Rundmail vom 6.5.2016 der Landesregulierungsbehörde Nordrhein

Rundmail vom 6.5.2016 der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB
NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die 3. Regulierungsperiode im Gas, beginnend ab
dem 01.01.2018, ist nach den Vorschriften von Teil 2 Abschnitt 1 der
Gasnetzentgeltverordnung das Ausgangsniveau durch eine Kostenprüfung zu ermitteln (§ 6
Abs. 1 Satz 1 ARegV), die §§ 28 bis 30 der Gasnetzentgeltverordnung (§ 6 Abs. 1 Satz 2
ARegV) gelten entsprechend.
Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ARegV ermittelt die Landesregulierungsbehörde NordrheinWestfalen (kurz: LRegB NRW) für die in ihre Zuständigkeit fallenden Betreiber von
Gasverteilernetzen die zur Bestimmung der Erlösobergrenzen notwendigen Tatsachen. Um
das hierfür erforderliche Ausgangsniveau ermitteln zu können, beachten und nutzen Sie bitte
die als Anlage beigefügten Unterlagen.
Die Netzbetreiber haben alle für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen
Unterlagen bis zum 01.07.2016 vollständig bei der LRegB NRW einzureichen. Soweit ein
Netzbetreiber am Vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV teilnimmt, genügt die Vorlage
der Unterlagen bis zum 01.09.2016. Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 ARegV kann ein Antrag auf
Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 30. Juni diesen Jahres gestellt werden.
Die angeforderten Unterlagen übersenden Sie bitte ausschließlich elektronisch per E-Mail
an [email protected] oder per Post als Datenkopie auf CD, DVD oder USBStick (siehe auch die als Anlage beigefügten Hinweise, Nr. 4).
Rundmail vom 18.5.2016 – korrigierter EHB (Version 1.1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem E-Mail-Rundschreiben vom 06.05.2016 haben wir Sie über die Kostenprüfung
zur 3. Regulierungsperiode im Gas informiert.
Seit dieser Zeit kam es zu vereinzelten Formelkorrekturen im Erhebungsbogen. In der
Anlage erhalten Sie den aktualisierten Erhebungsbogen einschließlich der korrigierten
Formeln. In diese Datei wurde ein zusätzliches Tabellenblatt "Changelog" eingefügt, welches
die Änderungen gegenüber der Version aus der letzten Mail dokumentiert.
Wir empfehlen die Verwendung des aktuellen, in dieser Mail enthaltenen EHB Gas zur
Kostenprüfung. Sollten Sie bereits in großem Umfang Daten im Erhebungsbogen erfasst
haben, so können Sie bei Bedarf den Blattschutz aufheben und die Korrekturen manuell
vornehmen. Inhaltliche Änderungen am Erhebungsbogen sind nicht erlaubt!
Die übrigen in dieser Mail enthaltenen Dateien haben sich nicht verändert und werden der
Vollständigkeit halber erneut mit verschickt.
Im Downloadbereich finden Sie die benötigten Dokumente.