Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und
Marktmanipulationen treten in Kraft
Brüssel, 1. Juli 2016
Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, der ab dem 3. Juli anwendbar ist, wird auf den
europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit
sorgen.
Das neue Regelwerk wird den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker
integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen
Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den
entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR werden
verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.
Das aktualisierte Regelwerk stärkt und ersetzt die bestehenden EU-Vorschriften über Marktintegrität
und Anlegerschutz, die erstmals 2003 erlassen wurden. Es umfasst die Verordnung über
Marktmissbrauch und die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EUKommissar Jonathan Hill erklärte: „Ich freue mich sehr, dass unser neu gestaltetes Regelwerk
gegen Insidergeschäfte und Marktmanipulationen nun in Kraft tritt. Klare Regeln gegen Fehlverhalten
auf Europas Finanzmärkten sind für ihr effizientes Funktionieren und für den Anlegerschutz von
entscheidender Bedeutung.“
Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, dazu: „Die
Verwaltungsbehörden werden künftig über größere Befugnisse verfügen, um bei Marktmissbrauch zu
ermitteln, und hohe Geldbußen verhängen können, während all diejenigen, die des Marktmissbrauchs
für schuldig befunden werden, mit Haftstrafen rechnen müssen.“
Hintergrund:
Mit der Marktmissbrauchsverordnung wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften mit den
Entwicklungen auf den Märkten, etwa neuen Handelsplattformen, und neuen Technologien wie dem
Hochfrequenzhandel (HFT) Schritt halten. Ergänzend zur Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet die
neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (die Marktmissbrauchsrichtlinie)
die Mitgliedstaaten, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen einheitlich als Straftatbestände zu
definieren und Höchststrafen für die schwersten Formen des Marktmissbrauchs zu verhängen. Die
Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen – auch die Manipulation von
Benchmarks – als Straftaten gelten, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.
Die für die Durchführung der Marktmissbrauchsverordnung erforderlichen delegierten Rechtsakte und
Durchführungsrechtsakte sind rechtzeitig erlassen worden, sodass die Marktteilnehmer und die
zuständigen Behörden das neue Regelwerk umsetzen und ab 3. Juli 2016 anwenden können.
Weitere Informationen:
Siehe auch MEMO/13/774 über die Marktmissbrauchsverordnung und MEMO/14/78 über die
Marktmissbrauchsrichtlinie.
IP/16/2352
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