werden und beinhalten beispielsweise Maßnahmen für Evakuierungsleistungen, Transport, Unterstützung in der Versorgung des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Kleidung, Energie, etc.), Unterbringung, psychologische Begleitung von Betroffenen und Helfern (Selbsthilfe-Bereich), Maßnahmen für ungebundene Helfer, usw. 2. nachgelagerte Anträge: Ein nachgelagerter Antrag, der aus einem Katastrophenfall oder einer Notsituation resultiert, kann für Maßnahmen der Rehabilitation / Prävention im Rahmen eines nachhaltigen Wiederaufbaus (um Folgeschäden zu vermeiden) und auch für (psycho-)soziale Nachsorgemaßnahmen gestellt werden. Anträge können in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren nach Eintreten und Bezugnahme auf die Katastrophe oder die Notsituation abgerechnet werden, um den subsidiären Charakter der Förderung sicherstellen zu können. Sämtliche Versicherungsleistungen und/oder Mittel der öffentlichen Hand müssen Berücksichtigung gefunden haben und können diese Mittel nicht ersetzen. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt im obligatorischen Vergabeverfahren. Das allgemeine Antragsformular soll mit dem Stichwort „Katastrophenhilfe bzw. Notfallhilfe“ gekennzeichnet werden und Anwendung finden. Grundsätzlich muss ein geprüfter Verwendungsnachweis vom Zuschussempfänger vorgelegt werden, der die gewährten Aktivitäten dokumentiert und die erbrachten Leistungen bescheinigt (nach den Vorgaben der aktuellen Richtlinien über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Deutsches Hilfswerk Ziffer 7.2). Bei der Vergabe von nachgelagerten Anträgen müssen neben der Satzung des Deutschen Hilfswerks auch die Bedingungen der aktuellen Richtlinien vollumfänglich eingehalten werden, soweit keine Sonderregelung verabschiedet worden ist.
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