GEMEINDE BÖZEN Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlung, Mittwoch, 22. Juni 2016 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2016 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 26 der 116 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Das notwendige Fünftel für einen abschliessenden Entscheid wurde erreicht. Sämtlich nachstehende Beschlüsse wurden abschliessend gefasst. 1. 2. 3. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015; Genehmigung Rechenschaftsbericht 2015 des Försters; Kenntnisnahme Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015; Genehmigung Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 59 der 520 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Der notwendige Fünftel für einen abschliessenden Entscheid wurde nicht erreicht. Sämtliche Beschlüsse unterliegen somit dem fakultativen Referendum. 1. 2. 3. 4. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015; Genehmigung Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2015; Kenntnisnahme Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015; Genehmigung Verpflichtungskredit für die technische Untersuchung des Ablagerungsstandortes ehemalige Abfalldeponie Grueb; Genehmigung Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 03. August 2016, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Bözen, 22. Juni 2016 Hauptstrasse 7 5076 Bözen Der Gemeinderat Tel. 062 865 35 85 Fax 062 876 16 93 E-Mail [email protected] Homepage www.verwaltung-3plus.ch
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