Rundschreiben - 0211/2016 vom 02.06.2016

DGUV, Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Rundschreiben DGUV
An die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
Rundschreiben - 0211/2016 vom 02.06.2016
Betreff:
DGUV Leitfaden „Honorare in der Berufsdermatologie“
DOK:
376.3-5101
Sachgebiet(e):
Berufskrankheiten
Ansprechpartner:
Steffen Krohn
Tel.: 030 288763878
Fax: 030 288763860
[email protected]
Freigabe durch:
Joachim Breuer
Zusammenfassung: Der Leitfaden zur Abrechnung von Honoraren in der
Berufsdermatologie wird von der DGUV fortgeführt. Der Leitfaden wurde jetzt
aktualisiert und steht auf den Internetseiten der DGUV und im UV-Net zum Download
zur Verfügung.
376.3-5101 DGUV Honorarleitfaden
Durch die Aufnahme der neuen BK-Nr. 5103 im letzten Jahr hat sich das „Haut-Geschehen“
für die gesetzliche Unfallversicherung deutlich vergrößert. Sowohl bei den Krankheiten als
auch bei den Personengruppen sind inzwischen immer mehr Unfallversicherungsträger
betroffen. Vor diesem Hintergrund hat die DGUV auf Wunsch der BGW die Fortführung des
Honorarleitfadens übernommen, die zukünftig in enger Zusammenarbeit mit der DGUV
Arbeitsgruppe „AG BK Haut“ erfolgen soll.
In einer ersten Aktualisierung wurde der Honorarleitfaden in das DGUV Layout überführt und
es wurden die Inhalte zu den Gutachtenhonoraren sowie zur Behandlung von
Hautkrebserkrankungen ergänzt.
Der DGUV Honorarleitfaden ist im UV-Net und im Internet abrufbar und steht damit auch
interessierten Ärzten zur Verfügung.
DGUV - RS 0211/2016 vom 02.06.2016
DGUV Leitfaden „Honorare in der Berufsdermatologie“
Sachgebiet(e): Berufskrankheiten
Kontakt: Steffen Krohn Tel.: 030 288763878, Fax: 030 288763860
Die BGW hat in der Vergangenheit einen umfangreichen Leitfaden zur Abrechnung von
Honoraren in der Berufsdermatologie herausgegeben, der zwischenzeitlich sowohl bei
Dermatologen als auch bei vielen UV-Trägern eine wichtige und akzeptierte Arbeitshilfe
geworden ist.