Spielreglement für die Promotionslotterie „Freitag, der 13. Mai 2016“ Generelles 1. „Freitag, der 13. Mai 2016“ ist der Name einer Promotionslotterie, anlässlich welcher Preise in Form von 5 Einkaufsgutscheinen und 150 Spielguthaben für die Internetseite www.swisslos.ch im Gesamtwert von CHF 15‘000.00 gewonnen werden können. 2. Das vorliegende Reglement ergänzt die folgenden Reglemente: Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an virtuellen Loslotterien Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an nachgezogenen virtuellen BingoLotterieprodukten Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Swiss Lotto Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Joker Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Euro Millions Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Super-Star Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Sporttip Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Totogoal Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Jass Bedingungen für die Teilnahme über die Internet-Spiel-Plattform Allgemeine Teilnahmebedingungen Promotionslotterien 3. Die Promotionslotterie wird am 13. Mai 2016 durchgeführt. Nach Ablauf der Teilnahmedauer findet die Verlosung statt. Teilnahmeberechtigung 4. Die Teilnahme an der Verlosung der Promotionslotterie „Freitag, der 13. Mai 2016“ setzt den vorgängigen Kauf von einem oder mehreren Produkten aus dem Sortiment der Internetseite www.swisslos.ch im Gesamtwert von mindestens CHF 5.00 voraus. Somit muss für die Teilnahme an der Promotionslotterie mindestens ein Einsatz von CHF 5.00 (fünf) geleistet werden. Jeder Spieler, der während der Dauer der Promotionslotterie eines oder mehrere Produkte im Gesamtwert von mindestens CHF 5.00 auf der Internetseite www.swisslos.ch erwirbt, nimmt automatisch einmal an der Promotionslotterie teil. Ein Spieler kann genau einmal teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Swisslos sowie im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige. Seite 1 von 2 09.03.2016 Gewinnplan 5. Der Gewinnplan umfasst die folgenden Preise: Rang Gewinn Anzahl Wert 1. – 5. Einkaufsgutschein von Coop im Wert von je CHF 1‘000.00 5 CHF 5‘000.00 6. – 55. Spielguthaben für www.swiss50 los.ch im Wert von je CHF 100.00 CHF 5‘000.00 56. – 155. Spielguthaben für www.swiss100 los.ch im Wert von je CHF 50.00 CHF 5‘000.00 TOTAL CHF 15‘000.00 Die Gewinner werden namentlich auf www.swisslos.ch veröffentlicht. 6. Sollten wider Erwarten die Einkaufsgutscheine von Coop nicht mehr erhältlich sein, können diese durch Swisslos ohne vorgängige Ankündigung durch Sachpreise im selben Wert ersetzt werden. 7. Die Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Ziehung 8. Nach Ablauf der Teilnahmedauer werden aus den teilnahmeberechtigten Spielern mit Hilfe einer geprüften Ziehungssoftware und unter behördlicher Aufsicht die Gewinner ermittelt. Die ersten fünf ermittelten Spieler gewinnen je einen Einkaufsgutschein im Wert von CHF 1‘000. Die nächsten fünfzig gezogenen Spieler gewinnen je ein Spielguthaben für www.swisslos.ch im Wert von CHF 100 und die nächsten 100 gezogenen Spieler gewinnen je ein Spielguthaben für www.swisslos.ch im Wert von CHF 50. Verfallfrist der Gewinne 9. Die Verfallsfrist für nicht bezogene Gewinne wird auf sechs Monate ab Veröffentlichung der Ziehungsergebnisse festgesetzt. Diverses 10. Weicht die französisch- oder die italienischsprachige Fassung dieses Spielreglements von der deutschen Fassung ab, ist allein die deutsche Ausgabe massgebend. 11. Dieses Reglement kann bei Swisslos bezogen werden und ist auch auf deren Homepage (www.swisslos.ch) hinterlegt. 12. Dieses Reglement wurde von der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) genehmigt. Gültig ab dem 13. Mai 2016 Seite 2 von 2 09.03.2016 Swisslos Interkantonale Landeslotterie Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 061 284 11 11, F 0848 877 856 [email protected], www.swisslos.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc