Zuwegung WEA-Standorte Römerberg in Kordel fertig

Versuch einer objektiven
Streckenanalyse/Zusammenstellung objektiver
Fakten
05.06.2016
1
Im Informationsprospekt der FWG Kordel zum Bürgerentscheid
‚Windenergie in Kordel‘ am 13.03.2016 sollten Fakten zur
Windenergie aufgeführt sein, damit sich die Bürger/innen ein
objektives Urteil bilden konnten.
Unter der Rubrik Planung im Wald wird ausgeführt, dass die
WEA-Standorte
in
Zusammenarbeit
mit
den
Naturschutzbehörden u. dem zuständigen Forstamt erfolgt sei
sowie die Windkrafträder keine Gefahr für Tiere und das
Ökosystem darstellen würden. Außerdem würden bereits
ausgebaute Zugangswege genutzt werden.
Im Anschreiben führt Ortsbürgermeister Medard Roth unter
Ziffer 3 aus, dass unser schöner Wald nicht durch den Ausbau von
Windkraftanlagen in Mitleidenschaft gezogen werde würde. Der
Naturschutz würde eingehalten, es fänden keine großen
Rodungen statt, weil die Anlagen wenig Platz benötigten.
05.06.2016
2
Um die geplante Trasse im Hinblick auf die von
z.B. von ENERCON aufgestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung (beispielsweise
Spezifikation Zuwegung- und Kranstellfläche E101/133 m BFT) auf tatsächliche Durchführbarkeit
hin zu überprüfen, wurde der Streckenabschnitt
vom ‚Tauerngrund‘ beginnend bis zu den
jeweiligen potentiellen WEA-Standorten in unsere
Bewertung mit einbezogen. Als technische
Hilfsmittel dienten ein Lasermessgerät, Maßband
,Messlatte und manuelle Zählungen/Schätzungen
der zu rodenden Bäume.
05.06.2016
3
Die jeweiligen Streckenabschnitte wurden eingehend
überprüft. Um den ausgebauten Wegeanforderungen
zu genügen (Mindeststandards) müsste der bestehende
nur teils geschotterte Weg um mindestens 3m
verbreitert werden.
Der Weg hat eine Gesamtlänge von 4900m. Der
Streckenverlauf ist ca. 90 % linksseitig geböscht. Ca.
4/5 hiervon sind Böschungen von ca. 1,5m bis auf
stellenweise 4m und mehr vom linken Wegrand her
hangaufwärts steigend. 1/5 des Böschungsverlauf ist
durchweg von o,5m beginnend bis zu Null fallend.
Dieser Streckenabschnitt befindet sich überwiegend
auf dem Plateau ‚Römerberg‘.
05.06.2016
4
Bedingt durch den Geländezuschnitt (grundsätzlich
aufsteigende Hanglage) entlang der Strecke ist es
wegebaulisch unabdingbar den neuen Böschungsrand
abzuflachen. Hierdurch dürften weitere Bäume gefällt
werden.
Die Baum-Zählungen erbrachten abhängig vom
Standort/Alter des Baumbewuchses pp. einen
Durchschnittswert von 3 bis 4 zu rodende Bäume auf
10m Länge u. 3m Tiefe. Diese ergibt rechnerisch einen
Rodungsanteil von mindestens 1410 Waldbäumen auf
die Gesamtstrecke. Nicht berücksichtigt ist der Anteil
der Bäume, welche auf der ‚neuen‘ Böschung stehen
(siehe zuvor).
05.06.2016
5
Die Gesamtstrecke umfasst 10 Links- und 8 Rechtskurven in
Fahrtrichtung
WEA
Standorte.
Die
kurvenreiche
Steigungsstrecke erfordert in den Kurvenbereichen einen
sichtlich erhöhten Rodungsanteil, da jene Bereiche von der
Ladung der Schwertransporte (z.B. Beton-Fertigsegmente für
den Turm des WEA) überstrichen werden u. somit frei von
Hindernissen sein müssen.
Die Strecke bzw. alle Kurven müssen baulich so ausgestaltet
sein, dass die Spezialfahrzeuge die Hin- und Rückfahrt (kein
Ringverkehr möglich) ‚gefahrlos‘ bewerkstelligen können.
Entweder müssen die Kurven teils massiv für beide
Fahrtrichtungen ausgebaut werden oder alternativ nach
Einzelfallentscheidung die Strecke punktuell begradigt werden.
Beide Optionen/Streckenoptimierungen haben eine deutliche
Steigerung des Rodungsanteils einhergehend mit starken Erdund Felsbewegungen pp. zur Folge.
05.06.2016
6
9 Kurven müssen aufgrund ihrer topographischen Lage
u. des Kurventypus besonders intensiv baulich verändert
werden. Rodungsanteil: ca. 806 Bäume. Die restlichen
Kurven (11): ca. 500
Unter
Berücksichtigung
der
unterschiedlichen
Gradzahlen der Links- u. Rechtskurven, der Art u. Alter
des Baumbestandes, des Geländezuschnittes ist der
geschätzte Rodungsanteil für die 18 Kurven von
mindestens 1306 Bäumen realitätsnah und anhand der
von ENERCON vorliegenden Planunterlagen für den
Trassenausbau
als
Orientierungshilfe
seriös
hochgerechnet worden.
Beispiel: http://butzbach.gegenwind-im-taunus.de/
05.06.2016
7
Nicht mit eingerechnet ist die Rodung für notwendige Ausweichbuchten wegen Begegnungsverkehr und die Fläche für Wendemöglichkeit (en) der Spezialfahrzeuge
http://www.blw-fraktion.de/html/themen_umwelt_windraeder.htm
05.06.2016
8
Der Streckenverlauf hat örtlich Steigungen von
mehr als 7%, abschnittsweise mehr als 12%.
Das bedeutet nach den ENERCONMindestanforderungen einer Zuwegung eine
Asphaltierung mit entsprechendem Unterbau
bei den betreffenden Streckenabschnitten, um
eine Achsenlast von 12t u. Befahrbarkeit der
Trasse mit maximalen Gesamtgewicht von 140t
zu gewährleisten.
05.06.2016
9
Große Streckenabschnitte zeigen in dem betreffenden
Böschungsgelände gewachsene sichtbare Felsformationen. Eine
Verbreiterung der Trasse nach rechts scheidet wegen der
nahezu durchgängigen Steillage hangabwärts grundsätzlich
aus Kostengründen aus.
http://www.blw-fraktion.de/html/themen_umwelt_windraeder.htm
05.06.2016
10
Die im Vortrag gemachten Ausführungen stellen keinerlei Angriff
auf die innovative Geschäftsphilosophie der Fa. ENERCON GmbH,
26605 Aurich, dar. Die umfangreichen Unterlagen i.S. Zuwegung u.
Kranstellfläche E-101 der Fa. ENERCON können über die bekannten
Suchmaschinen über das öffentliche Internet recherchiert u. gelesen
werden.
05.06.2016
11
05.06.2016
Rote Fläche = 50000qm = 5ha
Fläche an Windrädern angepasst an Anlagen im Soonwald !
12
05.06.2016
13
Quelle: ENERCON
05.06.2016
14
05.06.2016
15
05.06.2016
16
Lichte Wegbreite 3m, Fahrzeugbreite 1,5m. Gesamte Wegstrecke
nur teilweise geschottert, z.B. an Feuchtstellen. Linksseitig befindet
ein kleiner Bachlauf, Fichtenbestand ist in Privatbesitz. Rechts
Stromtrasse mit ansteigender Böschung
05.06.2016
17
Weitläufiges Feuchtbiotop, vorwiegend Erlenbestand
05.06.2016
18
Linksseitig Böschung von ca. 1,50m in den Hang aufsteigend.
05.06.2016
19
Rechtskurve 850m
kurz nach dem
Hinweisschild
‚Waldspielplatz‘
Analog den Mindestanforderungen
(z.B. Rechtskurve mit 60 Grad) für
den Ausbau von geeigneten Wegen
sind linksseitig die Beseitigung der
Böschung auf einer Länge von ca.
70m u. einer Tiefe von ca. 20m
sowie rechtsseitig das Roden von
Bäumen unabdingbar.
Bei einem Kurvenausbau in einem
Winkel kleiner als 90 Grad ist zu
beachten, dass sich das Bogenstück
in der Kurvenbiegung nach außen
verschiebt u. sich der Bereich der
erforderlichen Fahrbeinbreite stark
vergrößert. D.h., im Kurveninnenund Kurvenaußenbereich werden
Flächen beim Befahren durch den
Schwerlastverkehr/Ladung
überstrichen.
Quelle: Fa. ENERCON
05.06.2016
20
Die Markierung bezeichnet die zu rodende bzw. die abzutragende
Fläche. Die Markierungen sind nicht maßstabsgerecht.
05.06.2016
21
Markierung bezeichnet grob den Verlauf der
Böschungsbegradigung bzw. Baumrodung
05.06.2016
22
Markierung zeigt den zu rodenden Baumbestand sowie Abflachung
der Böschung rechts . Im Bereich der Kurve befindet sich ein
ausgedehntes Feuchtbiotop mit Bachlauf
05.06.2016
23
Der Bach unterquert die Kurve in einer Verrohrung
05.06.2016
24
Streckenabschnitt
nach der
Rechtskurve
Linkskurve, welche nach ca. 40m
an die zuvor präsentierte
Rechtskurve folgt.
Für den gefahrlosen Transport
zwischen zwei Kurven muss
mindestens eine gerade Strecke von
50m vorhanden sein.
40
m
05.06.2016
25
Böschung links ab ca. 2m steigend, Fahrzeug hat eine lichte Höhe
von 2m
05.06.2016
26
Böschungshöhe 4m und in den Hang stark ansteigend
05.06.2016
27
Rechtskurve bei ca.
1600 Streckenmeter
:
Baumrodung rechts- u.
linksseitig Böschung von
2m an steigend.
05.06.2016
28
Markierung zeigt den zu rodenden Baumbestand/abzutragende
Böschung links
05.06.2016
29
Links Böschung mehr als 2,50m ansteigend
05.06.2016
30
Markierung zeigt die abzutragende Böschung mit Rodungsanteil
Baumbestand
05.06.2016
31
Abtragen der Böschung incl. Rodung
05.06.2016
32
wie zuvor
05.06.2016
33
Selbiger Streckenabschnitt
Böschung höher als 4m u. ins
Gelände aufsteigend. Gewachsener
Fels auf mind. 100m entlang des
Weges.
05.06.2016
34
Fahrzeug hat ein lichte Höhe von 2m.
05.06.2016
35
LINKSSEITIG ZU
RODENDER WALD
05.06.2016
LINKSSEITIG ABZUTRAGENDE
BÖSCHUNG, CA. 3-4 M HOCH
STEIGEND
36
GLEICHER
STRECKENABSCHNITT
05.06.2016
GLEICHER
STRECKENABSCHNITT
37
Wasserschutzzone II
05.06.2016
38
Rechtsseitig des Weges verlaufender Steilhang
05.06.2016
39
Es handelt sich um eine steigungsfreie Geradeausstrecke,
wobei linksseitig am Wegrand Felsschichten sichtbar
werden. Im Gelände vereinzelt größere Felsbrocken.
05.06.2016
40
Linksseitige Böschung ansteigend, am Rand stark
bewaldet, Gelände mit Felsbrocken durchsetzt
05.06.2016
41
Wegrand mit sichtbaren Felsschichten u. Felsbrocken
05.06.2016
42
Diverse Felsbrocken im Gelände. Die Böschung
müsste wegen der notwendigen Wegverbreiterung
von mindestens 3m abgetragen werden.
05.06.2016
43
Linksseitige Böschung ca. 1m , lichte Wegbreite 3m.
100m weiter potentieller Standort WEA 1, * Anfahrtspunkt für Rettungsfahrzeuge
05.06.2016
44
Linkskurve
‚Römerberg‘ Richtung
Alte Mülldeponie
Bei Linkskurven muss die Fläche
zwischen Außen- und Innenradius
befestigt sein. Z.B. bei einer 90
Grad-Linkskurve
muss
die
Fahrbahn bereits ca. 13m vor
Beginn des Kurvenabschnittes in
Fahrtrichtung auf 6,50m befestigt
ausgebaut sein. Darüberhinaus
sind die Flächen linksseitig des
Kurvenbereiches
(Innenbiegung)
auf ca. 13m in die Tiefe u.
rechtsseitig auf ca. 3m von
Hindernissen frei zu halten, weil
diese Flächen beim Durchfahren
von der Ladung der Transporte
überstrichen werden können.
Quelle: Fa. ENERCON
05.06.2016
45
Zur alten Mülldeponie
Möglicher Standort für WEA 2, alternative Zuwegung
05.06.2016
46
Linkskurve in Richtung ‚Wildwiese‘
05.06.2016
47
Richtung Abzweigung ‚Hochmark‘ links, geradeaus ‚Wildwiese‘
05.06.2016
48
Böschung
05.06.2016
rechts weniger als 1m, *Anfahrtspunkt für
Rettungsfahrzeuge
49
Der Ausbau der Trasse birgt mehrfach hohe Risiken und erfordert
geländebedingt nicht vertretbare Eingriffe in die Natur- und
Kulturlandschaft.
In der Wasserschutzzone II bestehen durch den konkret nicht
abschätzbaren massiven Bauverkehr/ Baustelleneinrichtung
erhebliche
/Verwendung wassergefährdender Stoffe pp.
Gefährdungsmomente, so dass nachteilige Auswirkungen auf das
Grundwasser nicht auszuschließen sind. Das Schutzgut Wasser
steht als
‚Lebensmittel Nr. 1‘ an oberster Stelle.
05.06.2016
50
Der Verlauf der Streckenführung, insbesondere die 18 Links- oder/und
Rechtskurven verursachen umfangreiche Rodungen, Erd- und
Felsbewegungen. Das konkrete Ausmaß der die Böschungen
durchdringenden Felsschichten ist unklar, da nicht mit bloßem Auge
sichtbar. Notwendige Felssprengungen sind unweigerlich die Folge.
Die 4900m lange Zuwegung ist somit wegen der unwägbaren Risiken
(nicht sichtbare Felsmassive) ohnehin schon sehr kosten- und
zeitaufwendig. Das Projekt bleibt bei vernünftiger Betrachtung weder
für den Projektor, den Investor, noch für die Ortsgemeinde Kordel
aufgrund der nicht konkret kalkulierbaren Risiken, auch der
finanziellen Risiken, wirtschaftlich keineswegs abschätzbar.
Alternative Zuwegungen scheiden aus.
05.06.2016
51
Vollständigkeitshalber wurde der Rodungsanteil für die Ausführung der
Kranstellflächen incl. Stellplatz/erweiterte Zuwegung WEA berechnet. Pro
Stellfläche ca. 6000 qm.
Eine Wiederaufforstung von partiellen Flächen (z.B. für benötigte Stellfläche
des Aufbaukrans) erscheint eher unwahrscheinlich, weil diese Teilflächen für
eventuelle Reparaturarbeiten am Rotor/Gondel pp. nicht rückgebaut werden
dürften.
Ein Rückbau/Wiederaufforstung
wirkt eher unwirtschaftlich. Nicht
eingerechnet sind die Trassen für Erdkabel (Steuer-, Stromleitungen pp.)
Berechnungsmodus/Mittelwerte: Auf dem Plateau ca. 8 Bäume pro 100 qm.
Entlang der Wegstrecke: ca. 3-4 Bäume auf 30qm. Die 18 Kurvenbereiche wurden
analog der Berechnungsmodalitäten der Fa. ENERCON ermittelt.
Brutto-Gesamtrodungsanteil 3 WEA-Standorte: 1440 Waldbäume (Laub- und
Nadelbäume)
Summe total (Ausbau Wegtrecke u. 3 WEA-Standorte, ohne notwendige
Ausweichbuchten, Wendemöglichkeiten, ohne Trassen für diverse Erdkabel):
projektfreundlich ca. 4156 zu fällende Waldbäume
05.06.2016
52
Der namentlich bekannte Projektierer hat lt. aktuellem
Handelsregisterauszug v. 29.04.2016 als Gesellschaftsform einer
mbH & Co KG ein Grund- oder Stammkapital von 25000 €. Er
ist alleiniger Kommanditist, Einlage 1000€
u. alleiniger
Geschäftsführer.
Wer ist Kostenträger für den Ausbau der wegebaulich
komplizierten Trasse und für das notwendige Bodengutachten?
Wer haftet (vermutlich der Steuerzahler) ) wenn die
Ausbaukosten der Trassenführung
finanziell explodieren
oder/und, falls der Projektierer insolvent werden sollte?
Obsiegt die Vernunft der politischen und kommunalen
Entscheidungsträger? Es ist nicht zu spät, diesen Irrweg zu
beenden.
.
05.06.2016
53
Der gesunde Menschenverstand ersetzt
fast sämtliche Grade von Bildung,
während sämtliche Grade von Bildung
den gesunden Menschenverstand nicht
ersetzen können.‘
Arthur Schoppenhauer
05.06.2016
54
‚Alternative Energiegewinnung ist unsinnig,
wenn sie genau das zerstört, was man
eigentlich durch sie bewahren will:
DIE NATUR !!‘
Reinhold Messner
Beitrag von Eckhard OTTO, 2. Vorsitzender IG 'Keine Windkraft im Kordeler Wald'
( verantwortlich im Sinne PresseG)
05.06.2016
55