Home Office: Erst Vermieter um Erlaubnis fragen

22. KW - 1. Juni 2016
Wochenende
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Rhein-Erft-Kreis. Die richtige Studien- und Berufswahl
stellt nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern häufig
vor Rätsel.
„Gerade die Berufswahl
ist für die Schülerinnen und
Schüler ist die bedeutendste Entscheidung, die sie bislang zu treffen hatten. Wichtig für eine gute Entscheidung
ist, sich frühzeitig über die eigenen Stärken und Schwächen
Gedanken zu machen und die
Frage der Berufswahl nicht
aufzuschieben. Die Folgen von
übereilt getroffenen und unüberlegten Entscheidungen in
der Berufswahl kosten nicht
nur Geld, sondern auch Zeit
und unter Umständen Lücken
im Lebenslauf“, so Johannes
Klapper, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur
für Arbeit Brühl.
Das offene Bildungssystem
in Deutschland bietet vielfältige Bildungswege an, die ohne kompetente Beratung nur
schwer zu finden sind. Die Berufsberater der Arbeitsagentur
sind eine wichtige Hilfe durch
den Dschungel der Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. Ein erfahrener Berufsberater kann die Talente und
die Fähigkeiten des Einzelnen
genau analysieren und auf dieser Grundlage bestimmte Berufe und auch Alternativen
vorschlagen. Er hilft den Schülern, die eigenen Ziele zu er-
kennen und zeigt ihnen, wie
sie dorthin kommen. „Die erste Orientierung sollte schon
drei Jahre vor dem Schulabschluss beginnen. Den Weg
von der ersten Orientierung,
bis hin zum Ausbildungsvertrag können unsere Berufsberater komplett begleiten“, so
Klapper.
Einen Termin, gern auch mit
den Eltern gemeinsam, gibt´s
unter der gebührenfreien Servicerufnummer (08 00) 4 5555
00 montags bis freitags von 8
bis 18 Uhr. Die Berufsberater
sind auch regelmäßig in allen
Schulen im Rhein-Erft-Kreis
und im Kreis Euskirchen unterwegs und bieten ihre Beratungsleistung an.
Ihr Recht
in guten Händen
Home Office: Erst Vermieter
um Erlaubnis fragen
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DER UMZUG IST GESCHAFFT
SCHEIDUNG
PATIENTENVERFÜGUNG
LOHN
Viele Beschäftigte können auch zu Hause arbeiten. Das kann allerdings
Ärger mit dem Vermieter
geben. Denn eigentlich
ist eine Wohnung zum
Wohnen da.
(dpa/mag). „Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken gemietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung grundsätzlich nicht gestattet“, stellt Jutta Hartmann vom Deutschen
Mieterbund (DMB) klar. Aber
bestimmte Tätigkeiten sind
doch erlaubt.
Klassiker des Erlaubten ist
der Lehrer, der am heimischen Schreibtisch den Unterricht vorbereitet. Auch telearbeitende Angestellte, Journalisten, Schriftsteller, Gutachter und Übersetzer dürfen daheim in die Tasten greifen. Gelegentliche Büroarbeiten und ein Home Office ließen die Gerichte in Frankfurt/
Main und Stuttgart durchgehen (Az.: 311 S 203/91 und 16
S 327/91).
Kritisch wird es, wenn „mit
der Tätigkeit eine Außenwirkung verbunden ist“, sagt der
Rechtsanwalt Rainer Burbulla. Dazu gehören Laufkund-
n Kleidung designen, das geht auch von zu Hause aus. Doch das Arbeiten zu Hause kann Ärger
mit dem Vermieter nach sich ziehen.
schaft oder Besuche von Patienten und Mandanten. Im
schlimmsten Fall darf der Ver-
Foto: Bildagentur-online/Tetra Images
mieter fristlos kündigen, entschied der Bundesgerichtshof
(Az.: VIII ZR 213/12). Sicher-
heitshalber sollten Mieter daher immer vorab ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.
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