MITTEILUNG NR.8

REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG
MITTEILUNG NR.8
30. MAI 2016
Allgemeine Situation: Wegen der heftigen Regenfälle erfolgt der Rebschutzhinweis etwas vorgezogen.
Die Reben befinden sich, je nach Lage und Sorte, zwischen dem 5 und 9-Blattstadium. Erste Triebe erreichen den
obersten Draht.
Hohe Regenmengen zwischen 40 und 100 Liter/m² am letzten Maiwochenende, teils unwetterartig, haben bei
ausreichend warmen Temperaturen sicher zu Infektionen durch Peronospora geführt. Verbreitet werden es
Bodeninfektionen gewesen sein. Ob oberirdische Sekundärinfektionen möglich waren, hängt vom Vorhandensein
von Peronospora Ölflecken und dem Zuwachs seit der letzten Behandlung zusammen. Ölflecken ausgehend von
diesen massiven Niederschlägen werden in ca. 6-8 Tagen sichtbar werden, also so um den 5. Juni herum. Der
Samen der gefährlichen Pilzkrankheit Peronospora ist überall gelegt. Es gilt jetzt, Folgeinfektionen zu verhindern.
Das ist dann für die nächsten Wochen immer eher eine Terminfrage wie eine Mittelfrage. Entscheidend wird sein,
nach entsprechendem Zuwachs und vor möglichen Infektionsbedingungen zu behandeln (besonders gefährlich sind
immer Gewitterregen mit entsprechendem Wind).
Bitte melden Sie der Weinbauberatung Funde von Peronospora. Erste zwei Meldungen einzelner Ölflecke kamen
bereits am Montag, den 30. Mai.
Aktuelle Strategie:
Nach mehr als 40 mm kräftigem Regen ist zwar nicht der komplette Belag abgewaschen, allerdings dürfte ein
gewisser „Verdünnungseffekt“ eingetreten sein, Dies betrifft auch Flächen, die im Verlauf der letzten Woche
behandelt wurden. Dennoch, je zeitlich näher die Spritzung zum Regen lag, desto besser war der Schutz.
Bodenbedingt können wohl bis Mitte der Woche die Rebflächen nicht sinnvoll befahren werden. Deshalb sind auch
keine eventuell aktuell angedachten Kurativbehandlungen sinnvoll. Für die weitere Strategie der Behandlungen
ist es wichtig, nach so massiven Regenfällen nach spätestens 8 Tagen wieder einen Belag zu erneuern, allerdings
nur, wenn ab diesem Zeitpunkt gefährliche Witterungssituationen, sprich Regen, gemeldet werden. Bleibt es trocken,
besteht auch keine Gefahr.
Auf Grund der langen Blattnässezeiten wird möglicherweise in masten Beständen auch Blattbotrytis möglich sein,
vielleicht auch Gescheinsbotrytis, z.B. bei Lemberger.
Peronospora
Anstehende Behandlungen werden mit einem zugelassenen, möglichst raubmilbenschonenden PeronosporaKontaktfungizid (z.B. Folpan oder Delan) empfohlen. Auf Grund der mittlerweile erreichten Blattmasse und des
weiter erwarteten Zuwachses bietet es sich an, die systemischen Eigenschaften von Profiler oder eines Mittels auf
Basis der Phosphorigen Säure zu nutzen. Zugelassenes Präparat ist hier das Mittel Veriphos. Mittel auf Basis der
Phosphorigen Säure werden immer in Kombination mit einem Kontaktfungizid eingesetzt.
Kurativmittel haben insbesondere dann ihre Berechtigung, wenn innerhalb von 1-2 Tagen nach Regen behandelt wird.
Oft ist dann aber die Befahrbarkeit der Rebgassen der begrenzende Faktor.
Oidium
Zu den anstehenden Behandlungen wird entweder Netzschwefel oder alternativ für gefährdeteren Anlagen ein
organisches Oidiumfungizid wie Dynali, Vivando oder Talendo empfohlen
Umstrukturierung
Für eine zügige weitere Bearbeitung des Förderverfahrens ist es wichtig, dass die Pfropfrebenrechnung sowie die
Rechnung der Tropfschläuche an das Landwirtschaftsamt gesendet werden, sobald die beantragten Maßnahmen
abgeschlossen sind. Bitte beachten sie die Vorgaben zur Erstellung des Drahtrahmens für bestimmte Anlagen. Diese
sind jedem Antragsteller in einem individuellen Infoschreiben zugesandt worden. Darin ist aufgeführt (Code 3370), für
welche Flächen bereits bei der anstehenden Kontrolle ein Drahtrahmen vorhanden sein muss.
Lothar Neumann
Nicole Dickemann
Tel.: 07131- 994 7353 (mobil: 0175- 261 9011)
[email protected]
Tel.: 07131- 994 7111 (mobil: 0175- 262 2383)
[email protected]
Landratsamt Heilbronn- Landwirtschaftsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG
MITTEILUNG NR.8
30. MAI 2016
Tafeltrauben
Wer Tafeltrauben für den Direktverzehr erzeugen möchte, muss unbedingt darauf achten, dass nur Mittel zum
Einsatz kommen, die explizit eine Zulassung für Tafeltrauben aufweisen.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind Terminarbeiten in der Landwirtschaft und im Weinbau im Einzelfall nur
erlaubt, wenn die Arbeiten einen berechtigten Anlass haben. Arbeiten zur Bodenpflege gehören da üblicherweise
nicht dazu, weil diese nicht zwanghaft termingebunden sind. Demgegenüber können in Einzelfällen
Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig werden, wenn sie nicht verschiebbar sind. Aber auch dabei sollten
lärmkritische Bereiche, z.B. in der Nähe von Wohnbebauung oder touristischen Plätzen, sehr sensibel gesehen
werden. Auch Nachtruhezeiten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) sind grundsätzlich zu beachten.
sonstiges
Bei der nächsten Behandlung ist der 1,5 bis 2-fache Basisaufwand ausreichend. Minimalschnittanlagen benötigen
die volle Mittelaufwandmenge.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz,
sind immer zu beachten.
Generell, besonders aber bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in
die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer gelangen.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden.
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 8. Juni 2016.
Lothar Neumann
Nicole Dickemann
Tel.: 07131- 994 7353 (mobil: 0175- 261 9011)
[email protected]
Tel.: 07131- 994 7111 (mobil: 0175- 262 2383)
[email protected]
Landratsamt Heilbronn- Landwirtschaftsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn