1Z 20 532 B AMTSBLATT Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr. 10 25.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten 13. Sitzung des Bauausschusses des Landkreises MainSpessart am 01.06.2016 .................................................. S.44 11. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises MainSpessart am 03.06.2016 .................................................. S.45 Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug der Naturschutzgesetze; Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn Öffentliche Auslegung der geplanten Neuabgrenzung ...... S.45 Vollzug des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Bekanntmachung über die Errichtung und Betrieb einer LNGAnlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, TriefensteinLengfurt ............................................................................ S.46 Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt ................... S.46 Amtliche Bekanntmachungen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Bekanntmachung der Änderung der Gemeindegrenzen .... S.48 Kreisangelegenheiten Die 13. Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Main-Spessart findet am Mittwoch, den 01.06.2016, um 09:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. Tagesordnung: 1 Information über den Verfahrensstand "Ausbau Ortsdurchfahrt Marktheidenfeld im Zuge der MSP 45" 2 Beratung und Beschlussempfehlung über die Umwidmung von Haushaltsmitteln im Bereich des Tiefbaus 3 Information über die sukzessive Umrüstung der kreiseigenen Anhänger für Hakenliftcontainer 4 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hakenliftanhängers mit Krancontainer 5 Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Sonderfahrzeugs für die Jugendverkehrsschule 6 Information über den Sachstand zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP III) 7 Beratung und Beschlussempfehlung über die Vergabe der Arbeiten zur Flachdachsanierung am Hallenbad Karlstadt 8 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten am Johann-Schöner-Gymnasium, Karlstadt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schlosser- und Metallbauarbeiten am Johann-Schöner-Gymnasium, Karlstadt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planerleistungen für die Generalsanierung des Friedrich-List-Gymnasiums, Gemünden 45 11 Information über den Stand der Generalsanierung des Johann-SchönerGymnasiums, Karlstadt 12 Kurze Anfragen Die 11. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Main-Spessart findet am Freitag, den 03.06.2016, um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. Tagesordnung: 1 Bewilligung eines Zuschusses an den Tierschutzverein Main-Spessart 2 Vorstellung der Energieagentur Unterfranken e.V. sowie Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt des Landkreises als Vollmitglied 3 Kurze Anfragen Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug der Naturschutzgesetze; Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn Öffentliche Auslegung der geplanten Neuabgrenzung Az.: 42-173 Bekanntmachung Der Markt Obersinn hat mit Schreiben vom 15.09.2015 beim Landratsamt Main-Spessart die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn beantragt. Dem Antrag liegt ein einstimmiger Marktgemeinderatsbeschluss vom 25.08.2015 zu Grunde. Es ist beabsichtigt, die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zeitgemäß flurscharf und entlang eindeutiger optischer Sichtachsen wie zum Beispiel entlang von Straßen und Wegen neu abzugrenzen, um den Grenzverlauf vor Ort nachvollziehbar zu gestalten. Insgesamt werden im Gemarkungsbereich 125.256 m² aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und 121.610 m² neu hereingenommen, sodass ein fast 100%iger Flächenausgleich erfolgt. Das Vorhaben findet die Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde, wie auch aller anderen im vorgeschalteten Behördenverfahren involvierten Behörden, da hierdurch einerseits den Zielen des Naturschutzes Rechnung getragen und andererseits die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets durch den Einsatz zeitgemäßer Techniken erkennbar und nachvollziehbar werden. Der geplante neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebiets im Gemarkungsbereich Obersinn ist auf beigefügtem Übersichtsplan M 1:25.000 und neun Detailplänen im Maßstab M 1:2.500 eingezeichnet. Gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz liegen zwischen dem 30.05.2016 und dem 01.07.2016 im Rathaus Obersinn, Marktplatz 1, 97791 Obersinn, in der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn und im Landratsamt Main-Spessart, Würzburger Str. 9a, 97753 Karlstadt, während der Sprech- bzw. Dienstzeiten folgende Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme aus: Entwurf der Verordnung zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn mit den dazugehörigen Karten (Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 und neun Detailpläne Maßstab 1:2.500) Landschaftsschutzgebietsverordnung in der derzeit geltenden Fassung (Bitte beachten: Der Text der Verordnung ist NICHT Gegenstand des Neuabgrenzungsverfahrens. Der Text dient lediglich als Orientierung). Gem. Art. 27a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die o.g. Unterlagen in der dargelegten Zeitspanne über das Internet unter https://www.main-spessart.de/aktuelles/veroeffentlichungen-nach-art-27a-bayvwvfg/index.html einsehbar. 46 Anregungen und Bedenken zur geplanten Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn können bei den o. g. Ämtern, während der Auslegungsfrist schriftlich oder gegen Niederschrift vorgebracht werden. Karlstadt, den 10.05.2016 Landratsamt Main-Spessart Sachgebiet 42 I.A. gez. Stockmann Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt Az. 41-177-513 Bekanntmachung: Die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt, beantragte beim Landratsamt Main-Spessart die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage (engl. liquefied natural gas = verflüssigtes Erdgas) auf dem Betriebsgelände des Zementwerkes Lengfurt. Das Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht [§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 2.3.1 von Anhang 1 zur 4. BImSchV]. Daneben ist das Vorhaben vom Grunde her auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen [§ 1 Abs. 3 Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - (UVPG) - i.V.m. Nr. 2.2.1 von Anlage 1 zum UVPG]. Die überschlägige Prüfung gem. Anlage 2 zum UVPG ergab, dass das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden ist. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden. Die Entscheidung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit bekannt gegeben (§ 3a UVPG). Karlstadt, 19.05.2016 Landratsamt Main-Spessart gez. Schiebel Landrat Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt Az.: 41-177-513 Das Landratsamt Main-Spessart erlässt folgenden Bescheid: 1. Genehmigungen gem. § 16 BImSchG; 1.1 Die Firma HeidelbergCement AG erhält nach Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten Nebenbestimmungen die Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage einschließlich der betriebseigenen Erdgasleitungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt. 1.2 Die Firma HeidelbergCement AG erhält nach Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten Nebenbestimmungen die Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG zur Änderung der durch den Genehmigungsbescheid vom 29.11.2004 genehmigten Hüttensandtrocknung durch die Erweiterung der im Heißgaserzeuger der Hüttensandtrocknung einsetzbaren Brennstoffe um Erdgas aus der LNG-Anlage, neben dem bisher allein zulässigen Einsatz von Heizöl EL. 47 1.3. Anlagenkenn- und Auslegungsdaten: LNG-Anlage bestehend aus folgenden Anlagenbereichen: Abfüllplatz (4 m x 6 m) zur Entladung des flüssigen Erdgases aus den LKW-Tankwagen (wärmeisolierter Tank) 2 Lagertanks (Typ T18V6 10LNG) von jeweils 61 m³ zur Zwischenlagerung von flüssigem Erdgas 4 Verdampfer (Typ L40-30F5,8-HQ) zur Überführung des flüssigen Erdgas in die Gasphase Odorieranlage zur Zuführung eines Geruchsstoffs zum hergestellten gasförmigen Erdgas werksinterne Erdgasleitungen zu den Verbrauchern (Hüttensandtrocknung und Zusatzheizung für Thermalöl) maximale Lagermenge: maximale Entnahmemenge: Lagertemperatur: 122.000 kg flüssiges Erdgas 500 m³/h i.N. Erdgas ca. -160 °C Betriebszeiten: LKW-Lieferverkehr: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr Montag bis Samstag 6:00 bis 22:00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise: Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde das Widerspruchsverfahren in dem diesem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise gem. § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 5 BImSchG i.V.m. § 21a Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV): 1. Die Genehmigung unter Ziff. 1 des Bescheides vom 19.05.2016 wurde unter Maßgabe von Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) erteilt, die in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt wurden. 2. Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegen in der Zeit vom 01.06.2015 bis 15.06.2015 beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, 2. Stock, Zimmer Nr. 238 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und können dort eingesehen werden. 3. Der Bescheid und seine Begründung kann nur von Personen, die Einwendungen erhoben haben, nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 41, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, angefordert werden. 4. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Landratsamt Main-Spessart I.A. gez. Hentschel Regierungsrätin 48 Amtliche Bekanntmachungen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Bekanntmachung der Änderung der Gemeindegrenzen Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verweist mit Schreiben vom 18.05.2016, Az.: Z3 (KatG)- A 7566-1498 auf die in Ziffer 3.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25.03.2000, Az.: IB3-1401.15-1 (AllMBl. S. 324), geändert durch Bekanntmachung vom 18.11.2010, Az.: IB3-1401.15-3 (AllMBl. S. 393), auf die nachstehende Bekanntmachung: In den Flurbereinigungsverfahren Burgsinn Projekt 4 , Mittelsinn und Obersinn, Landkreis Main-Spessart treten mit der Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans gemäß §§ 58 Abs. 2 sowie 61 und 63 FlurbG mit Wirkung vom 01.07.201 6 folgende Änderungen der Gemeindegrenzen ein. Es werden aus dem/in das ausgegliedert eingegliedert Gebiet der/ d e s Fläche (ha) Fläche (ha) Gemeinde Aura 0,1651 Markt Burgsinn 5,3337 0,9009 Gemeinde Mittelsinn 1,6086 6,1954 Markt Obersinn 1,0590 1,0691 Stadt Rieneck 0,3614 0,3624 Hiernach ergibt sich eine Flächenmehrung (ha) eine Flächenminderung (ha) für das Gebiet des/der Gemeinde Aura 0,1651 Markt Burgsinn 4,4328 Gemeinde Mittelsinn 4,5868 Markt Obersinn 0,0101 Stadt Rieneck 0,0010 Die umgegliederten alten Flurstücke bzw. Teile alter Flurstücke sind unbebaut und unbewohnt. Sie sind im Einzelnen in der Gemeindegrenzänderungskarte und dem zugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen. Diese Nachweise werden am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a. Main verwahrt. Eine Übersichtskarte (s. Anlagen) ist für die Weitergabe an die Regierung von Unterfranken vorgesehen. 49 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, 97082 Würzburg gez. Carola Schmitt, Techn. Amtsrätin 50 Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.
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