A4 Hoch - Swisslos Fussball Memo

Teilnahmebedingungen „Fussball-Memo“
GENERELLES
1. „Fussball-Memo“ (im Folgenden „Wettbewerb“) ist der Name eines Gewinnspiels der
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, an dem im Zeitraum vom 10.06.2016 bis
10.07.2016 ohne Kaufverpflichtung teilgenommen werden kann. Unter den Teilnehmern,
welche Level 4 des Spieles erreichen, werden einmalig Spielguthaben im Wert von 3,CHF verteilt. Der Gesamtwert der verteilten Spielguthaben beträgt CHF 28‘000. Zusätzlich
werden unter allen Teilnehmern, 50 x 2 Tickets für ein Spiel der Raiffeisen Super League
verlost.
2. Das vorliegende Reglement ergänzt die für die Teilnahme über die Internet-Spiel-Plattform
sowie via SMS geltenden Bedingungen der Swisslos Interkantonale Landeslotterie.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
3. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahre mit Wohnsitz im Swisslos-Gebiet (Kantone AI, AG, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI,
TG, UR, ZG, ZH und Fürstentum Liechtenstein).
4. Jede Person darf einmal am Wettbewerb teilnehmen.
5. Von der Verlosung der Sachpreise ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Swisslos, Mitarbeitende von mit der Durchführung des Wettbewerbes beauftragten Agenturen bzw. Partnerfirmen sowie im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörige dieser Mitarbeitenden.
TEILNAHME
6. Zur Teilnahme am Wettbewerb muss sich der Teilnehmer auf der Internetseite
www.fussball-memo.ch mit Emailadresse und PLZ registrieren.
7. Damit gilt seine Teilnahme als formell registriert. Alle anderen Registrierungen sind von der
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
8. Jeder registrierte Spieler, der Level 4 erreicht, nimmt teil an der Zuteilung der Spielguthaben.
9. Jeder registrierte Spieler, der das Spiel komplett durchläuft, nimmt teil an der Ziehung der
Sachpreise.
Seite 1 von 4
30.05.2016
SPIEL
Beim Spiel handelt es sich um ein Fussball-Memo, in dem der Spieler die zusammengehörigen Bildpaare innerhalb einer definierten Zeit durch Anklicken und Aufdecken finden muss.
Der Spieler erhält Punkte, wenn er die Zeit einhält und zusätzliche Bonuspunkte, wenn er die
Paare schneller findet. Erreicht der Spieler Level 4, innerhalb der definierten Zeit, erhält er einmalig ein Spielguthaben von CHF 3.- für Sporttip auf der Internetspielplattform von Swisslos.
Die Rangliste (Punktestand) der Spieler, hat keinen Einfluss auf die Verlosung der Preise, sondern ist nur ein zusätzlicher Anreiz für die Teilnahme. Die Spieler können mehrfach am Memo
teilnehmen und sich in der Rangliste verbessern. Die Registrierung der Teilnehmer zur Verlosung der Fussballtickets erfolgt am Ende des Spiels.
GEWINNPLAN
10. Der Gewinnplan umfasst die folgenden Preise:
Sofortpreise
9‘333 x Swisslos Internet-Spielguthaben für Sporttip im Wert von CHF 3.-,
Gesamtwert von CHF 28‘000
Sachpreise
50 x 2 Tickets für ein Spiel der Raiffeisen Super League
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856
Seite 2 von 4
30.05.2016
[email protected], www.swisslos.ch
ZIEHUNGEN
a) Die Zuteilung der Sofortpreise
11. Das Swisslos Spielsystem weist die Gewinne den einzelnen Teilnahmen nach den oben
definierten Kriterien bzw. Regeln vollautomatisch zu.
b) Ermittlung der Gewinner der Sachpreise
12. Unter allen Teilnahmen werden die Gewinner der Preise mittels einer Ziehung bestimmt.
13. Die Rangliste auf www.fussball-memo.ch hat keinen Einfluss auf die Ziehung. Jeder Teilnehmer der registriert ist und das Spiel durchlaufen hat, ist gewinnberechtigt.
ÜBERGABE DER GEWINNE
14. Gutscheine für Internet-Spielguthaben der Swisslos sind nicht kumulierbar und können
ausschliesslich auf www.swisslos.ch eingelöst werden. Gutscheine können unentgeltlich
an Dritte zur Einlösung weitergegeben werden, dürfen aber keinesfalls weiterverkauft oder
versteigert werden. Nicht eingelöstes Guthaben aus Gutscheinen verfällt am 22.07.2016
(23.59 Uhr).
15. Die Gewinner der Sachpreise werden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Ziehung per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner müssen Swisslos innerhalb von zehn (10)
Werktagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung Ihre Postadresse mitteilen und
den Gewinnantritt bestätigen. Nicht termingerecht bestätigte Gewinne können nicht mehr
eingefordert werden.
16. Es erfolgt keine Barauszahlung der Preise. Die Swisslos kann einen ausgelobten Preis jederzeit durch einen anderen, gleichwertigen Preis ersetzen.
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856
Seite 3 von 4
30.05.2016
[email protected], www.swisslos.ch
DIVERSES
17. Teilnahmen mit temporären oder fingierten E-Mail-Adressen, mittels Skripten, Eintragungsdiensten oder ähnlichem sind unter Vorbehalt strafrechtlicher Schritte strikte untersagt.
18. Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstossen und/oder manipulieren,
können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen
Ausschluss vor, können entsprechende Korrekturen an Ranglisten vorgenommen, Gewinne (auch nachträglich) aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne
zurückgefordert werden.
19. Swisslos als Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung des Wettbewerbes beauftragten
Agenturen bzw. Partner, sind berechtigt, den Wettbewerb einzustellen, abzubrechen oder
auszusetzen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies
insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren
oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
20. Mit dem Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die mit einem allfälligen Gewinn verbundene Publizität, insbesondere dass sein
Name und seine Adresse sowohl auf der Homepage von Swisslos (www.swisslos.ch) publiziert, als auch in anderen Medien genannt bzw. veröffentlich werden.
Im Falle einer irrtümlich falschen Publikation sind für die Gewinnberechtigung ausschliesslich die von der Aufsichtsperson bestätigten Ziehungsergebnisse massgebend, nicht die
allenfalls falsch publizierten Angaben.
Der Teilnehmer erklärt sich ausserdem damit einverstanden, dass er von Swisslos über
weitere Lotterie- und Wettangebote informiert werden kann. Es erfolgt zu keiner Zeit eine
Weitergabe der Daten an Dritte.
21. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
22. Weichen die französisch- oder die italienische Fassung dieses Spielreglements von der
deutschen Fassung ab, ist allein die deutsche Ausgabe massgebend.
Dieses Reglement kann bei Swisslos bezogen werden und ist auch auf der Webseite
www.fussball-memo.ch hinterlegt.
Gültig ab dem 10.06.2016
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856
Seite 4 von 4
30.05.2016
[email protected], www.swisslos.ch