Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Departement des Innern Herr Alain Berset Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 7. Juni 2016 479 Änderung der Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung Vernehmlassung Sehr geehrter Herr Bundesrat Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns dazu wie folgt: Der Kanton Thurgau ist grundsätzlich einverstanden mit dem Verordnungsentwurf. Wichtig erscheint uns bei der Umsetzung, dass 1. ein substantieller Teil der zusätzlichen Mittel in die Projekte der Kantone fliesst; 2. die inhaltlichen Schwerpunkte von den Kantonen gemäss dem von ihnen ermittelten Bedarf vorgenommen werden können, und 3. auch die restlichen Mittel von Gesundheitsförderung Schweiz (GFS) in erster Linie zur gesamtschweizerischen Verstärkung der Kantonsanstrengungen eingesetzt werden. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Überlegungen. Regierungsgebäude 8510 Frauenfeld T +41 58 345 5310, F +41 58 345 5354 www.tg.ch 2/2 Mit freundlichen Grüssen Die Präsidentin des Regierungsrates Der Staatsschreiber
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