Spiel-Reglement Millionenlos 2015 Reglement zur Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl» anlässlich der Fernsehsendung «SwissAward – Der Publikumspreis» vom 5. Dezember 2015 I. GRUNDSÄTZLICHES II. ZIEHUNG 1.«SwissAward – Der Publikumspreis» ist der Titel einer Fernsehsendung des Schweizer Radio und Fernsehens (nachfolgend «SRF»), welche am 5. Dezember 2015 live ausgestrahlt wird. Dabei wird eine sechsstellige «Glückszahl» aus der Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957», bzw. «Billet Le Million, Spiel Nr. 44760» gezogen und veröffentlicht, die jeweils zu Bargewinnen zwischen Fr. 300.– (dreihundert) und Fr. 100’000.– (hunderttausend) berechtigen. a) Allgemeines und Verantwortung 2. Das vorliegende Reglement gilt als Zusatz zum generellen Lotterie-Reglement für gedruckte Lose der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (nachfolgend «Swisslos») und betrifft ausschliesslich die anlässlich der «SwissAward – Der Publikumspreis»-Sendung vom 5. Dezember durchgeführte Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl» (beginnend bei 000-000, endend bei 799-999 = 800’000 Lose). Im Fall von Widersprüchen zwischen dem generellen Lotterie-Reglement für gedruckte Lose der Swisslos und diesem Reglement gehen die in diesem Reglement stipulierten Bestimmungen vor. 3. Die im Rahmen der Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl» vergebenen Barpreise sind Bestandteil des Trefferplans der Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957», bzw. «Billet Le Million, Spiel Nr. 44760». 4. Jedes Los zeigt auf dem oberen linken Losabschnitt, welcher mit «Spiel 3 Glückszahl» bezeichnet ist, ein Rubbelfeld mit einer sechsstelligen Zahl. Zur Teilnahme an dieser Ziehung sind nur Lose der Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957», bzw. «Billet Le Million, Spiel Nr. 44760», berechtigt. Für die Teilnahme ist keine Einsendung oder Registrierung der Lose erforderlich. Swisslos Interkantonale Landeslotterie Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 0848 877 855, F 0848 877 856 [email protected], www.swisslos.ch 5. Die Verantwortung für die Durchführung des Zusatzspiels und insbesondere der Ziehung liegt bei Swisslos. Die Durchführung der Ziehung steht überdies unter der Aufsicht eines Vertreters des Sekretariats der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) oder einer von der Comlot mit der Aufsicht betrauten Aufsichtsperson bzw. –stelle (nachfolgend «Aufsichtsperson»). Sämtliche für die Teilnahmeberechtigung am Zusatzspiel bzw. die Durchführung der Ziehung betreffenden Entscheide werden in Absprache zwischen den anwesenden Vertretern der Swisslos und der Aufsichtsperson getroffen, wobei letzterer der Stichentscheid zusteht. Die von der Aufsichtsperson bestätigten Entscheide wie auch Ergebnisse der Ziehungen sind endgültig. b) Die Ziehung der sechsstelligen Zahl 6. Der Zweck dieser Ziehung besteht in der Feststellung der sechsstelligen Zahlenkombination, welche zu den Gewinnen gemäss Ziff. 1 berechtigen. 7. Die Ziehung findet anlässlich der Ausstrahlung der Live-Sendung «Swiss Award – Der Publikumspreis» am 5. Dezember 2015 statt. 8. Die Ziehung erfolgt manuell durch eine oder mehrere durch die Swisslos autorisierte Person(en). Spiel-Reglement Millionenlos 2015 9.Verteilt über die TV-Sendung werden die sechs Ziffern, beginnend von hinten nach vorne, gezogen. • • • Zuerst wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9 (null bis neun) die letzte Ziffer gezogen. Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9 (null bis neun) die zweitletzte Ziffer gezogen. Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9 (null bis neun) die drittletzte Ziffer gezogen. Alle 799 (siebenhundertneunundneunzig) Losabschnitte mit den richtigen drei (3) letzten Ziffern in der korrekten Reihenfolge berechtigen zu einem Gewinn über Fr. 300.– (dreihundert). • • • Anschliessend wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9 (null bis neun) die viertletzte Ziffer gezogen. Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9 (null bis neun) die fünftletzte Ziffer gezogen. Abschliessend wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-7 (null bis sieben) die sechstletzte (erste) Ziffer gezogen. Alle 999 (Neunhundertneunundneunzig) Losabschnitte mit den richtigen drei (3) ersten Ziffern in der korrekten Reihenfolge berechtigen zu einem Gewinn über Fr. 500.– (fünfhundert). Der Losabschnitt mit den richtigen sechs (6) Ziffern in der korrekten Reihenfolge berechtigt zu einem Gewinn über Fr. 100’000.– (hunderttausend). In diesem Falle entfällt der Anspruch auf sämtliche tieferen Gewinnränge, welche durch die richtigen ersten drei Ziffern und letzten drei Ziffern entstanden sind. Swisslos Interkantonale Landeslotterie Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 0848 877 855, F 0848 877 856 [email protected], www.swisslos.ch III. DIVERSE BESTIMMUNGEN 10. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt nur gegen Aushändigung des mit Name und Adresse versehenen linken oberen Losabschnitt «Spiel 3 Glückszahl» an die Swisslos, sofern dieser wie unter Ziff. 9 beschrieben gewinnberechtigt ist. 11. Für die gewinnberechtigen Losabschnitte gilt das gleiche Verfalldatum (12.07.2016) wie für das MillionenlosLotterieprodukt, Spiel Nr. 957, und das „Billet Le Million“Lotterieproduktes, Spiel Nr. 44760. 12. Der Gewinn über Fr. 100’000.– unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer. Weicht die französische oder italienische Fassung des vorliegenden Reglements von der der deutschen Fassung ab, ist allein die deutsche Fassung massgeblich. Dieses Reglement wurde von der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) genehmigt.
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