VNL_Krankheitsverhütung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau
Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld
Eidgenössisches
Departement des Innern
Herr Alain Berset
Bundesrat
3003 Bern
Frauenfeld, 7. Juni 2016
479
Änderung der Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung
Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns dazu wie
folgt:
Der Kanton Thurgau ist grundsätzlich einverstanden mit dem Verordnungsentwurf.
Wichtig erscheint uns bei der Umsetzung, dass
1. ein substantieller Teil der zusätzlichen Mittel in die Projekte der Kantone fliesst;
2. die inhaltlichen Schwerpunkte von den Kantonen gemäss dem von ihnen ermittelten
Bedarf vorgenommen werden können, und
3. auch die restlichen Mittel von Gesundheitsförderung Schweiz (GFS) in erster Linie
zur gesamtschweizerischen Verstärkung der Kantonsanstrengungen eingesetzt
werden.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Überlegungen.
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld
T +41 58 345 5310, F +41 58 345 5354
www.tg.ch
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Mit freundlichen Grüssen
Die Präsidentin des Regierungsrates
Der Staatsschreiber