Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Sie erhalten derzeit eine mobile Betreuung und/oder Pflege (Heimhilfe und/oder Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit und/oder (soziale) Hauskrankenpflege) nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998, oder informieren sich soeben darüber. Die mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz werden im Auftrag des jeweiligen Sozialhilfeverbandes bzw. Stadt mit eigenem Statut (= Regionale Träger Sozialer Hilfe) zumeist durch dafür beauftragte Anbieterorganisationen durchgeführt. Bei Inanspruchnahme der mobilen Dienste ist ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Kostenbeitragsermittlung, -berechnung und -einhebung erfolgt zumeist durch die Regionalen Träger Sozialer Hilfe. Die rechtliche Grundlage für die Einhebung von Kostenbeiträgen bildet die Oö. Sozialhilfeverordnung 1998. Demnach ist ein (sozial gestaffelter) Kostenbeitrag zu entrichten, der sowohl von der Höhe des Einkommens, als auch vom Bezug eines Pflegegeldes (unabhängig von der Pflegegeldstufe) abhängig ist. Die Berechnung des Kostenbeitrages erfolgt in den Grundzügen wie folgt: Einkommen (§ 4 Oö. Sozialhilfeverordnung 1998) abzüglich des Wohnaufwandes (inkl. nachgewiesener Betriebs- und Heizungskosten) bis max. 500 Euro abzüglich Pauschalen für unterhaltsberechtigte Personen abzüglich erforderliche und anerkannte Therapiekosten betreuter Minderjähriger (ausgenommen solcher, die auf Grundlage des Oö. Chancengleichheitsgesetzes geleistet werden) abzüglich Kosten für einen in einem Alten- und Pflegeheim wohnenden Ehegatten sowie sonstige Unterhaltsleistungen, soweit diese aus diesem Einkommen bestritten werden. = Bemessungsgrundlage Der aus dieser Berechnung ermittelte Betrag bildet die Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag. Die aktuelle Tariftabelle (gültig für das Jahr 2016) finden Sie auf der Rückseite. Die monatlich zu entrichtende Grundpauschale von derzeit 6,00 Euro ist in diesen Kostenbeitragssätzen nicht enthalten. Bei der Verrechnung des Kostenbeitrages ist die Leistungszeit jeweils auf eine volle Viertelstunde aufzurunden. Zur Berechnung des Kostenbeitrages sind unter anderem nachstehende Einkommensarten an die berechnenden Stellen anzuschließen: Pension (Rente), Unterhaltsleistungen, Ausgedinge / Geld, Einkommen aus Landwirtschaft (bei pauschalierten Land- und Forstwirten 70 % des jeweils geltenden Versicherungswertes), sonstige Einkünfte wie Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Opferrente, Unfallrente, Leibrente, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Sachbezüge, Einkünfte aus selbständiger Arbeit Sie sind zur Offenlegung aller beitragsrelevanten Fakten verpflichtet. Wird dieser Offenlegung nicht nachgekommen, so kann nach der Lage des Einzelfalles auch das kostendeckende Entgelt (Hauskrankenpflege 55,79 Euro, Fachsozialbetreuung 46,42 Euro, Heimhilfe 36,98 Euro) verlangt werden. Die nicht durch Kostenbeiträge gedeckten Kosten werden von den Regionalen Trägern Sozialer Hilfe und dem Land Oberösterreich übernommen. Das sind rund 75 Prozent der Kosten. Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Frau Lengauer Sabine 07262/ 551 67 367 gerne zur Verfügung. Tariftabelle 2016 Bemessungsgrundlage Kostenbeitrag pro Stunde Alleinstehende Ehepaare od. eingetragene Partner Heimhilfe FSB "A" Soziale HKP bis zu € 882,78 € 1.323,58 ohne Pflegegeldbezug € 4,10 bis zu € 982,78 € 1.423,58 € 4,20 € 9,70 € 3,70 € 9,20 bis zu € 1.082,78 € 1.523,58 € 5,70 € 11,20 € 5,80 € 11,30 bis zu € 1.182,78 € 1.623,58 € 7,50 € 13,00 € 7,50 € 13,00 bis zu € 1.282,78 € 1.723,58 € 9,40 € 14,90 € 9,40 € 14,90 bis zu € 1.382,78 € 1.823,58 € 11,40 € 16,90 € 11,40 € 16,90 bis zu € 1.482,78 € 1.923,58 € 13,60 € 19,10 € 13,60 € 19,10 bis zu € 1.582,78 € 2.023,58 € 15,80 € 21,30 € 15,80 € 21,30 bis zu € 1.682,78 € 2.123,58 € 18,10 € 23,60 € 18,10 € 23,60 bis zu € 1.782,78 € 2.223,58 € 20,60 € 26,10 € 20,60 € 26,10 bis zu € 1.882,78 € 2.323,58 € 23,20 € 28,70 € 23,20 € 28,70 bis zu € 1.982,78 € 2.423,58 € 25,90 € 31,40 € 25,90 € 31,40 bis zu € 2.082,78 € 2.523,58 € 28,60 € 34,10 € 28,60 € 34,10 bis zu € 2.182,78 € 2.623,58 € 31,50 € 36,50 € 31,50 € 37,00 bis zu € 2.282,78 € 2.723,58 € 34,60 € 36,50 € 34,60 € 40,10 über € 2.282,78 € 2.723,58 € 35,50 € 36,50 € 37,70 € 43,20 mit Pflegegeldbezug € 9,60 ohne Pflegegeldbezug € 1,80 mit Pflegegeldbezug € 7,30
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