Wichtige Informationen zu den Unwetterereignissen vom 29./30.05.2016 1. Baden-Württemberg gewährt Soforthilfe nach den Unwetterereignissen vom 29./30.05.16 Das Land Baden-Württemberg gewährt nach den zurückliegenden Unwettern den besonders hart Betroffenen eine Soforthilfe für erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Die Einwohner Gundelsheims können die Hilfen ab 08.06.2016 um 10.00 Uhr zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses beantragen. Die Soforthilfe richtet sich nach Maßgaben des Landes Baden-Württemberg an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten. Auf Antrag wird den Geschädigten eine Soforthilfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausbezahlt. Diese beträgt bis zur Hälfte des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens bis zu 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb. Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfe sind unter anderem: Es handelt sich um erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Der geltend gemachte Schaden ist nicht anderweitig, z. B. über Versicherungsleistungen, abgedeckt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Antragsteller übersteigt nicht die Obergrenze von 25.000 Euro bei Ledigen und 50.000 Euro bei Verheirateten. Weiter ist zu beachten: Ende der Auszahlungsfrist: 31. Juli 2016 Die mehrfache Geltendmachung desselben Schadens ist ausgeschlossen. Landeshilfen sind zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden oder nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfe nicht vorlagen. Bei der Antragstellung ist zu beachten: Persönliche Vorsprache der Geschädigten. In besonderen Härtefällen können die Hilfen auch durch schriftlich Bevollmächtigte beantragt werden. Antragsteller und Bevollmächtigte müssen sich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass) Für Fragen steht Ihnen Marcel Reinhard unter der Telefonnummer 06269/9616 zur Verfügung. C:\Users\Vorberger\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\ARAYIVQ8\Pressemitteilung Gundelsheim - Hochwasser.docx Seite 2 von 3 2. Entsorgung von Hochwasserabfällen Abfälle die durch das Unwetterereignis vom 29. auf 30.05.2016 verursacht wurden, können bis einschließlich 11.06.2016 zu folgenden Zeiten kostenlos im Bauhof angeliefert werden. Montag – Freitag Samstag 7.00 – 19.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Bitte nutzen Sie dieses Angebot „maßvoll“ und entsorgen zunächst die dringendsten Abfälle auf diesem Wege. Wer keine sofortige Entsorgung benötigt, kann weiterhin das für die öffentliche Sperrmüllabfuhr übliche Verfahren (Sperrmüllkarten) nutzen. Außerdem können die Abfälle auch kostenlos beim Entsorgungszentrum in Eberstadt abgegeben werden. 3. Straßensperrungen Durch die Unwetterereignisse sind derzeit folgende Straßen gesperrt: Höchstberg: Vollsperrung Richtung Untergriesheim (L 1096 / K 2035) Der Streckenabschnitt muss aufgrund eines Erdrutsches und einer Unterspülung in den nächsten Wochen gesperrt werden. Der Landkreis Heilbronn ist bemüht, den Straßenabschnitt schnellstmöglich instand zu setzen. Durch die Sperrung des Straßenabschnittes kann es zu Verspätungen beim Busverkehr kommen. Obergriesheim: Vollsperrung Mühlweg Richtung Untergriesheim Durch mehrere Erdrutsche und quer liegende Bäume ist der Gemeindeverbindungsweg weiter unpassierbar. Hinweis: Es wird immer wieder festgestellt dass die Absperrungen durch Verkehrsteilnehmer eigenmächtig beiseite geräumt werden. Wir bitten um Beachtung, da dies zum einen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und des Weiteren auch sehr gefährlich sein kann. Wir appellieren an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Obergriesheim: Vollsperrung des Abzweig Fa. Fischer in Richtung alter Kläranlage Die Fahrbahn des dortigen landwirtschaftlichen Weges wurde an der Einmündung zum Jagst-Radweg unterspült und rutschte zum Teil ab. Eine Freigabe kann vorerst nicht erfolgen. 4. Zugverkehr Die unwetterbedingten Störungen auf der Stadtbahnstrecke Nord (S41 / S42) konnten zwischenzeitlich beseitigt werden. Auf der Frankenbahn (Würzburg / Stuttgart) kommt Seite 3 von 3 es weiterhin zu Störungen. Bitte beachten Sie hierzu den nachfolgend abgedruckten Ersatzfahrplan.
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