EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Sommergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. Juni 2016 ein. Auch dieses Jahr findet die Versammlung im Gemeindesaal Bözen statt. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung über aktuelle Themen und laufende Projekte. Wie gewohnt wird auch die diesjährige Sommergemeindeversammlung anschliessend mit einem gemütlichen Apéro abgeschlossen. Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordent lichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Homepage www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016. Wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung an der Gemeindeversammlung. GEMEINDERAT BÖZEN Mittwoch, 22. Juni 2016 im Gemeindesaal Bözen 19.45 UhrOrtsbürgergemeindeversammlung 20.15 UhrEinwohnergemeindeversammlung STIMMRECHTSAUSWEIS Gemeinde Bözen zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. Juni 2016 und für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an der Ortsbürgergemeindeversammlung. Dieser Stimmrechtsausweis ist beim Eingang in das Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben. TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2015 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 4. Verpflichtungskredit für die technische Untersuchung des Ablagerungsstandortes ehemalige Abfalldeponie Grueb 5. Verschiedenes und Umfrage 1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVER SAMMLUNG VOM 27. NOVEMBER 2015 Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeinde kanzlei bestellen. sehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Berichtes wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu genehmigen. 2. RECHENSCHAFTSBERICHT 2015 Der Gemeinderat Bözen hat zu Handen der Bevölkerung den Rechenschaftsbericht 2015 verfasst. Der Bericht liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch einge- Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht 2015 des Gemeinderates zur Kenntnis. 3. VERWALTUNGS- & BESTANDESRECHNUNG 2015 Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Bözen hat zur Rechnung 2015 Stellung genommen. Die Rechnung wurde ebenso fristgerecht an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, weitergeleitet. Die komplette Rechnung 2015 mit den entsprechenden Erläuterungen kann auf Wunsch bei der Abteilung Finanzen bestellt werden. Antrag: Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 sei zu genehmigen. Zusammenzug Laufende Rechnung 2015 Nettoaufwand in CHF Differenz Differenz Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 0 Allgemeine Verwaltung 374'062.25 401'490.00 516'615.21 -27'427.75 -142'552.96 1 Öffentliche Sicherheit 153'710.70 182'330.00 144'638.66 -28'619.30 9'072.04 2 Bildung 835'410.57 873'190.00 874'351.90 -37'779.43 -38'941.33 3 Kultur, Freizeit 25'276.20 21'900.00 31'449.80 3'376.20 -6'173.60 4 Gesundheit 148'922.00 137'900.00 153'854.20 11'022.00 -4'932.20 5 Soziale Wohlfahrt 280'959.91 339'850.00 324'130.75 -58'890.09 -43'170.84 6 Verkehr 222'700.43 195'600.00 152'376.58 27'100.43 70'323.85 16'429.38 51'350.00 87'801.00 -34'920.62 -71'371.62 7 Umwelt, Raumordnung 8 Volkswirtschaft 4'199.30 6'670.00 22'789.40 -2'470.70 -18'590.10 -2'061'670.74 -2'210'280.00 -2'308'007.50 148'609.26 246'336.76 Finanzausgleich 543'000.00 543'000.00 145'000.00 0.00 398'000.00 Abschreibungen 194'898.60 232'450.00 203'296.80 -37'551.40 -8'398.20 0.00 -68'650.00 354'095.12 68'650.00 -354'095.12 9 Finanzen Einlage in Eigenkapital + = Entnahme aus Eigenkapital 4. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE TECHNISCHE UNTERSUCHUNG DES ABLAGERUNGSSTANDORTES EHEMALIGE ABFALLDEPONIE GRUEB Mit Schreiben vom 30. April 2013 informierte die Abteilung für Umwelt den Gemeinderat Bözen über den gemäss dem kantonalen Einführungsgesetz Umweltrecht (SAR 781.200) bestehenden Handlungsbedarf im Zusammenhang mit ehemaligen Abfalldeponien auf dem Gemeindegebiet. Bei Ablagerungsstandorten, die einen wesentlichen Anteil Siedlungsabfälle enthalten, beteiligt sich der Bund grundsätzlich mit 40 % bzw. 30 % (VASA2-Abgeltungen vom 26. September 2008) an den altlastenrechtlich notwendigen Massnahmen (Untersuchung, Überwachung und Sanierung), wenn seit dem 01. Februar 1996 bzw. 31. Januar 2001 keine Abfälle mehr abgelagert wurden (Art. 32e Abs. 3 lit. b Ziff. 2 USG3). Werden die Kosten vom Bund abgegolten, beteiligt sich der Kanton eben- falls mit 30 % (§ 9 EG UWR4). Im Bezug auf die kantonalen Abgeltungen gilt es aber zwingend zu beachten, dass mit einer allfälligen Sanierung bis Ende 2017 begonnen werden muss. Die restlichen 30 % bis 40 % sind gemäss dem Verursacherprinzip von der Gemeinde zu tragen. Gemäss Bericht der Abteilung für Umwelt ist in der Gemeinde Bözen eine von obigen Fristen betroffene Kehrichtdeponie vorhanden. Dabei handelt es sich um die Kehrichtdeponie in der ehemaligen Kiesgrube Gruebboden. Zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes (und um allfällige Abgeltungen von Bund und Kanton an den altlastenrechlich not wendigen Massnahmen zu erhalten) war somit rechtzeitig eine Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung erforderlich, welche durch den Gemeinderat Bözen im Herbst 2015 an die Firma Porta AG in Brugg übertragen wurde. Am 23. Februar 2016 hat die entsprechende Startsitzung und eine Begehung vor Ort stattgefunden. Im Anschluss daran hat die Firma Porta AG aus Brugg einen technischen Bericht zur historischen Untersuchung erstellt. Dieser Bericht wurde nach Genehmigung durch den Gemeinderat Bözen Anfang April 2016 an die Abteilung für Umwelt (AfU) zur Prüfung zugestellt. Aufgrund des Berichts zur historischen Untersuchung ist eine weitere technische Untersuchung notwendig. Mit Schreiben vom 04. Mai 2016 bedankt sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt (AfU) für die Einreichung des genannten Berichts. Diesem Schreiben kann folgende Schlussfolgerung entnommen werden: «… Wir haben die historische Untersuchung und das Pflichtenheft für die technische Untersuchung vom 7. April 2016 geprüft und beurteilt. Wir kommen zu folgenden Schlüssen: 1. Der Standort Nr. 444094.0003-1 bleibt vorderhand unverändert im KBS eingetragen. 2. Aufgrund der Ergebnisse der historischen Untersuchung und unserer Beurteilung muss untersucht werden, ob der Standort bezüglich der Schutzgüter Grundwasser und Boden überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist. 3. Für eine ausreichende Beurteilung muss das Pflichtenheft zur technischen Untersuchung, ohne das dieses der AfU erneut eingereicht wird, gemäss den Ausführungen in den Erwägungen angepasst werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse aus den Untersuchungen zusätzlich detaillierte Abklärungen notwendig werden. 4. Der Bericht zur technischen Untersuchung (inkl. Längs- und Querprofile durch die Deponie) ist der AfU bis Februar 2017 einzureichen.» Das Büro Porta AG hat dem Gemeinderat Bözen eine entsprechende Grobkosten-Schätzung zugestellt. Man geht für die Durchführung der technischen Untersuchungen gemäss Schätzungen nach dem heutigen Stand der Untersuchungen von einem Kostenaufwand von ca. CHF 55‘000.00 inkl. MwSt. bei einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % aus: Untersuchungsarbeiten: Leistungsart: Leistungs erbringer: Abklärung Werkleitungen Vermessung 500.00 Bohrbewilligung Kanton Aargau 200.00 Rotationskernbohrungen (6 STK.: 2 X 3 M, 4 X 7 M Bohrunter nehmen Laboranalyse Feststoffproben: 6 Proben Labor 6‘800.00 Laboranalyse Oberbodenproben: 6 Proben Labor 4‘500.00 Laboranalyse Wasserproben: 8 Proben Labor 10‘000.00 Total Summe Untersuchungsarbeiten Kostenschätzung in CHF: 11‘000.00 33‘000.00 Ingenieurhonorar: Leistungsart: Total Ingenieurhonorar (exkl. MwSt., inkl. Nebenkosten) Kostenschätzung in CHF: 15‘700.00 Gesamtkosten: Kostenschätzung in CHF: Ingenieurhonorar (inkl. Nebenkosten) + Untersuchungsarbeiten (exkl. MwSt.) 48‘700.00 Rundung und Unvorhergesehenes 2‘200.00 MwSt. (ca. 8 %) 4‘100.00 Reserve 10 % (aus Kostengenauigkeit +/- 10 %) 5‘500.00 Total KV techn. Untersuchung (inkl. Reserve und MwSt.) 60‘500.00 Hinweise 1) Die Kostenbeteiligung des Bundes für die Gemeinde Bözen würde sich auf maximal 30 % belaufen, da die Deponie nachweislich auch nach dem 01. Februar 1996 noch in Betrieb war. 2) Gemäss aktuellen Wissenstand leistet der Kanton nur Kostenbeteiligung unter dem Vorbehalt, dass mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen worden ist. Die Kostenbeteiligung vom Bund ist ohne terminliche Vorgabe. 3) Kostenbeteiligungen von Bund und Kanton nur bei Ablagerungsstandorten, die einen wesentlichen Anteil Siedlungsabfälle enthalten und wenn seit dem 01. Februar 1996 bzw. 31. Januar 2001 keine Abfälle mehr abgelagert wurden. 4) Das Untersuchungsprogramm beruht auf Erkenntnissen der historischen Untersuchung des Ablagerungsstandorts: Deponie Grueb (AA4094.0003-1). Der Kostenvoranschlag umfasst das vollständige Untersuchungsprogramm mit allen Eventualitäten. Der Kostenvoranschlag berücksichtigt ebenfalls die Stellungnahme der Abteilung für Umwelt, Kanton Aargau zum eingereichten Pflichtenheft. Antrag: Dem Verpflichtungskredit für die technische Untersuchung des Ablagerungsstandortes ehemalige Abfalldeponie Grueb in der Höhe von CHF 60‘500.00 sei zuzustimmen. 5. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE ´´ Informationen aus dem Gemeinderat TRAKTANDEN DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 2. Rechenschaftsbericht 2015 des Försters 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 4. Verschiedenes und Umfrage 1.PROTOKOLL Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeinde kanzlei bestellen. sehen werden. Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, welche eine Kopie des Berichtes wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu genehmigen. 2. RECHENSCHAFTSBERICHT 2015 Der Förster hat zu Handen der Ortsbürgergemeinde Bözen den Rechenschaftsbericht 2015 verfasst. Der Bericht liegt in der Zeit vom 08. Juni 2016 bis 22. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.boezen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch einge- Antrag: Die Ortsbürgergemeindeversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht 2015 des Försters zur Kenntnis. 3. RECHNUNG 2015 Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Bözen hat zur Rechnung 2015 Stellung genommen. Die Rechnung wurde ebenso fristgerecht an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, weitergeleitet. Die komplette Rechnung 2015 mit den entsprechenden Erläuterungen kann auf Wunsch bei der Abteilung Finanzen bestellt werden. Antrag: Die Rechnung 2015 sei zu genehmigen. Zusammenzug Laufende Rechnung 2015 Rechnung 2015 Aufwand 0 Verwaltung Ertrag Voranschlag 2015 Aufwand Ertrag Rechnung 2014 Aufwand Ertrag 336.00 1'815.00 450.00 1'800.00 189.15 1'815.00 38'437.20 38'437.20 10'350.00 10'350.00 35'992.70 35'992.70 9 Finanzen u. Steuern 5'950.10 4'471.10 1'350.00 0.00 1'625.85 0.00 Total Aufwand 5'399.75 0.00 2'600.00 0.00 1'708.00 0.00 8 Waldwirtschaft 0.00 44'723.30 0.00 12'150.00 0.00 37'807.70 Ertragsüberschuss OBG Total Ertrag 2'121.80 0.00 1'350.00 0.00 1'625.85 0.00 Einlage in Forstreserve 37'201.75 0.00 8'200.00 0.00 34'473.85 0.00 4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE ´´ Informationen aus dem Gemeinderat
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