Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Sie erhalten derzeit eine

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Sie erhalten derzeit eine mobile Betreuung und/oder Pflege (Heimhilfe und/oder Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit und/oder (soziale) Hauskrankenpflege) nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998, oder informieren sich soeben darüber.
Die mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz werden im Auftrag des jeweiligen
Sozialhilfeverbandes bzw. Stadt mit eigenem Statut (= Regionale Träger Sozialer Hilfe)
zumeist durch dafür beauftragte Anbieterorganisationen durchgeführt.
Bei Inanspruchnahme der mobilen Dienste ist ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die
Kostenbeitragsermittlung, -berechnung und -einhebung erfolgt zumeist durch die Regionalen
Träger Sozialer Hilfe. Die rechtliche Grundlage für die Einhebung von Kostenbeiträgen bildet
die Oö. Sozialhilfeverordnung 1998. Demnach ist ein (sozial gestaffelter) Kostenbeitrag zu
entrichten, der sowohl von der Höhe des Einkommens, als auch vom Bezug eines
Pflegegeldes (unabhängig von der Pflegegeldstufe) abhängig ist.
Die Berechnung des Kostenbeitrages erfolgt in den Grundzügen wie folgt:
Einkommen (§ 4 Oö. Sozialhilfeverordnung 1998)
abzüglich des Wohnaufwandes (inkl. nachgewiesener Betriebs- und Heizungskosten) bis
max. 500 Euro
abzüglich Pauschalen für unterhaltsberechtigte Personen
abzüglich erforderliche und anerkannte Therapiekosten betreuter Minderjähriger
(ausgenommen solcher, die auf Grundlage des Oö. Chancengleichheitsgesetzes geleistet
werden)
abzüglich Kosten für einen in einem Alten- und Pflegeheim wohnenden Ehegatten sowie
sonstige Unterhaltsleistungen, soweit diese aus diesem Einkommen bestritten werden.
= Bemessungsgrundlage
Der aus dieser Berechnung ermittelte Betrag bildet die Bemessungsgrundlage für den
Kostenbeitrag. Die aktuelle Tariftabelle (gültig für das Jahr 2016) finden Sie auf der
Rückseite. Die monatlich zu entrichtende Grundpauschale von derzeit 6,00 Euro ist in diesen
Kostenbeitragssätzen nicht enthalten. Bei der Verrechnung des Kostenbeitrages ist die
Leistungszeit jeweils auf eine volle Viertelstunde aufzurunden.
Zur Berechnung des Kostenbeitrages sind unter anderem nachstehende Einkommensarten
an die berechnenden Stellen anzuschließen:
Pension (Rente), Unterhaltsleistungen, Ausgedinge / Geld, Einkommen aus
Landwirtschaft (bei pauschalierten Land- und Forstwirten 70 % des jeweils geltenden
Versicherungswertes), sonstige Einkünfte wie Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe, Sozialhilfe, Opferrente, Unfallrente, Leibrente, Einkommen aus
Vermietung und Verpachtung, sonstige Sachbezüge, Einkünfte aus selbständiger
Arbeit
Sie sind zur Offenlegung aller beitragsrelevanten Fakten verpflichtet. Wird dieser
Offenlegung nicht nachgekommen, so kann nach der Lage des Einzelfalles auch das
kostendeckende Entgelt (Hauskrankenpflege 55,79 Euro, Fachsozialbetreuung 46,42 Euro,
Heimhilfe 36,98 Euro) verlangt werden. Die nicht durch Kostenbeiträge gedeckten Kosten
werden von den Regionalen Trägern Sozialer Hilfe und dem Land Oberösterreich
übernommen. Das sind rund 75 Prozent der Kosten.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Frau Lengauer Sabine 07262/ 551 67 367 gerne zur
Verfügung.
Tariftabelle 2016
Bemessungsgrundlage
Kostenbeitrag pro Stunde
Alleinstehende
Ehepaare od.
eingetragene
Partner
Heimhilfe
FSB "A"
Soziale HKP
bis zu
€
882,78
€ 1.323,58
ohne
Pflegegeldbezug
€ 4,10
bis zu
€
982,78
€ 1.423,58
€ 4,20
€ 9,70
€ 3,70
€ 9,20
bis zu
€ 1.082,78
€ 1.523,58
€ 5,70
€ 11,20
€ 5,80
€ 11,30
bis zu
€ 1.182,78
€ 1.623,58
€ 7,50
€ 13,00
€ 7,50
€ 13,00
bis zu
€ 1.282,78
€ 1.723,58
€ 9,40
€ 14,90
€ 9,40
€ 14,90
bis zu
€ 1.382,78
€ 1.823,58
€ 11,40
€ 16,90
€ 11,40
€ 16,90
bis zu
€ 1.482,78
€ 1.923,58
€ 13,60
€ 19,10
€ 13,60
€ 19,10
bis zu
€ 1.582,78
€ 2.023,58
€ 15,80
€ 21,30
€ 15,80
€ 21,30
bis zu
€ 1.682,78
€ 2.123,58
€ 18,10
€ 23,60
€ 18,10
€ 23,60
bis zu
€ 1.782,78
€ 2.223,58
€ 20,60
€ 26,10
€ 20,60
€ 26,10
bis zu
€ 1.882,78
€ 2.323,58
€ 23,20
€ 28,70
€ 23,20
€ 28,70
bis zu
€ 1.982,78
€ 2.423,58
€ 25,90
€ 31,40
€ 25,90
€ 31,40
bis zu
€ 2.082,78
€ 2.523,58
€ 28,60
€ 34,10
€ 28,60
€ 34,10
bis zu
€ 2.182,78
€ 2.623,58
€ 31,50
€ 36,50
€ 31,50
€ 37,00
bis zu
€ 2.282,78
€ 2.723,58
€ 34,60
€ 36,50
€ 34,60
€ 40,10
über
€ 2.282,78
€ 2.723,58
€ 35,50
€ 36,50
€ 37,70
€ 43,20
mit
Pflegegeldbezug
€ 9,60
ohne
Pflegegeldbezug
€ 1,80
mit
Pflegegeldbezug
€ 7,30