Rundmail vom 6.5.2016 der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die 3. Regulierungsperiode im Gas, beginnend ab dem 01.01.2018, ist nach den Vorschriften von Teil 2 Abschnitt 1 der Gasnetzentgeltverordnung das Ausgangsniveau durch eine Kostenprüfung zu ermitteln (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ARegV), die §§ 28 bis 30 der Gasnetzentgeltverordnung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV) gelten entsprechend. Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ARegV ermittelt die Landesregulierungsbehörde NordrheinWestfalen (kurz: LRegB NRW) für die in ihre Zuständigkeit fallenden Betreiber von Gasverteilernetzen die zur Bestimmung der Erlösobergrenzen notwendigen Tatsachen. Um das hierfür erforderliche Ausgangsniveau ermitteln zu können, beachten und nutzen Sie bitte die als Anlage beigefügten Unterlagen. Die Netzbetreiber haben alle für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen Unterlagen bis zum 01.07.2016 vollständig bei der LRegB NRW einzureichen. Soweit ein Netzbetreiber am Vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV teilnimmt, genügt die Vorlage der Unterlagen bis zum 01.09.2016. Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 ARegV kann ein Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 30. Juni diesen Jahres gestellt werden. Die angeforderten Unterlagen übersenden Sie bitte ausschließlich elektronisch per E-Mail an [email protected] oder per Post als Datenkopie auf CD, DVD oder USBStick (siehe auch die als Anlage beigefügten Hinweise, Nr. 4). Rundmail vom 18.5.2016 – korrigierter EHB (Version 1.1) Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem E-Mail-Rundschreiben vom 06.05.2016 haben wir Sie über die Kostenprüfung zur 3. Regulierungsperiode im Gas informiert. Seit dieser Zeit kam es zu vereinzelten Formelkorrekturen im Erhebungsbogen. In der Anlage erhalten Sie den aktualisierten Erhebungsbogen einschließlich der korrigierten Formeln. In diese Datei wurde ein zusätzliches Tabellenblatt "Changelog" eingefügt, welches die Änderungen gegenüber der Version aus der letzten Mail dokumentiert. Wir empfehlen die Verwendung des aktuellen, in dieser Mail enthaltenen EHB Gas zur Kostenprüfung. Sollten Sie bereits in großem Umfang Daten im Erhebungsbogen erfasst haben, so können Sie bei Bedarf den Blattschutz aufheben und die Korrekturen manuell vornehmen. Inhaltliche Änderungen am Erhebungsbogen sind nicht erlaubt! Die übrigen in dieser Mail enthaltenen Dateien haben sich nicht verändert und werden der Vollständigkeit halber erneut mit verschickt. Im Downloadbereich finden Sie die benötigten Dokumente.
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