Spielreglement für die Promotionslotterie „Freitag, der 13

Spielreglement für die Promotionslotterie „Freitag, der 13. Mai 2016“
Generelles
1. „Freitag, der 13. Mai 2016“ ist der Name einer Promotionslotterie, anlässlich welcher
Preise in Form von 5 Einkaufsgutscheinen und 150 Spielguthaben für die Internetseite
www.swisslos.ch im Gesamtwert von CHF 15‘000.00 gewonnen werden können.
2. Das vorliegende Reglement ergänzt die folgenden Reglemente:

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an virtuellen Loslotterien

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an nachgezogenen virtuellen BingoLotterieprodukten

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Swiss Lotto

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Joker

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Euro Millions

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Super-Star

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Sporttip

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Totogoal

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Jass

Bedingungen für die Teilnahme über die Internet-Spiel-Plattform

Allgemeine Teilnahmebedingungen Promotionslotterien
3. Die Promotionslotterie wird am 13. Mai 2016 durchgeführt. Nach Ablauf der Teilnahmedauer findet die Verlosung statt.
Teilnahmeberechtigung
4. Die Teilnahme an der Verlosung der Promotionslotterie „Freitag, der 13. Mai 2016“ setzt
den vorgängigen Kauf von einem oder mehreren Produkten aus dem Sortiment der Internetseite www.swisslos.ch im Gesamtwert von mindestens CHF 5.00 voraus. Somit muss
für die Teilnahme an der Promotionslotterie mindestens ein Einsatz von CHF 5.00 (fünf)
geleistet werden.
Jeder Spieler, der während der Dauer der Promotionslotterie eines oder mehrere Produkte
im Gesamtwert von mindestens CHF 5.00 auf der Internetseite www.swisslos.ch erwirbt,
nimmt automatisch einmal an der Promotionslotterie teil. Ein Spieler kann genau einmal
teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Swisslos sowie im
gleichen Haushalt lebende Familienangehörige.
Seite 1 von 2
09.03.2016
Gewinnplan
5. Der Gewinnplan umfasst die folgenden Preise:
Rang
Gewinn
Anzahl
Wert
1. – 5.
Einkaufsgutschein von Coop im
Wert von je CHF 1‘000.00
5
CHF 5‘000.00
6. – 55.
Spielguthaben für www.swiss50
los.ch im Wert von je CHF 100.00
CHF 5‘000.00
56. – 155.
Spielguthaben für www.swiss100
los.ch im Wert von je CHF 50.00
CHF 5‘000.00
TOTAL
CHF 15‘000.00
Die Gewinner werden namentlich auf www.swisslos.ch veröffentlicht.
6. Sollten wider Erwarten die Einkaufsgutscheine von Coop nicht mehr erhältlich sein, können
diese durch Swisslos ohne vorgängige Ankündigung durch Sachpreise im selben Wert ersetzt werden.
7. Die Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.
Ziehung
8. Nach Ablauf der Teilnahmedauer werden aus den teilnahmeberechtigten Spielern mit Hilfe
einer geprüften Ziehungssoftware und unter behördlicher Aufsicht die Gewinner ermittelt.
Die ersten fünf ermittelten Spieler gewinnen je einen Einkaufsgutschein im Wert von CHF
1‘000. Die nächsten fünfzig gezogenen Spieler gewinnen je ein Spielguthaben für
www.swisslos.ch im Wert von CHF 100 und die nächsten 100 gezogenen Spieler gewinnen je ein Spielguthaben für www.swisslos.ch im Wert von CHF 50.
Verfallfrist der Gewinne
9. Die Verfallsfrist für nicht bezogene Gewinne wird auf sechs Monate ab Veröffentlichung der
Ziehungsergebnisse festgesetzt.
Diverses
10. Weicht die französisch- oder die italienischsprachige Fassung dieses Spielreglements von
der deutschen Fassung ab, ist allein die deutsche Ausgabe massgebend.
11. Dieses Reglement kann bei Swisslos bezogen werden und ist auch auf deren Homepage
(www.swisslos.ch) hinterlegt.
12. Dieses Reglement wurde von der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) genehmigt.
Gültig ab dem 13. Mai 2016
Seite 2 von 2
09.03.2016
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 061 284 11 11, F 0848 877 856
[email protected], www.swisslos.ch