Reglement SwissAward-Publikumspreis

Spiel-Reglement Millionenlos 2015
Reglement zur Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl» anlässlich
der Fernsehsendung «SwissAward – Der Publikumspreis» vom
5. Dezember 2015
I. GRUNDSÄTZLICHES
II. ZIEHUNG
 1.«SwissAward – Der Publikumspreis» ist der Titel einer
Fernsehsendung des Schweizer Radio und Fernsehens
(nachfolgend «SRF»), welche am 5. Dezember 2015 live ausgestrahlt wird. Dabei wird eine sechsstellige «Glückszahl»
aus der Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957», bzw. «Billet
Le Million, Spiel Nr. 44760» gezogen und veröffentlicht, die
jeweils zu Bargewinnen zwischen Fr. 300.– (dreihundert) und
Fr. 100’000.– (hunderttausend) berechtigen.
  a) Allgemeines und Verantwortung
  2. Das vorliegende Reglement gilt als Zusatz zum generellen Lotterie-Reglement für gedruckte Lose der Swisslos
Interkantonale Landeslotterie (nachfolgend «Swisslos») und
betrifft ausschliesslich die anlässlich der «SwissAward –
Der Publikumspreis»-Sendung vom 5. Dezember durchgeführte Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl» (beginnend bei 000-000, endend bei 799-999 = 800’000 Lose).
Im Fall von Widersprüchen zwischen dem generellen Lotterie-Reglement für gedruckte Lose der Swisslos und diesem
Reglement gehen die in diesem Reglement stipulierten
Bestimmungen vor.
  3. Die im Rahmen der Ziehung der sechsstelligen «Glückszahl»
vergebenen Barpreise sind Bestandteil des Trefferplans der
Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957», bzw. «Billet Le Million,
Spiel Nr. 44760».
  4. Jedes Los zeigt auf dem oberen linken Losabschnitt, welcher
mit «Spiel 3 Glückszahl» bezeichnet ist, ein Rubbelfeld mit
einer sechsstelligen Zahl. Zur Teilnahme an dieser Ziehung
sind nur Lose der Lotterie «Millionenlos, Spiel Nr. 957»,
bzw. «Billet Le Million, Spiel Nr. 44760», berechtigt. Für die
Teilnahme ist keine Einsendung oder Registrierung der Lose
erforderlich.
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856
[email protected], www.swisslos.ch
  5. Die Verantwortung für die Durchführung des Zusatzspiels
und insbesondere der Ziehung liegt bei Swisslos. Die
Durchführung der Ziehung steht überdies unter der Aufsicht
eines Vertreters des Sekretariats der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) oder einer von der Comlot mit der Aufsicht
betrauten Aufsichtsperson bzw. –stelle (nachfolgend «Aufsichtsperson»). Sämtliche für die Teilnahmeberechtigung am
Zusatzspiel bzw. die Durchführung der Ziehung betreffenden
Entscheide werden in Absprache zwischen den anwesenden
Vertretern der Swisslos und der Aufsichtsperson getroffen,
wobei letzterer der Stichentscheid zusteht. Die von der Aufsichtsperson bestätigten Entscheide wie auch Ergebnisse
der Ziehungen sind endgültig.
  b) Die Ziehung der sechsstelligen Zahl
  6. Der Zweck dieser Ziehung besteht in der Feststellung der
sechsstelligen Zahlenkombination, welche zu den Gewinnen
gemäss Ziff. 1 berechtigen.
  7. Die Ziehung findet anlässlich der Ausstrahlung der Live-Sendung «Swiss Award – Der Publikumspreis» am 5. Dezember
2015 statt.
  8. Die Ziehung erfolgt manuell durch eine oder mehrere durch
die Swisslos autorisierte Person(en).
Spiel-Reglement Millionenlos 2015
  9.Verteilt über die TV-Sendung werden die sechs Ziffern,
beginnend von hinten nach vorne, gezogen.
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Zuerst wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9
(null bis neun) die letzte Ziffer gezogen.
Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9
(null bis neun) die zweitletzte Ziffer gezogen.
Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9
(null bis neun) die drittletzte Ziffer gezogen.
Alle 799 (siebenhundertneunundneunzig) Losabschnitte
mit den richtigen drei (3) letzten Ziffern in der korrekten
Reihenfolge berechtigen zu einem Gewinn über Fr. 300.–
(dreihundert).
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Anschliessend wird aus einem Kartenset mit den Zahlen
0-9 (null bis neun) die viertletzte Ziffer gezogen.
Dann wird aus einem Kartenset mit den Zahlen 0-9
(null bis neun) die fünftletzte Ziffer gezogen.
Abschliessend wird aus einem Kartenset mit den Zahlen
0-7 (null bis sieben) die sechstletzte (erste) Ziffer gezogen.
Alle 999 (Neunhundertneunundneunzig) Losabschnitte
mit den richtigen drei (3) ersten Ziffern in der korrekten
Reihenfolge berechtigen zu einem Gewinn über Fr. 500.–
(fünfhundert).
Der Losabschnitt mit den richtigen sechs (6) Ziffern in der
korrekten Reihenfolge berechtigt zu einem Gewinn über
Fr. 100’000.– (hunderttausend). In diesem Falle entfällt
der Anspruch auf sämtliche tieferen Gewinnränge, welche
durch die richtigen ersten drei Ziffern und letzten drei Ziffern
entstanden sind.
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856
[email protected], www.swisslos.ch
III. DIVERSE BESTIMMUNGEN
10. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt nur gegen Aushändigung des mit Name und Adresse versehenen linken oberen
Losabschnitt «Spiel 3 Glückszahl» an die Swisslos, sofern
dieser wie unter Ziff. 9 beschrieben gewinnberechtigt ist.
11. Für die gewinnberechtigen Losabschnitte gilt das gleiche
Verfalldatum (12.07.2016) wie für das MillionenlosLotterieprodukt, Spiel Nr. 957, und das „Billet Le Million“Lotterieproduktes, Spiel Nr. 44760.
12. Der Gewinn über Fr. 100’000.– unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer.
Weicht die französische oder italienische Fassung des
vorliegenden Reglements von der der deutschen Fassung
ab, ist allein die deutsche Fassung massgeblich.
Dieses Reglement wurde von der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) genehmigt.