A M T S B L A T T - Landkreis Main Spessart

1Z 20 532 B
AMTSBLATT
Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart
Nr. 10
25.05.2016
43. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils
Kreisangelegenheiten
13. Sitzung des Bauausschusses des Landkreises MainSpessart am 01.06.2016 .................................................. S.44
11. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises MainSpessart am 03.06.2016 .................................................. S.45
Wasser- und Umweltangelegenheiten;
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im
Gemarkungsbereich Obersinn
Öffentliche Auslegung der geplanten Neuabgrenzung ...... S.45
Vollzug des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Bekanntmachung über die Errichtung und Betrieb einer LNGAnlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung
Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, TriefensteinLengfurt ............................................................................ S.46
Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa.
HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt ................... S.46
Amtliche Bekanntmachungen
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;
Bekanntmachung der Änderung der Gemeindegrenzen .... S.48
Kreisangelegenheiten
Die 13. Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Main-Spessart findet am
Mittwoch, den 01.06.2016, um 09:30 Uhr
im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt.
Tagesordnung:
1
Information über den Verfahrensstand "Ausbau Ortsdurchfahrt Marktheidenfeld im
Zuge der MSP 45"
2
Beratung und Beschlussempfehlung über die Umwidmung von Haushaltsmitteln im
Bereich des Tiefbaus
3
Information über die sukzessive Umrüstung der kreiseigenen Anhänger für
Hakenliftcontainer
4
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hakenliftanhängers mit
Krancontainer
5
Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Sonderfahrzeugs
für die Jugendverkehrsschule
6
Information über den Sachstand zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP III)
7
Beratung und Beschlussempfehlung über die Vergabe der Arbeiten zur
Flachdachsanierung am Hallenbad Karlstadt
8
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Verglasungs- und
Sonnenschutzarbeiten am Johann-Schöner-Gymnasium, Karlstadt
9
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schlosser- und
Metallbauarbeiten am Johann-Schöner-Gymnasium, Karlstadt
10
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planerleistungen für die
Generalsanierung des Friedrich-List-Gymnasiums, Gemünden
45
11
Information über den Stand der Generalsanierung des Johann-SchönerGymnasiums, Karlstadt
12
Kurze Anfragen
Die 11. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Main-Spessart findet am
Freitag, den 03.06.2016, um 09:00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt.
Tagesordnung:
1
Bewilligung eines Zuschusses an den Tierschutzverein Main-Spessart
2
Vorstellung der Energieagentur Unterfranken e.V. sowie Beratung und
Beschlussfassung über den Beitritt des Landkreises als Vollmitglied
3
Kurze Anfragen
Wasser- und Umweltangelegenheiten;
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn
Öffentliche Auslegung der geplanten Neuabgrenzung
Az.: 42-173
Bekanntmachung
Der Markt Obersinn hat mit Schreiben vom 15.09.2015 beim Landratsamt Main-Spessart die Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn beantragt.
Dem Antrag liegt ein einstimmiger Marktgemeinderatsbeschluss vom 25.08.2015 zu Grunde.
Es ist beabsichtigt, die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zeitgemäß flurscharf und entlang eindeutiger optischer Sichtachsen wie
zum Beispiel entlang von Straßen und Wegen neu abzugrenzen, um den Grenzverlauf vor Ort nachvollziehbar zu gestalten.
Insgesamt werden im Gemarkungsbereich 125.256 m² aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und 121.610 m² neu
hereingenommen, sodass ein fast 100%iger Flächenausgleich erfolgt.
Das Vorhaben findet die Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde, wie auch aller anderen im vorgeschalteten Behördenverfahren
involvierten Behörden, da hierdurch einerseits den Zielen des Naturschutzes Rechnung getragen und andererseits die Grenzen des
Landschaftsschutzgebiets durch den Einsatz zeitgemäßer Techniken erkennbar und nachvollziehbar werden.
Der geplante neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebiets im Gemarkungsbereich Obersinn ist auf beigefügtem Übersichtsplan M
1:25.000 und neun Detailplänen im Maßstab M 1:2.500 eingezeichnet.
Gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz liegen zwischen dem 30.05.2016 und dem 01.07.2016



im Rathaus Obersinn, Marktplatz 1, 97791 Obersinn,
in der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn und
im Landratsamt Main-Spessart, Würzburger Str. 9a, 97753 Karlstadt,
während der Sprech- bzw. Dienstzeiten folgende Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

Entwurf der Verordnung zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn mit
den dazugehörigen Karten (Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 und neun Detailpläne Maßstab 1:2.500)

Landschaftsschutzgebietsverordnung in der derzeit geltenden Fassung
(Bitte beachten: Der Text der Verordnung ist NICHT Gegenstand des Neuabgrenzungsverfahrens. Der Text dient lediglich als
Orientierung).
Gem. Art. 27a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die o.g. Unterlagen in der dargelegten Zeitspanne
über das Internet unter https://www.main-spessart.de/aktuelles/veroeffentlichungen-nach-art-27a-bayvwvfg/index.html
einsehbar.
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Anregungen und Bedenken zur geplanten Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Spessart“ im Gemarkungsbereich Obersinn
können bei den o. g. Ämtern, während der Auslegungsfrist schriftlich oder gegen Niederschrift vorgebracht werden.
Karlstadt, den 10.05.2016
Landratsamt Main-Spessart
Sachgebiet 42
I.A.
gez.
Stockmann
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt
durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt
Az. 41-177-513
Bekanntmachung:
Die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt, beantragte beim Landratsamt Main-Spessart die Erteilung einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage (engl. liquefied natural gas =
verflüssigtes Erdgas) auf dem Betriebsgelände des Zementwerkes Lengfurt.
Das Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht [§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 2.3.1 von Anhang
1 zur 4. BImSchV].
Daneben ist das Vorhaben vom Grunde her auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen [§ 1 Abs. 3 Verordnung über das
Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - (UVPG) - i.V.m. Nr.
2.2.1 von Anlage 1 zum UVPG].
Die überschlägige Prüfung gem. Anlage 2 zum UVPG ergab, dass das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen verbunden ist. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden.
Die Entscheidung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit bekannt gegeben (§ 3a UVPG).
Karlstadt, 19.05.2016
Landratsamt Main-Spessart
gez.
Schiebel
Landrat
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Errichtung und Betrieb einer LNG-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt
durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt
Az.: 41-177-513
Das Landratsamt Main-Spessart erlässt folgenden
Bescheid:
1.
Genehmigungen gem. § 16 BImSchG;
1.1
Die Firma HeidelbergCement AG erhält nach Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten Nebenbestimmungen die
Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage einschließlich der
betriebseigenen Erdgasleitungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt.
1.2
Die Firma HeidelbergCement AG erhält nach Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten Nebenbestimmungen die
Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG zur Änderung der durch den Genehmigungsbescheid vom 29.11.2004
genehmigten Hüttensandtrocknung durch die Erweiterung der im Heißgaserzeuger der Hüttensandtrocknung einsetzbaren
Brennstoffe um Erdgas aus der LNG-Anlage, neben dem bisher allein zulässigen Einsatz von Heizöl EL.
47
1.3.
Anlagenkenn- und Auslegungsdaten:
LNG-Anlage bestehend aus folgenden Anlagenbereichen:





Abfüllplatz (4 m x 6 m) zur Entladung des flüssigen Erdgases aus den LKW-Tankwagen (wärmeisolierter Tank)
2 Lagertanks (Typ T18V6 10LNG) von jeweils 61 m³ zur Zwischenlagerung von flüssigem Erdgas
4 Verdampfer (Typ L40-30F5,8-HQ) zur Überführung des flüssigen Erdgas in die Gasphase
Odorieranlage zur Zuführung eines Geruchsstoffs zum hergestellten gasförmigen Erdgas
werksinterne Erdgasleitungen zu den Verbrauchern (Hüttensandtrocknung und Zusatzheizung für Thermalöl)
maximale Lagermenge:
maximale Entnahmemenge:
Lagertemperatur:
122.000 kg flüssiges Erdgas
500 m³/h i.N. Erdgas
ca. -160 °C
Betriebszeiten:
LKW-Lieferverkehr:
Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
Montag bis Samstag 6:00 bis 22:00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim
Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg,
Burkarderstraße 26,
97082 Würzburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise:



Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde das
Widerspruchsverfahren in dem diesem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine
Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein
Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise gem. § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 5 BImSchG i.V.m. § 21a Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV):
1.
Die Genehmigung unter Ziff. 1 des Bescheides vom 19.05.2016 wurde unter Maßgabe von Nebenbestimmungen
(Bedingungen und Auflagen) erteilt, die in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt wurden.
2.
Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegen in der Zeit vom 01.06.2015 bis 15.06.2015 beim
Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, 2. Stock, Zimmer Nr. 238 während der allgemeinen
Öffnungszeiten aus und können dort eingesehen werden.
3.
Der Bescheid und seine Begründung kann nur von Personen, die Einwendungen erhoben haben, nach der öffentlichen
Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 41, Marktplatz 8,
97753 Karlstadt, angefordert werden.
4.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als
zugestellt.
Landratsamt Main-Spessart
I.A.
gez.
Hentschel
Regierungsrätin
48
Amtliche Bekanntmachungen
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;
Bekanntmachung der Änderung der Gemeindegrenzen
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verweist mit Schreiben vom 18.05.2016, Az.: Z3 (KatG)- A 7566-1498 auf die in Ziffer
3.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25.03.2000, Az.: IB3-1401.15-1 (AllMBl. S. 324),
geändert durch Bekanntmachung vom 18.11.2010, Az.: IB3-1401.15-3 (AllMBl. S. 393), auf die nachstehende Bekanntmachung:
In den Flurbereinigungsverfahren Burgsinn Projekt 4 , Mittelsinn und Obersinn, Landkreis Main-Spessart treten mit der Anordnung der
Ausführung des Flurbereinigungsplans gemäß §§ 58 Abs. 2 sowie 61 und 63 FlurbG mit Wirkung vom 01.07.201 6 folgende
Änderungen der Gemeindegrenzen ein.
Es werden aus dem/in das
ausgegliedert
eingegliedert
Gebiet der/ d e s
Fläche (ha)
Fläche (ha)
Gemeinde Aura
0,1651
Markt Burgsinn
5,3337
0,9009
Gemeinde Mittelsinn
1,6086
6,1954
Markt Obersinn
1,0590
1,0691
Stadt Rieneck
0,3614
0,3624
Hiernach ergibt sich
eine Flächenmehrung (ha)
eine Flächenminderung (ha)
für das Gebiet des/der
Gemeinde Aura
0,1651
Markt Burgsinn
4,4328
Gemeinde Mittelsinn
4,5868
Markt Obersinn
0,0101
Stadt Rieneck
0,0010
Die umgegliederten alten Flurstücke bzw. Teile alter Flurstücke sind unbebaut und unbewohnt. Sie sind im Einzelnen in der
Gemeindegrenzänderungskarte und dem zugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen. Diese Nachweise werden am Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a. Main verwahrt.
Eine Übersichtskarte (s. Anlagen) ist für die Weitergabe an die Regierung von Unterfranken vorgesehen.
49
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, 97082 Würzburg
gez.
Carola Schmitt,
Techn. Amtsrätin
50
Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat
Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.
Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.