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PRESSEMITTEILUNG
8. Juni 2016
Nr. 68/2016
Unwetter mit Hochwasser im Landkreis Weilheim-Schongau;
Finanzielle Soforthilfe
Das bayerische Kabinett hat am 7. Juni 2016 ein umfangreiches Hilfsprogramm beschlossen. Der Landkreis Weilheim-Schongau hat vorläufig einen Betrag von 2 Mio.
Euro vom Freistaat Bayern erhalten.
Die vom Hochwasser betroffenen Gemeinden werden ab Donnerstag, 09.06.2016
die Hilfen auf Antrag auszahlen. Folgende Hilfen können unter den genannten Voraussetzungen beantragt werden:
1. Das Geld ist zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter mit Hochwasser
zerstörtem Hausrat oder Betriebs-bzw. Vereinsvermögen zu verwenden
2. Es ist glaubhaft zu machen, dass ein Schaden entstanden ist.
3. Das Sofortgeld beträgt 1.500.-EURO pro Privathaushalt. Bei Unternehmen
(Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen, land-u. forstwirtschaftlichen Betrieben) mit bis zu 50 Mitarbeitern und Vereinen beträgt das Sofortgeld bis zu
5.000.-EURO. In Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich. Versicherungsleistungen sind anzurechnen.
4. Desweiteren werden Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ gewährt. Private Haushalte können Soforthilfe von bis zu 5.000.EURO pro Haushalt beantragen. War Versicherungsschutz möglich, wurde jedoch keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500.EURO je Haushalt. Versicherungsleistungen werden angerechnet. Sofortgeld
wird nicht angerechnet. Bei Ölschäden an Gebäuden ist eine Soforthilfe von
bis zu 10.000.-EURO je Wohngebäude möglich. Der Gebäudeschaden durch
Öl muss nachgewiesen werden. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht hier ein
Kostenvoranschlag. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bei Ölschaden bis zu 5.000.EURO.
5. Bei Sofortgeld und Soforthilfe wird keine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Bei möglichen weiteren Hilfen aus dem Härtefond „Notstandsbeihilfen“ wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Geschädigten geprüft.
6. Die Anträge sind bis spät. 30. September 2016 zu stellen.
Die betroffenen Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau (vorrangig die
Gemeinden Polling, Oberhausen, Wessobrunn und Hohenpeißenberg sowie
der Markt Peißenberg) werden gebeten die Hilfen schnell und unbürokratisch
zu gewähren.
Martina Huber
Pressestelle