Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Bundesamt für Energie Sektion Kernenergierecht Frau Doris Leuthard Bundesrätin 3003 Bern Frauenfeld, 25. Oktober 2016 Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung Sehr geehrter Frau Bundesrätin Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Teilrevision der Kernenergieverordnung (KEV) Stellung nehmen zu können. Dass nach dem Scheitern des Langzeitbetriebskonzepts im Parlament nun die unumstrittenen Teile der Vorlage mit dieser Teilrevision der Kernenergieverordnung umgesetzt werden sollen, ist zu begrüssen. Wir unterstützen es, dass die Verbindlichkeit der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mittels Anhebung des entsprechenden Richtlinieninhalts auf Verordnungsstufe erhöht wird und dass der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der periodischen Sicherheitsüberprüfung wird. Mit freundlichen Grüssen Die Präsidentin des Regierungsrates Der Staatsschreiber Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 53 10, F +41 58 345 53 54 www.tg.ch
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