Beilage 2: REGELUNG KOSTENBEITRAG FÜR WEITERE LEISTUNGEN 1. Mobile Dienste mit Fahrtendienst Diese Regelung richtet sich an alle BezieherInnen der Leistung Mobile Dienste mit Fahrtendienst (MODI FD) durchgeführt vom Arbeitersamariterbund Wien. Diese Leistung wird in einer von vier Mobilitätsstufen vom Case Management des FSW bewilligt. Die Berechnung des Kostenbeitrages erfolgt analog aller anderen Leistungen (ausgenommen Essen auf Rädern) anhand einer Abfolge von Ergebnisrechnungen wie in Kapitel 5 der ergänzenden spezifischen Richtlinie „Berechnung des Kostenbeitrages für mobile Pflege und Betreuung“ dargestellt. Für die Berechnung gelten nachstehende Gewichtungsfaktoren: Leistung Mobile Dienste mit Fahrtendienst 2. Gewichtungsfaktor pro Fahrt Mobilitätsstufe 1 0,42 pro Fahrt Mobilitätsstufe 2 0,63 pro Fahrt Mobilitätsstufe 3 0,89 pro Fahrt Mobilitätsstufe 4 1,00 Haushaltsunterstützung für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf Diese Regelung richtet sich an alle BezieherInnen der Leistung Haushaltsunterstützung für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (HU) durchgeführt von der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH. Die Berechnung des Kostenbeitrages erfolgt analog aller anderen Leistungen (ausgenommen Essen auf Rädern) anhand einer Abfolge von Ergebnisrechnungen wie in Kapitel 5 der ergänzenden spezifischen Richtlinie „Berechnung des Kostenbeitrages für mobile Pflege und Betreuung“ dargestellt. Für die Berechnung gilt der nachstehende Gewichtungsfaktor: Leistung Haushaltsunterstützung für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf Gewichtungsfaktor pro Stunde Beilage 2: Regelung Kostenbeitrag für weitere Leistungen 0,9 Seite 1 von 1
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