Versuch einer objektiven Streckenanalyse/Zusammenstellung objektiver Fakten 05.06.2016 1 Im Informationsprospekt der FWG Kordel zum Bürgerentscheid ‚Windenergie in Kordel‘ am 13.03.2016 sollten Fakten zur Windenergie aufgeführt sein, damit sich die Bürger/innen ein objektives Urteil bilden konnten. Unter der Rubrik Planung im Wald wird ausgeführt, dass die WEA-Standorte in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden u. dem zuständigen Forstamt erfolgt sei sowie die Windkrafträder keine Gefahr für Tiere und das Ökosystem darstellen würden. Außerdem würden bereits ausgebaute Zugangswege genutzt werden. Im Anschreiben führt Ortsbürgermeister Medard Roth unter Ziffer 3 aus, dass unser schöner Wald nicht durch den Ausbau von Windkraftanlagen in Mitleidenschaft gezogen werde würde. Der Naturschutz würde eingehalten, es fänden keine großen Rodungen statt, weil die Anlagen wenig Platz benötigten. 05.06.2016 2 Um die geplante Trasse im Hinblick auf die von z.B. von ENERCON aufgestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung (beispielsweise Spezifikation Zuwegung- und Kranstellfläche E101/133 m BFT) auf tatsächliche Durchführbarkeit hin zu überprüfen, wurde der Streckenabschnitt vom ‚Tauerngrund‘ beginnend bis zu den jeweiligen potentiellen WEA-Standorten in unsere Bewertung mit einbezogen. Als technische Hilfsmittel dienten ein Lasermessgerät, Maßband ,Messlatte und manuelle Zählungen/Schätzungen der zu rodenden Bäume. 05.06.2016 3 Die jeweiligen Streckenabschnitte wurden eingehend überprüft. Um den ausgebauten Wegeanforderungen zu genügen (Mindeststandards) müsste der bestehende nur teils geschotterte Weg um mindestens 3m verbreitert werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von 4900m. Der Streckenverlauf ist ca. 90 % linksseitig geböscht. Ca. 4/5 hiervon sind Böschungen von ca. 1,5m bis auf stellenweise 4m und mehr vom linken Wegrand her hangaufwärts steigend. 1/5 des Böschungsverlauf ist durchweg von o,5m beginnend bis zu Null fallend. Dieser Streckenabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Plateau ‚Römerberg‘. 05.06.2016 4 Bedingt durch den Geländezuschnitt (grundsätzlich aufsteigende Hanglage) entlang der Strecke ist es wegebaulisch unabdingbar den neuen Böschungsrand abzuflachen. Hierdurch dürften weitere Bäume gefällt werden. Die Baum-Zählungen erbrachten abhängig vom Standort/Alter des Baumbewuchses pp. einen Durchschnittswert von 3 bis 4 zu rodende Bäume auf 10m Länge u. 3m Tiefe. Diese ergibt rechnerisch einen Rodungsanteil von mindestens 1410 Waldbäumen auf die Gesamtstrecke. Nicht berücksichtigt ist der Anteil der Bäume, welche auf der ‚neuen‘ Böschung stehen (siehe zuvor). 05.06.2016 5 Die Gesamtstrecke umfasst 10 Links- und 8 Rechtskurven in Fahrtrichtung WEA Standorte. Die kurvenreiche Steigungsstrecke erfordert in den Kurvenbereichen einen sichtlich erhöhten Rodungsanteil, da jene Bereiche von der Ladung der Schwertransporte (z.B. Beton-Fertigsegmente für den Turm des WEA) überstrichen werden u. somit frei von Hindernissen sein müssen. Die Strecke bzw. alle Kurven müssen baulich so ausgestaltet sein, dass die Spezialfahrzeuge die Hin- und Rückfahrt (kein Ringverkehr möglich) ‚gefahrlos‘ bewerkstelligen können. Entweder müssen die Kurven teils massiv für beide Fahrtrichtungen ausgebaut werden oder alternativ nach Einzelfallentscheidung die Strecke punktuell begradigt werden. Beide Optionen/Streckenoptimierungen haben eine deutliche Steigerung des Rodungsanteils einhergehend mit starken Erdund Felsbewegungen pp. zur Folge. 05.06.2016 6 9 Kurven müssen aufgrund ihrer topographischen Lage u. des Kurventypus besonders intensiv baulich verändert werden. Rodungsanteil: ca. 806 Bäume. Die restlichen Kurven (11): ca. 500 Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gradzahlen der Links- u. Rechtskurven, der Art u. Alter des Baumbestandes, des Geländezuschnittes ist der geschätzte Rodungsanteil für die 18 Kurven von mindestens 1306 Bäumen realitätsnah und anhand der von ENERCON vorliegenden Planunterlagen für den Trassenausbau als Orientierungshilfe seriös hochgerechnet worden. Beispiel: http://butzbach.gegenwind-im-taunus.de/ 05.06.2016 7 Nicht mit eingerechnet ist die Rodung für notwendige Ausweichbuchten wegen Begegnungsverkehr und die Fläche für Wendemöglichkeit (en) der Spezialfahrzeuge http://www.blw-fraktion.de/html/themen_umwelt_windraeder.htm 05.06.2016 8 Der Streckenverlauf hat örtlich Steigungen von mehr als 7%, abschnittsweise mehr als 12%. Das bedeutet nach den ENERCONMindestanforderungen einer Zuwegung eine Asphaltierung mit entsprechendem Unterbau bei den betreffenden Streckenabschnitten, um eine Achsenlast von 12t u. Befahrbarkeit der Trasse mit maximalen Gesamtgewicht von 140t zu gewährleisten. 05.06.2016 9 Große Streckenabschnitte zeigen in dem betreffenden Böschungsgelände gewachsene sichtbare Felsformationen. Eine Verbreiterung der Trasse nach rechts scheidet wegen der nahezu durchgängigen Steillage hangabwärts grundsätzlich aus Kostengründen aus. http://www.blw-fraktion.de/html/themen_umwelt_windraeder.htm 05.06.2016 10 Die im Vortrag gemachten Ausführungen stellen keinerlei Angriff auf die innovative Geschäftsphilosophie der Fa. ENERCON GmbH, 26605 Aurich, dar. Die umfangreichen Unterlagen i.S. Zuwegung u. Kranstellfläche E-101 der Fa. ENERCON können über die bekannten Suchmaschinen über das öffentliche Internet recherchiert u. gelesen werden. 05.06.2016 11 05.06.2016 Rote Fläche = 50000qm = 5ha Fläche an Windrädern angepasst an Anlagen im Soonwald ! 12 05.06.2016 13 Quelle: ENERCON 05.06.2016 14 05.06.2016 15 05.06.2016 16 Lichte Wegbreite 3m, Fahrzeugbreite 1,5m. Gesamte Wegstrecke nur teilweise geschottert, z.B. an Feuchtstellen. Linksseitig befindet ein kleiner Bachlauf, Fichtenbestand ist in Privatbesitz. Rechts Stromtrasse mit ansteigender Böschung 05.06.2016 17 Weitläufiges Feuchtbiotop, vorwiegend Erlenbestand 05.06.2016 18 Linksseitig Böschung von ca. 1,50m in den Hang aufsteigend. 05.06.2016 19 Rechtskurve 850m kurz nach dem Hinweisschild ‚Waldspielplatz‘ Analog den Mindestanforderungen (z.B. Rechtskurve mit 60 Grad) für den Ausbau von geeigneten Wegen sind linksseitig die Beseitigung der Böschung auf einer Länge von ca. 70m u. einer Tiefe von ca. 20m sowie rechtsseitig das Roden von Bäumen unabdingbar. Bei einem Kurvenausbau in einem Winkel kleiner als 90 Grad ist zu beachten, dass sich das Bogenstück in der Kurvenbiegung nach außen verschiebt u. sich der Bereich der erforderlichen Fahrbeinbreite stark vergrößert. D.h., im Kurveninnenund Kurvenaußenbereich werden Flächen beim Befahren durch den Schwerlastverkehr/Ladung überstrichen. Quelle: Fa. ENERCON 05.06.2016 20 Die Markierung bezeichnet die zu rodende bzw. die abzutragende Fläche. Die Markierungen sind nicht maßstabsgerecht. 05.06.2016 21 Markierung bezeichnet grob den Verlauf der Böschungsbegradigung bzw. Baumrodung 05.06.2016 22 Markierung zeigt den zu rodenden Baumbestand sowie Abflachung der Böschung rechts . Im Bereich der Kurve befindet sich ein ausgedehntes Feuchtbiotop mit Bachlauf 05.06.2016 23 Der Bach unterquert die Kurve in einer Verrohrung 05.06.2016 24 Streckenabschnitt nach der Rechtskurve Linkskurve, welche nach ca. 40m an die zuvor präsentierte Rechtskurve folgt. Für den gefahrlosen Transport zwischen zwei Kurven muss mindestens eine gerade Strecke von 50m vorhanden sein. 40 m 05.06.2016 25 Böschung links ab ca. 2m steigend, Fahrzeug hat eine lichte Höhe von 2m 05.06.2016 26 Böschungshöhe 4m und in den Hang stark ansteigend 05.06.2016 27 Rechtskurve bei ca. 1600 Streckenmeter : Baumrodung rechts- u. linksseitig Böschung von 2m an steigend. 05.06.2016 28 Markierung zeigt den zu rodenden Baumbestand/abzutragende Böschung links 05.06.2016 29 Links Böschung mehr als 2,50m ansteigend 05.06.2016 30 Markierung zeigt die abzutragende Böschung mit Rodungsanteil Baumbestand 05.06.2016 31 Abtragen der Böschung incl. Rodung 05.06.2016 32 wie zuvor 05.06.2016 33 Selbiger Streckenabschnitt Böschung höher als 4m u. ins Gelände aufsteigend. Gewachsener Fels auf mind. 100m entlang des Weges. 05.06.2016 34 Fahrzeug hat ein lichte Höhe von 2m. 05.06.2016 35 LINKSSEITIG ZU RODENDER WALD 05.06.2016 LINKSSEITIG ABZUTRAGENDE BÖSCHUNG, CA. 3-4 M HOCH STEIGEND 36 GLEICHER STRECKENABSCHNITT 05.06.2016 GLEICHER STRECKENABSCHNITT 37 Wasserschutzzone II 05.06.2016 38 Rechtsseitig des Weges verlaufender Steilhang 05.06.2016 39 Es handelt sich um eine steigungsfreie Geradeausstrecke, wobei linksseitig am Wegrand Felsschichten sichtbar werden. Im Gelände vereinzelt größere Felsbrocken. 05.06.2016 40 Linksseitige Böschung ansteigend, am Rand stark bewaldet, Gelände mit Felsbrocken durchsetzt 05.06.2016 41 Wegrand mit sichtbaren Felsschichten u. Felsbrocken 05.06.2016 42 Diverse Felsbrocken im Gelände. Die Böschung müsste wegen der notwendigen Wegverbreiterung von mindestens 3m abgetragen werden. 05.06.2016 43 Linksseitige Böschung ca. 1m , lichte Wegbreite 3m. 100m weiter potentieller Standort WEA 1, * Anfahrtspunkt für Rettungsfahrzeuge 05.06.2016 44 Linkskurve ‚Römerberg‘ Richtung Alte Mülldeponie Bei Linkskurven muss die Fläche zwischen Außen- und Innenradius befestigt sein. Z.B. bei einer 90 Grad-Linkskurve muss die Fahrbahn bereits ca. 13m vor Beginn des Kurvenabschnittes in Fahrtrichtung auf 6,50m befestigt ausgebaut sein. Darüberhinaus sind die Flächen linksseitig des Kurvenbereiches (Innenbiegung) auf ca. 13m in die Tiefe u. rechtsseitig auf ca. 3m von Hindernissen frei zu halten, weil diese Flächen beim Durchfahren von der Ladung der Transporte überstrichen werden können. Quelle: Fa. ENERCON 05.06.2016 45 Zur alten Mülldeponie Möglicher Standort für WEA 2, alternative Zuwegung 05.06.2016 46 Linkskurve in Richtung ‚Wildwiese‘ 05.06.2016 47 Richtung Abzweigung ‚Hochmark‘ links, geradeaus ‚Wildwiese‘ 05.06.2016 48 Böschung 05.06.2016 rechts weniger als 1m, *Anfahrtspunkt für Rettungsfahrzeuge 49 Der Ausbau der Trasse birgt mehrfach hohe Risiken und erfordert geländebedingt nicht vertretbare Eingriffe in die Natur- und Kulturlandschaft. In der Wasserschutzzone II bestehen durch den konkret nicht abschätzbaren massiven Bauverkehr/ Baustelleneinrichtung erhebliche /Verwendung wassergefährdender Stoffe pp. Gefährdungsmomente, so dass nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser nicht auszuschließen sind. Das Schutzgut Wasser steht als ‚Lebensmittel Nr. 1‘ an oberster Stelle. 05.06.2016 50 Der Verlauf der Streckenführung, insbesondere die 18 Links- oder/und Rechtskurven verursachen umfangreiche Rodungen, Erd- und Felsbewegungen. Das konkrete Ausmaß der die Böschungen durchdringenden Felsschichten ist unklar, da nicht mit bloßem Auge sichtbar. Notwendige Felssprengungen sind unweigerlich die Folge. Die 4900m lange Zuwegung ist somit wegen der unwägbaren Risiken (nicht sichtbare Felsmassive) ohnehin schon sehr kosten- und zeitaufwendig. Das Projekt bleibt bei vernünftiger Betrachtung weder für den Projektor, den Investor, noch für die Ortsgemeinde Kordel aufgrund der nicht konkret kalkulierbaren Risiken, auch der finanziellen Risiken, wirtschaftlich keineswegs abschätzbar. Alternative Zuwegungen scheiden aus. 05.06.2016 51 Vollständigkeitshalber wurde der Rodungsanteil für die Ausführung der Kranstellflächen incl. Stellplatz/erweiterte Zuwegung WEA berechnet. Pro Stellfläche ca. 6000 qm. Eine Wiederaufforstung von partiellen Flächen (z.B. für benötigte Stellfläche des Aufbaukrans) erscheint eher unwahrscheinlich, weil diese Teilflächen für eventuelle Reparaturarbeiten am Rotor/Gondel pp. nicht rückgebaut werden dürften. Ein Rückbau/Wiederaufforstung wirkt eher unwirtschaftlich. Nicht eingerechnet sind die Trassen für Erdkabel (Steuer-, Stromleitungen pp.) Berechnungsmodus/Mittelwerte: Auf dem Plateau ca. 8 Bäume pro 100 qm. Entlang der Wegstrecke: ca. 3-4 Bäume auf 30qm. Die 18 Kurvenbereiche wurden analog der Berechnungsmodalitäten der Fa. ENERCON ermittelt. Brutto-Gesamtrodungsanteil 3 WEA-Standorte: 1440 Waldbäume (Laub- und Nadelbäume) Summe total (Ausbau Wegtrecke u. 3 WEA-Standorte, ohne notwendige Ausweichbuchten, Wendemöglichkeiten, ohne Trassen für diverse Erdkabel): projektfreundlich ca. 4156 zu fällende Waldbäume 05.06.2016 52 Der namentlich bekannte Projektierer hat lt. aktuellem Handelsregisterauszug v. 29.04.2016 als Gesellschaftsform einer mbH & Co KG ein Grund- oder Stammkapital von 25000 €. Er ist alleiniger Kommanditist, Einlage 1000€ u. alleiniger Geschäftsführer. Wer ist Kostenträger für den Ausbau der wegebaulich komplizierten Trasse und für das notwendige Bodengutachten? Wer haftet (vermutlich der Steuerzahler) ) wenn die Ausbaukosten der Trassenführung finanziell explodieren oder/und, falls der Projektierer insolvent werden sollte? Obsiegt die Vernunft der politischen und kommunalen Entscheidungsträger? Es ist nicht zu spät, diesen Irrweg zu beenden. . 05.06.2016 53 Der gesunde Menschenverstand ersetzt fast sämtliche Grade von Bildung, während sämtliche Grade von Bildung den gesunden Menschenverstand nicht ersetzen können.‘ Arthur Schoppenhauer 05.06.2016 54 ‚Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR !!‘ Reinhold Messner Beitrag von Eckhard OTTO, 2. Vorsitzender IG 'Keine Windkraft im Kordeler Wald' ( verantwortlich im Sinne PresseG) 05.06.2016 55
© Copyright 2024 ExpyDoc