Einladung zur Gemeindeversammlung

EINLADUNG
zur Gemeindeversammlung
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Sommergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. Juni 2016 ein.
Auch dieses Jahr findet die Versammlung im Gemeindesaal Bözen statt. Der Gemeinderat informiert die
Bevölkerung über aktuelle Themen und laufende
Projekte. Wie gewohnt wird auch die diesjährige
Sommergemeindeversammlung anschliessend mit
einem gemütlichen Apéro abgeschlossen.
Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten
Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordent­
lichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Homepage www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch
eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016.
Wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung an der
Gemeindeversammlung.
GEMEINDERAT BÖZEN
Mittwoch, 22. Juni 2016
im Gemeindesaal Bözen
19.45 UhrOrtsbürgergemeindeversammlung
20.15 UhrEinwohnergemeindeversammlung
STIMMRECHTSAUSWEIS
Gemeinde Bözen
zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom
Mittwoch, 22. Juni 2016
und für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an der
Ortsbürgergemeindeversammlung.
Dieser Stimmrechtsausweis ist beim Eingang in das
Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben.
TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 27. November 2015
2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2015
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015
4. Verpflichtungskredit für die technische Untersuchung des Ablagerungsstandortes ehemalige
Abfalldeponie Grueb
5. Verschiedenes und Umfrage
1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVER SAMMLUNG VOM 27. NOVEMBER 2015
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 liegt in der Zeit vom
08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei
auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch
bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden.
Ein­wohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des
Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeinde­
kanzlei bestellen.
sehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche
eine Kopie des Berichtes wünschen, können diese auf
der Gemeindekanzlei bestellen.
Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu genehmigen.
2. RECHENSCHAFTSBERICHT 2015
Der Gemeinderat Bözen hat zu Handen der Bevölkerung
den Rechenschaftsbericht 2015 verfasst. Der Bericht
liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der
Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter
www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch einge-
Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung nimmt
den Rechenschaftsbericht 2015 des Gemeinderates zur
Kenntnis.
3. VERWALTUNGS- & BESTANDESRECHNUNG 2015
Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Bözen
hat zur Rechnung 2015 Stellung genommen. Die Rechnung wurde ebenso fristgerecht an das Departement
Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, weitergeleitet.
Die komplette Rechnung 2015 mit den entsprechenden
Erläuterungen kann auf Wunsch bei der Abteilung
Finanzen bestellt werden.
Antrag: Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015
sei zu genehmigen.
Zusammenzug Laufende Rechnung 2015
Nettoaufwand in CHF
Differenz
Differenz
Rechnung 2015
Voranschlag 2015
Rechnung 2014
Voranschlag 2015
Rechnung 2014
0 Allgemeine Verwaltung
374'062.25
401'490.00
516'615.21
-27'427.75
-142'552.96
1 Öffentliche Sicherheit
153'710.70
182'330.00
144'638.66
-28'619.30
9'072.04
2 Bildung
835'410.57
873'190.00
874'351.90
-37'779.43
-38'941.33
3 Kultur, Freizeit
25'276.20
21'900.00
31'449.80
3'376.20
-6'173.60
4 Gesundheit
148'922.00
137'900.00
153'854.20
11'022.00
-4'932.20
5 Soziale Wohlfahrt
280'959.91
339'850.00
324'130.75
-58'890.09
-43'170.84
6 Verkehr
222'700.43
195'600.00
152'376.58
27'100.43
70'323.85
16'429.38
51'350.00
87'801.00
-34'920.62
-71'371.62
7 Umwelt, Raumordnung
8 Volkswirtschaft
4'199.30
6'670.00
22'789.40
-2'470.70
-18'590.10
-2'061'670.74
-2'210'280.00
-2'308'007.50
148'609.26
246'336.76
Finanzausgleich
543'000.00
543'000.00
145'000.00
0.00
398'000.00
Abschreibungen
194'898.60
232'450.00
203'296.80
-37'551.40
-8'398.20
0.00
-68'650.00
354'095.12
68'650.00
-354'095.12
9 Finanzen
Einlage in Eigenkapital
+ = Entnahme aus Eigenkapital
4. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE TECHNISCHE
UNTERSUCHUNG DES ABLAGERUNGSSTANDORTES EHEMALIGE ABFALLDEPONIE GRUEB
Mit Schreiben vom 30. April 2013 informierte die Abteilung für Umwelt den Gemeinderat Bözen über den gemäss dem kantonalen Einführungsgesetz Umweltrecht
(SAR 781.200) bestehenden Handlungsbedarf im Zusammenhang mit ehemaligen Abfalldeponien auf dem
Gemeindegebiet.
Bei Ablagerungsstandorten, die einen wesentlichen Anteil Siedlungsabfälle enthalten, beteiligt sich der Bund
grundsätzlich mit 40 % bzw. 30 % (VASA2-Abgeltungen
vom 26. September 2008) an den altlastenrechtlich notwendigen Massnahmen (Untersuchung, Überwachung
und Sanierung), wenn seit dem 01. Februar 1996 bzw.
31. Januar 2001 keine Abfälle mehr abgelagert wurden
(Art. 32e Abs. 3 lit. b Ziff. 2 USG3). Werden die Kosten
vom Bund abgegolten, beteiligt sich der Kanton eben-
falls mit 30 % (§ 9 EG UWR4). Im Bezug auf die kantonalen Abgeltungen gilt es aber zwingend zu beachten, dass
mit einer allfälligen Sanierung bis Ende 2017 begonnen
werden muss. Die restlichen 30 % bis 40 % sind gemäss
dem Verursacherprinzip von der Gemeinde zu tragen.
Gemäss Bericht der Abteilung für Umwelt ist in der
Gemeinde Bözen eine von obigen Fristen betroffene
Kehrichtdeponie vorhanden. Dabei handelt es sich um
die Kehrichtdeponie in der ehemaligen Kiesgrube
Gruebboden. Zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes (und um allfällige Abgeltungen
von Bund und Kanton an den altlastenrechlich not­
wendigen Massnahmen zu erhalten) war somit rechtzeitig eine Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung
erfor­derlich, welche durch den Gemeinderat Bözen im
Herbst 2015 an die Firma Porta AG in Brugg übertragen
wurde.
Am 23. Februar 2016 hat die entsprechende Startsitzung und eine Begehung vor Ort stattgefunden. Im Anschluss daran hat die Firma Porta AG aus Brugg einen
technischen Bericht zur historischen Untersuchung erstellt. Dieser Bericht wurde nach Genehmigung durch
den Gemeinderat Bözen Anfang April 2016 an die
Abteilung für Umwelt (AfU) zur Prüfung zugestellt.
Aufgrund des Berichts zur historischen Untersuchung
ist eine weitere technische Untersuchung notwendig.
Mit Schreiben vom 04. Mai 2016 bedankt sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für
Umwelt (AfU) für die Einreichung des genannten Berichts. Diesem Schreiben kann folgende Schlussfolgerung entnommen werden:
«… Wir haben die historische Untersuchung und das
Pflichtenheft für die technische Untersuchung vom
7. April 2016 geprüft und beurteilt. Wir kommen zu folgenden Schlüssen:
1. Der Standort Nr. 444094.0003-1 bleibt vorderhand
unverändert im KBS eingetragen.
2. Aufgrund der Ergebnisse der historischen Untersuchung und unserer Beurteilung muss untersucht
werden, ob der Standort bezüglich der Schutzgüter
Grundwasser und Boden überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist.
3. Für eine ausreichende Beurteilung muss das Pflichtenheft zur technischen Untersuchung, ohne das
dieses der AfU erneut eingereicht wird, gemäss
den Ausführungen in den Erwägungen angepasst
werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse aus den
Untersuchungen zusätzlich detaillierte Abklärungen
notwendig werden.
4. Der Bericht zur technischen Untersuchung (inkl.
Längs- und Querprofile durch die Deponie) ist der
AfU bis Februar 2017 einzureichen.»
Das Büro Porta AG hat dem Gemeinderat Bözen eine
entsprechende Grobkosten-Schätzung zugestellt. Man
geht für die Durchführung der technischen Untersuchungen gemäss Schätzungen nach dem heutigen
Stand der Untersuchungen von einem Kostenaufwand
von ca. CHF 55‘000.00 inkl. MwSt. bei einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % aus:
Untersuchungsarbeiten:
Leistungsart:
Leistungs­
erbringer:
Abklärung Werkleitungen
Vermessung
500.00
Bohrbewilligung
Kanton Aargau
200.00
Rotationskernbohrungen
(6 STK.: 2 X 3 M, 4 X 7 M
Bohrunter­
nehmen
Laboranalyse
Feststoffproben: 6 Proben
Labor
6‘800.00
Laboranalyse
Oberbodenproben: 6 Proben
Labor
4‘500.00
Laboranalyse Wasserproben:
8 Proben
Labor
10‘000.00
Total Summe
Untersuchungsarbeiten
Kostenschätzung in CHF:
11‘000.00
33‘000.00
Ingenieurhonorar:
Leistungsart:
Total Ingenieurhonorar
(exkl. MwSt., inkl. Nebenkosten)
Kostenschätzung in CHF:
15‘700.00
Gesamtkosten:
Kostenschätzung in CHF:
Ingenieurhonorar (inkl. Nebenkosten) +
Untersuchungsarbeiten (exkl. MwSt.)
48‘700.00
Rundung und Unvorhergesehenes
2‘200.00
MwSt. (ca. 8 %)
4‘100.00
Reserve 10 %
(aus Kostengenauigkeit +/- 10 %)
5‘500.00
Total KV techn. Untersuchung
(inkl. Reserve und MwSt.)
60‘500.00
Hinweise
1) Die Kostenbeteiligung des Bundes für die Gemeinde
Bözen würde sich auf maximal 30 % belaufen, da die
Deponie nachweislich auch nach dem 01. Februar
1996 noch in Betrieb war.
2) Gemäss aktuellen Wissenstand leistet der Kanton
nur Kostenbeteiligung unter dem Vorbehalt, dass
mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen worden
ist. Die Kostenbeteiligung vom Bund ist ohne terminliche Vorgabe.
3) Kostenbeteiligungen von Bund und Kanton nur bei
Ablagerungsstandorten, die einen wesentlichen Anteil Siedlungsabfälle enthalten und wenn seit dem
01. Februar 1996 bzw. 31. Januar 2001 keine Abfälle
mehr abgelagert wurden.
4) Das Untersuchungsprogramm beruht auf Erkenntnissen der historischen Untersuchung des Ablagerungsstandorts: Deponie Grueb (AA4094.0003-1).
Der Kostenvoranschlag umfasst das vollständige
Untersuchungsprogramm mit allen Eventualitäten.
Der Kostenvoranschlag berücksichtigt ebenfalls die
Stellungnahme der Abteilung für Umwelt, Kanton
Aargau zum eingereichten Pflichtenheft.
Antrag: Dem Verpflichtungskredit für die technische Untersuchung des Ablagerungsstandortes ehemalige Abfalldeponie Grueb in der Höhe von CHF 60‘500.00 sei zuzustimmen.
5. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
´´ Informationen aus dem Gemeinderat
TRAKTANDEN DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 27. November 2015
2. Rechenschaftsbericht 2015 des Försters
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015
4. Verschiedenes und Umfrage
1.PROTOKOLL
Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 liegt in der Zeit vom
08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei
auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch
bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden.
Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des
Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeinde­
kanzlei bestellen.
sehen werden. Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, welche
eine Kopie des Berichtes wünschen, können diese auf
der Gemeindekanzlei bestellen.
Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu genehmigen.
2. RECHENSCHAFTSBERICHT 2015
Der Förster hat zu Handen der Ortsbürgergemeinde Bözen den Rechenschaftsbericht 2015 verfasst. Der Bericht
liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der
Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter
www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch einge-
Antrag: Die Ortsbürgergemeindeversammlung nimmt den
Rechenschaftsbericht 2015 des Försters zur Kenntnis.
3. RECHNUNG 2015
Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Bözen
hat zur Rechnung 2015 Stellung genommen. Die Rechnung wurde ebenso fristgerecht an das Departement
Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, weitergeleitet.
Die komplette Rechnung 2015 mit den entsprechenden
Erläuterungen kann auf Wunsch bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.
Antrag: Die Rechnung 2015 sei zu genehmigen.
Zusammenzug Laufende Rechnung 2015
Rechnung 2015
Aufwand
0 Verwaltung
Ertrag
Voranschlag 2015
Aufwand
Ertrag
Rechnung 2014
Aufwand
Ertrag
336.00
1'815.00
450.00
1'800.00
189.15
1'815.00
38'437.20
38'437.20
10'350.00
10'350.00
35'992.70
35'992.70
9 Finanzen u. Steuern
5'950.10
4'471.10
1'350.00
0.00
1'625.85
0.00
Total Aufwand
5'399.75
0.00
2'600.00
0.00
1'708.00
0.00
8 Waldwirtschaft
0.00
44'723.30
0.00
12'150.00
0.00
37'807.70
Ertragsüberschuss OBG
Total Ertrag
2'121.80
0.00
1'350.00
0.00
1'625.85
0.00
Einlage in Forstreserve
37'201.75
0.00
8'200.00
0.00
34'473.85
0.00
4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
´´ Informationen aus dem Gemeinderat